Einladung: Verleihung der “Mauer des Schweigens” am 28.9.

EINLADUNG

RIGHT TO KNOW DAY – 28. SEPTEMBER – #IRTKD2015

Am Internationaler Tag der Informationsfreiheit laden wir vom Forum Informationsfreiheit auch heuer zur Verleihung der „Mauer des Schweigens“. Mit diesem Preis zeichnen wir Behörden für besondere Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten aus.

Montag, 28. September
Presseklub Concordia,
Bankgasse 8, 1010 Wien

18:30 – Einlass
19:00 – Beginn

In den vergangenen Wochen sind über 30 Nominierungen für die „Mauer des Schweigens 2015“ bei uns eingetroffen. Aus diesen Einreichungen wählt eine Jury von Transparenz-Experten, Bürgerrechts-Aktivisten und Journalisten nun herausragende Fälle von Auskunftsverweigerung. Alle Details zur Mauer des Schweigens 2015 haben wir hier zusammengefasst.

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie bei der Verleihung dabei sind!

Zum Thema Transparenz diskutieren mit uns ab 19:30:

  • Marianne Schulze, Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte über Informationsfreiheit und Transparenz im Menschenrechtskontext
  • András Pethő, Mitgründer und Senior Editor von Direct36.hu über Informationsfreiheit und investigativen Journalismus in Ungarn unter Orban (auf Englisch)

Davor verleihen wir die Mauer des Schweigens 2015.

Ende der Veranstaltung: Gegen 20:30

Wir bedanken uns sehr herzlich beim Presseclub Concordia für die Unterstützung bei dieser Veranstaltung!

Einladung RTKD15

 

— Dieser Beitrag wurde am 21.9. und am 24.9. aktualisiert —

OffenesParlament.at-Hackday

Einladung

OffenesParlament.at Hackday:
Samstag, 12. September, 11:00 bis 16:00 Uhr
im Sektor 5,
Siebenbrunnengasse 44, 1050 Wien

Anmeldung bitte auf der Eventbrite-Seite oder an office@transparenzgesetz.at

Das Team hinter OffenesParlament.at hat die letzten Monate damit verbracht, Infrastruktur für einen besseren Zugang zu Daten über die Arbeit des Österreichischen Parlaments zu schaffen.

Jetzt kommst Du ins Spiel!
Wir suchen Programmiererinnen und Programmierer, Designer und Designerinnen, die uns helfen, unser Projekt zu finalisieren: eine Website, die die Arbeit des Parlaments darstellt, besser durchsuchbar und nachvollziehbar macht – und das alles nutzerfreundlicher als die Homepage des Parlaments.

Dafür haben wir Code Bounties vorbereitet: für alle fehlenden Features ist festgelegt, wie viel sie uns Wert sind – und zwar sowohl für die Erstellung oder Anpassung von Scrapern für Parlamentsdaten als auch für die Entwicklung des Frontends. Setzt Du ein Feature um, bekommst du diesen Betrag – wenn das ganze Teamarbeit ist, könnt ihr ihn euch natürlich teilen!

Wie soll das am Ende aussehen? Eine noch unvollständige Vorschauversion von OffenesParlament.at findest Du unter https://offenesparlament.at/; unser Code steht unter https://github.com/Forum-Informationsfreiheit/OffenesParlament.

Beim OffenesParlament.at Hackday wird unser Team all jenen mit Rat und Tat zur Seite stehen, die uns dabei helfen wollen, die Daten des Parlaments zu öffnen und besser zu verpacken.

Die genauen Beträge und Bedingungen für den Hackathon findet ihr hier. Eure Hilfe brauchen wir beispielsweise beim Parsen und Darstellen von Parlamentarischen Anfragen, von Reden und bei einer nutzerfreundlichen Darstellung des Gesetzgebungsprozesses.

Alle Elemente und jeglicher Code des Projekts sind Open Source und werden auf GitHub veröffentlicht.

Wir freuen uns!
Euer Team von OffenesParlament.at

OffenesParlament.at ist ein Projekt des Forum Informationsfreiheit.
OffenesParlament.at wird durch die Internet Foundation Austria (IPA) / netidee.at gefördert und ermöglicht.

Download dieser Einladung: OffenesParlament.at-WorkshopEinladung

(Update 7.9.: Ursprünglich hatten wir eine Seite für die Veranstaltung auf Meetup.com angelegt. Nachdem Meetup unsere Veranstaltung gelöscht hat sind wir auf Eventbrite ausgewichen.
Update 9.9.: wir haben das Dokument mit Details zu den Code Bounties verlinkt.)

Amtsgeheimnis-Award “Mauer des Schweigens” geht in die zweite Runde – und braucht Dich!

Letztes Jahr haben wir erstmals zum internationalen Right to Know Day – dem weltweiten Tag des Bürgerrechts auf Informationszugang – einen Negativpreis für intransparentes Behördenverhalten vergeben.

Auch dieses Jahr wollen wir die “Mauer des Schweigens” verleihen, und zwar wieder am internationalen Right to Know Day, dem 28. September.

Dafür brauchen wir Kandidaten – Behörden, die euch Informationen verweigert haben.

Reicht eure Vorschläge bitte über dieses Formular ein.

Alternativ könnt ihr Nominierungen bis 14. September an office@informationsfreiheit.at (Betreff: Nominierung Mauer des Schweigens) schicken.

Zur Erinnerung, die Gewinner der “Mauer des Schweigens” 2014 waren:

Platz 1 – Stadtschurat Wien – Untersagung der elterlichen Einsicht in die Lesetests ihrer Kinder

Platz 2 – BMWFW – Für die Verweigerung der Nennung der Firmen, die Eurofighter-Gegengeschäfte getätigt haben

Platz 2 (gleichauf) – BMI – für die intransparente Informationspolitik um das Schubhaftzentrum Vordernberg

 

Details zur Verleihung werden wir noch ankündigen.

Danke für’s Mitmachen!

Eurofighter-Gegengeschäfte nach unserer Klage veröffentlicht

Mit der Beschwerde unseres Vize-Präsidenten Markus Hametner haben damit nun das Wirtschaftsministerium dazu gebracht die Liste der Gegengeschäfte zu veröffentlichen! (Zu finden unter diesem Link.) Eine Liste, die das Ministerium seit 12 Jahren(!) unter Verschluss hielt. Dass die Informationen auf dem Stand von 2012 sind ist ein Wermutstropfen, dem wir ebenfalls noch begegnen werden…

Wir freuen uns riesig darüber.

Causa Eurofighter-Gegengeschäfte

Von vorne: Im Februar 2013 stellten wir beim Launch von FragDenStaat.at eine Anfrage nach der Liste der Eurofighter-Gegengeschäfte. Diese wurde uns vom Wirtschaftsministerium verweigert. Begründung: die Liste sei kein “gesichertes Wissen” (weil noch nicht endgültig), außerdem ermittle gerade die Staatsanwaltschaft. Wir hielten die Begründung für juristisch höchst fragwürdig und legten dagegen am 24. Oktober 2013 Beschwerde ein.

Und bekamen vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Recht! In allen Punkten! (Die volle Entscheidung ist hier verlinkt).

Aus der Presseaussendung des VwGH, weil’s so schön ist:

“Dass dem Minister keine abschließende Liste von Unternehmen mit anerkannten Gegengeschäften vorliege, ist keine nachvollziehbare Begründung, um die Auskunft über die bereits anerkannten Gegengeschäfte zu verweigern. Der pauschale Hinweis auf nicht näher bezeichnete “laufende Verfahren” und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigt nicht, inwiefern die bloße Nennung der Unternehmen geeignet wäre, diese Verfahren zu beeinträchtigen. Schließlich war auch die erforderliche Abwägung zwischen den Interessen der von der Auskunftserteilung betroffenen Unternehmen einerseits und dem Informationsinteresse des Beschwerdeführers andererseits nicht durchgeführt worden.”

Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) musste auf den Erfolg des Forum Informationsfreiheit  (FOI) reagieren und kündigte nach dem Ministerrat am 23. Juni an, die Gegengeschäfts-Liste veröffentlichen zu wollen (seine Reaktion ist in diesem Video zu sehen). Die Liste der Gegengeschäfte wurde am 25. Juni online veröffentlicht.

In der gleichen Antwort behauptete Mitterlehner allerdings auch, durch die rechtswidrige Auskunftsverweigerung seines Ministeriums sei kein Schaden entstanden.

Das sehen wir anders: zum Beispiel konnte im letzten Nationalratswahlkampf Frank Stronach behaupten, dass seine Firma Magna keine Gegengeschäfte erhalten hätte – was sich anhand der Liste leicht widerlegen lässt. Dass NEWS vor wenigen Monaten die Liste aus anderer Quelle veröffentlichte ändert nichts daran: durch die Verschleppung wurde verhindert, dass sich Bürger und Bürgerinnen ausreichend über eine Causa informieren können, die jetzt schon 12 Jahre lang regelmäßig in die Medien findet.

Ein weiteres Verfahren, das wir in der Causa Eurofighter eingeleitet haben, ist allerdings noch offen: die Begründung der Informationsverweigerung baute auch darauf auf, dass in den Verträgen “grundsätzlich Vertraulichkeit vereinbart” wäre. Die Information, wie diese Vereinbarung denn formuliert sei, bleibt uns das Wirtschaftsministerium bis heute schuldig. Unsere Beschwerde darüber wurde am 17. Juni 2014 eingebracht und liegt beim Bundesverwaltungsgericht.

Klagt doch, liebe Abgeordnete!

Dieser Kommentar erschien ursprünglich am 28.4.2015 als Gastkommentar in der Presse.

Die Parlamentarier im Hypo-Untersuchungsausschuss sind derzeit in einer ungewohnten Rolle: Sie sind Bittsteller bei Behörden. Nun wollen sie ein Zwei-Klassen-System: einen Beauftragten, der ihnen hilft – nicht aber dem Bürger. Jetzt bekommen auch die Abgeordneten die Restriktionen zu spüren.

Tausende Schwärzungen auf tausenden Seiten: Mit dem, was Ministerien dem Hypo-Untersuchungsausschuss an Dokumenten geliefert hatten, zensurierten sie nicht gerade zimperlich Informationen vor den Abgeordneten. Es stellt sich die Frage: Mit Recht?

Den Parlamentsabgeordneten geht es nun so wie einfachen Bürgern. Egal, wofür man Information braucht – ob als Mitglied einer Bürgerinitiative, die sonst nicht weiterarbeiten kann, ob als Journalistin, die eine wichtige Story nicht ordentlich recherchieren kann: Wenn die Behörde entscheidet, Informationen geheimzuhalten, ist das einfach so. Doch wer kann kontrollieren, ob Geheimhaltung der Behörde zu Recht erfolgt?

Seit zwei Jahren verspricht die Regierung, der Forderung nach Abschaffung des Amtsgeheimnisses und einem echten Informationsfreiheitsgesetz nachzukommen. Der zuständige SPÖ-Minister, Josef Ostermayer, besteht aber darauf, dass bei Auskunftsverweigerung Bürger ihr Recht auf Wissen bei den Verwaltungsgerichten einklagen sollen. Die Abgeordneten müssten also das in die Verfassung schreiben, was im U-Ausschuss nun Probleme bereitet: das Recht auf Information nur durch den langwierigen Gang vor Gericht durchzusetzen.

Das Problem im Untersuchungsausschuss ist damit die beste Nagelprobe für das von der Regierung geplante System: Also liebe Abgeordnete: Klagt doch! Setzt euer Recht auf Akteneinsicht so durch, wie ihr es künftig den Bürgern dieses Landes zumuten wollt. Geht vor Gericht und lasst jedes Dokument, jede Schwärzung prüfen. So wie das nach euren Vorstellungen auch jeder Bürger tun muss. Ihr habt es sogar leichter: Denn ihr dürft die Überholspur direkt zum Verfassungsgerichtshof nehmen. Die Bürger müssen erst einmal zum Landesverwaltungsgericht. Eine endgültige Entscheidung kostet euch nur Wochen (und keinen Cent), den Bürger aber Monate oder Jahre (und sein eigenes Geld für Anwälte, Gutachten etc.).

 

Auch eure Erfolgsaussichten sind größer: Für Bürger bedeutet ein Urteil gegen Schwärzung noch nicht, die gewünschte Information auch tatsächlich zu bekommen. Neun(!) Jahre kämpfte sich ein Verein mit tausenden Euro Verfahrenskosten durch alle Instanzen. Am Ende verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Tiroler Landesbehörde dazu, die verweigerten Informationen herauszurücken. Das ist bis heute nicht geschehen.

Wenn Abgeordnete von SPÖ und ÖVP nun vorschlagen, die Anliegen der Parlamentarier von einem Ermittlungsbeauftragter statt von einem Gericht prüfen zu lassen, würde das ein Zweiklassensystem bedeuten. Denn gerade diesen „Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“ lehnt die Regierung seit zwei Jahren vehement ab. Diese Kontrollinstanz aber ist Standard in zig Ländern. Sie wägt zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit ab, entscheidet schnell, unbürokratisch und unabhängig, ob Schwärzungen gerechtfertigt sind oder das Recht der Bürger auf Wahrheit überwiegt.

Wenn die Abgeordneten einen solchen Beauftragten für die Bürger nicht wollen, sollen sie auch selbst keinen in Anspruch nehmen können. Wenn aber doch, sollte ein solcher Beauftragter für ganz Österreich eingeführt werden, damit er allen Bürgern zugutekommt. Diese zahlen das Ganze ja auch – und für so eine Kontrollinstanz tun sie es sicher sogar gern.

Mathias Huter (31) und Josef Barth (39) führen das Forum Informationsfreiheit (FOI). Für die Kampagne Transparenzgesetz.at, die die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein Bürgerrecht auf Information forderte, wurden sie mit dem Concordia-Preis für Pressefreiheit und dem Demokratie-Preis des Österreichischen Parlaments ausgezeichnet.

Hypo-U-Ausschuss darf nicht zu Instrument der Verschleierung werden

Wien, 13. April 2015 – Das Forum Informationsfreiheit (FOI) fordert mehr Transparenz rund um den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hypo-Affäre. Die Geheimhaltung von in den Ausschuss geladenen Auskunftspersonen und die damit verbundene Einschränkung der Medien, über die Arbeit des Ausschusses zu berichten, untergräbt die Rolle des Parlaments als bürgerInnennahe Kontrollinstitution.

“Das Parlament muss sicherstellen, dass der neue U-Ausschuss ein Instrument der Aufklärung, und nicht ein Instrument der Verschleierung wird”, sagt der Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit, Mathias Huter.

Das FOI – das vor wenigen Wochen just erst von Nationalratspräsidentin Doris Bures mit dem Demokratiepreis des österreichischen Parlaments ausgezeichnet worden war – hat bereits vor Einführung der neuen Regelungen davor gewarnt, dass das Parlament durch seine sogenannte Informationsordnung (vormals Geheimschutzordnung) den Österreicherinnen und Österreichern wesentliche Informationen vorenthalten könnte, die aber von öffentlichem Interesse sind, und jeden Bürger und jede Bürgerin etwas angehen.

Mehr Offenheit

Der Untersuchungsausschuss könnte endlich mehr Licht in die Hypo-Affäre bringen, die den ÖsterreicherInnen bereits viele Milliarden an Steuergeldern kostet hat. Diese Chance muss genützt werden.

“Wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses an weiterer Aufklärung sind Beschränkungen kaum zu rechtfertigen”, sagt Huter. “Politisch unangenehme Fragen verhindern zu wollen ist kein ausreichender Grund, Details zum Ausschuss geheim zu halten.”

Bereits in den vergangenen Monaten hat das Forum Informationsfreiheit mehr Offenheit vom Parlament eingefordert. Das österreichische Parlament gehört zu den wenigen in Europa, in dem Ausschusssitzungen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und etwa auch bei namentlichen Abstimmungen keine auf Abgeordnete heruntergebrochenen Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden.

Forum Informationsfreiheit (FOI) und Transparenzgesetz.at

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist die erste österreichische Bürgerrechtsorganisation, die sich speziell dem Recht auf Information verschrieben hat. Ihre Kampagne Transparenzgesetz.at wurde von mehr als 10.000 Menschen unterstützt und führte zur Diskussion über die Änderung des Amtsgeheimnisses. Dafür wurde sie mit dem Concordia-Preis für Pressefreiheit und dem Demokratiepreis des österreichischen Parlaments ausgezeichnet.

Rückfragehinweis:
Mathias Huter
Generalsekretär, Forum Informationsfreiheit
mathias.huter@informationsfreiheit.at
Mobil: 0699/126 39 244
Web: informationsfreiheit.at | transparenzgesetz.at | fragdenstaat.at | parteispenden.at
Twitter: @amtsgeheimnisAT

Unsere Dankesrede zum Demokratiepreis

Folgende Rede hat unser Executive Director Mathias Huter heute im Parlament bei der Verleihung des Demokratiepreises gehalten:

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Mitpreisträger, liebe Gäste, Freunde, Unterstützerinnen und Unterstützer des Forum Informationsfreiheit.

Im Namen unseres Teams herzlichen Dank für diesen Preis! Bedanken möchte ich mich auch bei der Jury, die uns diesen Preis zuerkannt hat. Allen voran den Vorsitzenden, Dr. Manfried Welan und Dr. Brigitte Bierlein.

Ein großes Danke geht an alle, die sich in den vergangenen zwei Jahren für das Forum Informationsfreiheit ehrenamtlich ins Zeug gelegt haben: Ganz besonders Josef Barth, der heute leider nicht hier sein kann. An Nelson Carr, Catharina Felke, Markus Hametner, Sara Hassan, Andreas Krisch, Tanja Malle, Gert Nepel, Dominik Sinnreich und Alexander Wacker! Danke auch an unserem Beiratsvorsitzenden Hubert Sickinger und an alle, die uns immer wieder mit Rat und Tat unterstützen!

Eigentlich sollten wir diesen Preis ja gar nicht bekommen. Seit 1987 ist die Information in Österreich nämlich frei. Zumindest hat man das damals so in diesem Haus beim Beschluss des Auskunftspflichtsgesetzes angekündigt.

Und trotzdem sind wir hier.

Über unsere Webseite FragDenStaat.at können Bürgerinnen und Bürger einfach öffentliche Anfragen an Behörden stellen. Unsere Erfahrung zeigt, dass auf rund 40 Prozent aller Anfragen eine zufriedenstellende Antwort folgt. Fast ebenso oft passiert es aber, dass Behörden innerhalb der geltenden Acht-Wochen-Frist nicht reagieren.
Was passiert, wenn man als Bürger dann trotzdem versucht, sein Recht auf Information durchzusetzen? Eine österreichische Bürgerinitiative hat genau das probiert. Neun Jahre, zwei verlorene Verfahren und tausende Euro an Kosten später, hat sie in Straßburg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen. Genutzt hat es nichts. Die gewünschte Auskunft wurde bis heute nicht gewährt.

Es ist ein Spießrutenlauf, sich Auskünfte zu erstreiten.

Seit über zwei Jahren setzen wir uns nun für ein Ende des Amtsgeheimnisses ein. Dafür, dass jeder rasch und unkompliziert Zugang zu Informationen bekommt, die Behörden bunkern.

Aber warum das alles?

Transparenz ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Demokratie. Nur ein informierter Bürger ist ein informierter Wähler. Ein Staat, der vor seinen Bürger so viel Angst hat, dass er sein Tun vor ihnen geheim hält, untergräbt sein eigenes Fundament.

Jetzt gibt es eine historische Chance, es besser zu machen. Vor wenigen Stunden hat der Verfassungsausschuss zum ersten Mal eine Verfassungsänderung diskutiert, die das Amtsgeheimnis streichen und ein Recht auf Informationszugang einführen soll. Der vorliegende Entwurf zeigt jedoch: der Regierung fehlt der Mut zu einer tiefgehenden Reform. Mehr noch: der Entwurf schafft neue Möglichkeiten, Informationen geheim zu halten. Und das sehen nicht nur wir so: auch die OSZE, das Ludwig-Boltzmann Institut für Menschenrechte und viele Rechtsexperten teilen unsere Meinung.

Unsere zentralen Forderungen bleiben aufrecht: Es braucht eine Informationsbeauftragte, die einerseits den Behörden bei der Umsetzung des Rechts zur Seite steht, und andererseits Bürgerinnen und Bürgern schnellen und kostenlosen Informationszugang gewährt. Die sicher stellt, dass Geheimhaltungsgründe nicht nur vorgeschoben werden.

Bürger können sich nur in politische Diskussionen und Prozesse einbringen, wenn sie rasch Antworten auf ihre Fragen bekommen.

Das Gesetz muss klar definieren, in welchen Fällen die Auskunft verweigert werden darf. Für alle muss das gleiche Recht gelten – in Wien darf es nicht mehr Geheimhaltungsgründe geben als in Vorarlberg. Es ist absurd – aber wahr: wenn der Regierungsentwurf kommt, dann darf sich jedes Bundesland eigene Geheimhaltungsgründe ausdenken.

Viel braucht es nicht, um es besser zu machen – guter Wille und ein Blick über die Grenze genügen. Die Transparenz, die wir fordern, ist auf EU-Ebene und in zahlreichen Mitgliedsstaaten, etwa in Slowenien und in Kroatien, längst Alltag. Wir fordern nur, dass Österreich sich an internationale Vorbilder hält.

In den zwei Jahren unserer Kampagne haben wir viele Lippenbekenntnisse für mehr Transparenz gehört. Alle Politiker sind dafür. Sobald es aber um die Umsetzung geht, sobald über Gesetzestexte diskutiert wird, verstummt die Politik und entwirft im Hinterzimmer neue Regeln, die mehr Geheimhaltung erlauben. Wie soll diese Kultur der Geheimhaltung in unserem Land jemals überwunden werden, wenn die Politik sie noch weiter stärkt?

Statt mutig einen Kulturwandel einzuleiten, versucht die Regierung trotz der Skandale der letzten Jahre einen Etikettenschwindel. Eine ehrliche und selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Thema Transparenz wird verweigert. Eine Initiative, die von knapp 15.000 Menschen unterstützt wird, lässt man ins Leere laufen.

Der Fehler von 1987 – eine zahnlose und biegsame Regelung zu beschließen und sich dafür auch noch feiern zu lassen – der darf sich nicht wiederholen.

Wir hoffen, dass das Parlament bei diesem Etikettenschwindel der Regierung nicht mitmacht. Sondern dass es die Herausforderung annimmt, die Informationsfreiheit so in die Verfassung aufzunehmen, wie es wir Bürgerinnen und Bürger verdienen. Besonders in diesem Fall hoffen wir auf eine öffentliche Diskussion ohne Absprachen im Hinterzimmer.

Die Auswahl der Preisträger zeugt von grandiosem Urteilsvermögen, guten Geschmack und einem Gespür für wichtige Themen. Hoffentlich kommt das auch gleichermaßen dem nächsten Informationsfreiheitsgesetz zu Gute.

(Dies ist das Manuskript der Rede, der Vortrag könnte in kleinen Teilen abgewichen haben)

Forderungen für ein starkes Recht auf Zugang zu Information in Österreich

Ein österreichisches Informationsfreiheitsgesetz muss internationalen Standards entsprechen. Nur so stellt es sicher, dass das Menschenrecht auf Informationszugang auch in der Praxis umgesetzt und gelebt wird.

Der derzeitige Vorschlag der Regierung ist eine Mogelpackung: Bereits 1987 wurde ein Auskunftspflichtsgesetz eingeführt, das zwar viel versprochen hat, im Detail aber so ausgehöhlt wurde, dass der Staat alle unangenehmen Auskünfte bis heute verweigern kann. Die Regierung will diesen “Taschenspielertrick” offenbar wiederholen: Ein neues Informationsfreiheitsgesetz versprechen, und durch geschickte Detailregelungen weiterhin die Auskunft verweigern können, wo sie will.

Wir fordern:

  • Wir haben jetzt die einmalige Chance, ein weitgehendes Recht auf Auskunft mit starken Verfahrensgarantien in der Verfassung zu verankern. Gemacht hat man das Gegenteil: Statt einem mutigen Neubeginn ermöglicht die von der Regierung vorgeschlagene Verfassungsbestimmung, die Auskunft in noch mehr Fällen zu verweigern, als bisher. Eine neue Hintertür erlaubt die Geheimhaltung “zur Wahrung anderer gleich wichtiger öffentlicher Interessen”, die von Bund und Ländern definiert werden können. Was wir fordern, ist mehr Transparenz, nicht noch mehr Geheimhaltung!
  • Die geplante Verfassungsbestimmung garantiert keinen kostenlosen Zugang zu Information. “Lästige” BürgerInnen können daher mit hohen Kosten von Anfragen abgeschreckt werden. Wir fordern, dass die Verfassung kostenlose Auskünfte garantiert.
  • Die geplante Verfassungsbestimmung garantiert keinen unverzüglichen Zugang zu Information. Die zu erlassenden Gesetze können Behörden erlauben, sich mit Auskünften monatelang Zeit zu lassen. Wir fordern, dass Auskünfte in der Regel innerhalb international üblicher Fristen (z.B. für EU-Institutionen gelten 15 Tage) zu erteilen sind.
  • Auskunftserteilung muss ein selbstverständliches BürgerInnenrecht werden, ohne dass man dafür vor eine/n RichterIn treten muss. Wir fordern eine/n hochrangig besetzte/n Informationsbeauftragte/n, die/der die Behörden berät und rasch und unbürokratisch im Sinne der BürgerInnen über Auskunftsanträge entscheidet!
  • Der Entwurf verwendet einen zu engen Informationsbegriff, der es dem Staat erlaubt, viele Auskünfte – etwa zu internen Dokumenten und nichtöffentlichen Sitzungen und Beratungen – von vornherein zu verweigern. Wir fordern, dass der Staat über sämtliche Informationen Auskunft erteilen muss, über die er verfügt – unabhängig von der Form, in der sie gespeichert werden!
  • Informationen, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, können geheim gehalten werden. Wir fordern eine Regelung, die die Herausgabe dieser Informationen garantiert, sobald die Entscheidung getroffen worden ist!
  • Der Entwurf geht auf das Urheberrecht nicht ein – obwohl solche Ansprüche missbraucht werden können, um Auskünfte zu verweigern. Wir fordern, dass bei einem überwiegendem Interesse an einer Veröffentlichung das Urheberrecht nicht zur Ablehnung von Auskunftsansprüchen verwendet werden kann!
  • Der Entwurf stellt weder sicher, dass im konkreten Einzelfall zwischen den Interessen an Geheimhaltung und dem Interesse an Auskunftserteilung abgewogen wird, noch, dass Behörden im Fall einer Auskunftsverweigerung zeigen müssen, dass schützenswerte Interessen konkret gefährdet wären. Der Verfassungsentwurf erlaubt es vielmehr, dass Gesetze pauschal jeden Auskunftsanspruch in bestimmten Bereichen (z.B. im Bereich der Strafjustiz, der Geheimdienste oder auch bei wirtschaftlichen Interessen) abschneiden. Wir fordern eine Verfassungsbestimmung, die eine Abwägung der Interessen in jedem Einzelfall garantiert! Im Zweifel müssen Informationen teilweise veröffentlicht werden (z.B. teilweise geschwärzt), nicht aber vollständig verweigert werden können.
  • Der Entwurf stellt weder eine maschinenlesbare Auskunft sicher, noch sieht er ein zentrales Online-Register vor, in dem erfolgreich angefragte Informationen automatisch veröffentlicht werden. Wir fordern eine moderne Regelung für das 21. Jahrhundert, mit der ein transparenter Staat seinen BürgerInnen durch Offenheit Vertrauen entgegenbringt.
  • Die aktuelle Verfassungsbestimmung gewährt dem Auskunftsrecht keinen Vorrang vor der Geheimhaltung. Erst wenn die Regierung ihren Entwurf für ein neues Auskunftspflichtsgesetz vorlegt, wird sich daher zeigen, ob sie es mit der Informationsfreiheit ernst meint oder im Gegenteil noch mehr Geheimhaltung ermöglichen will. Wir fordern, dass die Verfassungsänderung zurückgestellt und erst zeitgleich mit ihrer einfachgesetzlichen Umsetzung erlassen wird, damit nicht die “Katze im Sack”, sondern ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz, beschlossen wird.


Rücksprache
Forum Informationsfreiheit (FOI)
office@informationsfreiheit.at
Mathias Huter (0699/126 39 244)

Berufung auf Amtsgeheimnis im Fall HCB war unangebracht

Das Forum Informationsfreiheit ist schockiert darüber, dass Alfred Dutzler das monatelange Schweigen der Kärntner Lebensmittelaufsicht über HCB-Grenzwertüberschreitungen mit dem Amtsgeheimnis begründet.

“Der Bereich der Umweltinformationen ist theoretisch – auf Basis der Aarhus-Konvention und einer EU-Richtlinie inklusive deren Umsetzungen in Bundesrecht und Landesrecht – der transparenteste Bereich der österreichischen Verwaltung. Diese Gesetze sehen Veröffentlichungspflichten für die betroffene Landesbehörde vor, die in diesem Fall nicht beachtet wurden”, sagt Mathias Huter, Executive Director des Forums Informationsfreiheit.

Die Umweltinformationsgesetze sehen zwar Geheimhaltungsgründe vor – etwa für Geschäftsgeheimnisse – jedoch ist immer eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und privaten Interesse an der Geheimhaltung vorzunehmen. Bei einer mehrfachen Überschreitung von Grenzwerten eines Umweltgiftes sollte allen Beteiligten klar sein, dass das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung gegenüber jedem Geheimhaltungsinteresse überwiegt.

Besonders hervorzuheben ist, dass kein schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung besteht, wenn Unternehmen nur eine “Minderung des Ansehens der Partei in der Öffentlichkeit infolge des Bekanntwerdens umweltbelastender Tätigkeiten” als Geheimhaltungsgrund vorbringen. Das öffentliche Interesse an Information über Kontaminationen der Lebensmittelkette ist höher einzustufen als private Interessen an der Geheimhaltung wie etwa Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse.

“Dies ist ein gutes Beispiel, wie notwendig ein zentraler Informationsbeauftragter wäre, der Beamten bei Fragen um Veröffentlichungspflichten oder Abwägungen mit dem öffentlichen Interesse aktiv zur Seite steht”, sagt Huter.

Jede neue gesetzliche Regelung für die Informationsfreiheit kann zwar legitime Geheimhaltungsgründe enthalten, deren Anwendung muss aber in jedem Fall einer Abwägung mit überwiegenden Interessen der Öffentlichkeit, also der Bürger, unterzogen werden. Das Forum Informationsfreiheit betrachtet die reflexhafte Berufung auf das Amtsgeheimnis als symptomatisch für die kulturellen Probleme, die eine neue Regelung für Informationsfreiheit zu überwinden hat.

Wir fordern weiterhin eine eigene Informationsbehörde, die Behörden in Fragen zu Informationspflichten berät, behördliche Veröffentlichungspflichten überwacht, sowie BürgerInnen bei Anfragen – und im Fall von Ablehnungen – unterstützt. Eine solche Stelle hätte Dutzler bezüglich Veröffentlichungspflichten beraten und die frühzeitige Informierung der Bevölkerung im Görtschitztal ermöglichen können. Die Regierung ist jedoch weiterhin gegen die Einführung einer Informationsbehörde, wie der von ihr Anfang Dezember beschlossene Gesetzesentwurf zeigt.

Forum Informationsfreiheit erhält Demokratiepreis 2014

Der vom österreichischen Parlament alle zwei Jahre vergebene Demokratiepreis geht in diesem Jahr an das Forum Informationsfreiheit und den Verein Jugendbeteiligung Dornbirn, wie das Parlament heute in einer Aussendung bekannt gegeben hat:

Nationalratspräsidentin Doris Bures hat als Vorsitzende des Kuratoriums der Margaretha Lupac-Stiftung die heurigen Preisträgerinnen des Demokratiepreises 2014 bekanntgegeben. Die Auszeichnung wird an zwei sehr unterschiedliche und gleichzeitig sehr gleiche Projekte aus der Zivilgesellschaft vergeben. In beiden Fällen geht es um das Erlernen und die Weiterentwicklung demokratischer Mitwirkungsinstrumente. Das Kuratorium folgte damit in seiner Sitzung am 3. Dezember einstimmig den Vorschlägen der Jury.

Ausgezeichnet wird einerseits eine Jugendinitiative, die sich in Vorarlberg schwerpunktmäßig dem Thema Jugendbeteiligung auf der Gemeindeebene widmet. Andererseits wird einer vor allem im und durch das Internet getragenen Initiative, die auf die Demokratisierung von Informationen zielt, der Preis zuerkannt. Bures verlieh in ihrer ersten Kuratoriums-Sitzung ihrer Freude Ausdruck, dass der Jury-Vorschlag wieder auf zwei so außergewöhnliche Bewerbungen lautet. “Beide Preisträger stehen für das Interesse und das Engagement für Politik und Demokratie in unserer Gesellschaft. Sie liefern damit eine, wenn auch nicht immer bequeme Antwort auf die oft zitierte Politikverdrossenheit”, so die Nationalratspräsidentin.

Informationsfreiheit als Basis einer starken Demokratie

Leitgedanke des Vereins Forum Informationsfreiheit ist, dass sich nur informierte Bürgerinnen und Bürger in der Demokratie einbringen können. Daher müssen die individuellen Informationsrechte gegenüber der staatlichen Verwaltung gestärkt werden. Der Verein steht für eine umfassende Kampagne zu einem Informationsfreiheitsgesetz. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, um Korruption zu erschweren, Steuerverschwendung vorzubeugen, Misstrauen abzubauen und so das Vertrauen in die Politik und die Verwaltung wieder zu stärken. Auch Verwaltungsabläufe könnten so vereinfacht und/oder beschleunigt, die Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern erleichtert werden. Die Aktivitäten des Forums Informationsfreiheit finden vor allem im Internet statt. Dazu zählen “Amtsgeheimnis.at”, “FragDenStaat.at” und “Transparenzgesetz.at”. Letztere Initiative verstärkte die politischen Diskussion über eine Neuformulierung und Neuregelung des sogenannten Amtsgeheimnisses. Dieser Initiative haben sich prominente Vertreterinnen und Vertreter aus der Rechtsprechung, der Wissenschaft und dem Journalismus angeschlossen.

Der Demokratiepreis 2014 der Margaretha Lupac-Stiftung wird am 28. Jänner 2015 im Rahmen eines Festaktes im Parlament vergeben.

Die Margaretha Lupac-Stiftung

Die 1999 verstorbene Margaretha Lupac hat dem Parlament für eine gemeinnützige Stiftung insgesamt 1,5 Mio. € hinterlassen. Daraus werden seit 2004 alternierend ein Demokratie- und ein Wissenschaftspreis des Parlaments finanziert, der mit jeweils 15.000 € dotiert ist. Er kann auf bis zu drei Personen aufgeteilt werden. Ausgezeichnet werden Arbeiten, die das Verständnis für die Grundlagen, die Funktionsweise und die Grundwerte der österreichischen Republik fördern und die dazu beitragen, die Bedeutung von Toleranz im Diskurs über Fragen der Politik, Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen zu vermitteln.

Menschenrechtsbefund 2014 präsentiert: Das Recht auf Informationsfreiheit

Am internationalen Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, hat die Österreichische Liga für Menschenrechte ihren Menschenrechtsbefund 2014 präsentiert. Der Bericht ist heuer in Kooperation mit dem Forum Informationsfreiheit entstanden und enthält auch ein Kapitel zum in Österreich bislang nicht gesetzlich verankerten Recht auf Informationsfreiheit.

Der Menschenrechtsbefund 2014 steht auf der Website der Liga für Menschenrechte zum download.

 

 

Amtsgeheimnis-Reform: Viele Lippenbekenntnisse, kaum inhaltliche Fortschritte

Die Regierung hat im gestrigen Ministerrat die Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung und die Einführung eines Rechts auf Information beschlossen.

Ursprünglich sollte diese Reform bereits vor dem Sommer 2013 stattfinden. Im November 2013 brachten Grüne und NEOS Anträge für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, basierend auf einem von unseren Experten ausgearbeiteten Entwurf – die Anträge wurden vertragt. Im März 2014 ging ein erster Regierungsentwurf für eine Verfassungsänderung in Begutachtung, den wir vom Forum Informationsfreiheit als unzureichend kritisiert haben. Auch ein OSZE-Gutachten und die Oppositionsparteien – für die notwendige Verfassungsmehrheit benötigt die Regierung die Stimmen von FPÖ oder Grünen – sahen Verbesserungsbedarf.

Seitdem gab es keine weiteren öffentlichen Diskussionen oder Konsultationen von Seiten der Regierung, um die Kritikpunkte auszuräumen. Der nun präsentierte Entwurf ist, abgesehen von einigen stilistischen Änderungen, mit dem Gesetzesvorschlag vom März ident. 

Keine Informationsbehörde

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin keine Informationsbehörde vor, die BürgerInnen bei der Rechtsdurchsetzung hilft beziehungsweise die Verantwortung für die kulturelle Veränderung in der Verwaltung tragen würde. Erfahrungen aus vielen anderen Ländern zeigen, dass eine solche Stelle notwendig ist, um das Recht auf Informationszugang in der Praxis wirklich umsetzen zu können. 

Der langsame, zeit- und kostenintensive Gang vor Gericht als einzige Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung ist in einem klagescheuen Land kein geeignetes Mittel, um einen solchen Kulturwandel noch in diesem Jahrzehnt zu erreichen. In europäischen Ländern mit gut funktionierenden Informationsrechten wird diese Rolle von einer Informationsbehörde übernommen, die die verschiedenen Interessen rund um eine Veröffentlichung abwägen kann und als Erstinstanz für Beschwerden genauso wie als Beratungsinstanz für Behörden dient. 

Kulturwandel nötig

Österreich ist momentan das Land mit den bürgerInnenfeindlichsten Regelungen zum Informationszugang weltweit. “Ein grundsätzlicher Kulturwandel hin zur größtmöglichen Transparenz kann nicht auf Basis von Lippenbekenntnissen funktionieren, sondern braucht schlagkräftige Kontrollsysteme und Verantwortliche” sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit.  

Fehlende Interessensabwägung

Nicht nur in dieser Frage würde das Informationsrecht in Österreich weit hinter internationalen Standards zurückbleiben. Auch die Aussage von Vizekanzler Mitterlehner im Ö1-Mittagsjournal, dass es immer “eine Abwägungsfrage sein” werde, spiegelt sich im aktuellen Gesetzesentwurf nicht wider: Ausnahmegründe wie Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie wirtschaftliche Interessen der Körperschaften stechen laut Entwurfstext immer die Informationsinteressen der BürgerInnen.

“So könnte ein potentieller Verlust von wenigen Euro eines Unternehmens, dass staatliche Aufträge bekommen hat, jedes Informationsbegehren zu Vergabeverfahren zu Fall bringen”, sagt Huter.

Auch die Herausgabe von Informationen, die als Grundlage für eine zu treffende Entscheidung benötigt werden, ist ein Ausschlussgrund. Diese Klausel könnte etwa missbraucht werden, um Bürgerinitiativen zeitnahen Zugang zu Studien und Dokumenten rund um Bau- und Infrastrukturprojekte zu verwehren.

Ausschlussgründe betreffen auch Parlament

Bisher konnten sich Regierungsmitglieder bei parlamentarischen Anfragen und bei verlangten Auskünften in Ausschüssen auf das Amtsgeheimnis berufen (das jetzt ja wegfallen soll). Stattdessen sollen nun laut Entwurf in die Geschäftsordnung des Nationalrats und Bundesrats die Auskunftsverweigerungstatbestände auch für die parlamentarische Kontrolle übernommen werden. Heisst also: schwammig formulierte Gründe zur Aufkunftsverweigerung würden nicht nur das Recht der Bürger einschränken, sondern auch die Kontrollmacht des Parlaments. 

Kosten und Schikanen

Laut Entwurf soll eine Gebührenregelung möglich sein. Eine solche Gebühr für Auskunftsbegehren entspricht nicht internationaler guter Praxis, da damit das Recht auf Information zu einer administrativen Dienstleistung wird, die sich nicht alle Bürgern leisten können.

Laut den Erläuterungen zum Entwurf soll auch weiterhin eine Mutwilligkeitsklausel gelten – wenn die Behörde entscheidet, eine Anfrage sei eine “offensichtlich ausschließlich schikanöse Inanspruchnahme” des Rechts auf Information, kann so die Beantwortung abgelehnt werden.

Akteneinsicht

Eine der wenigen positiven Änderungen im neuen Entwurf ist, dass in den Erläuterungen eindeutig geklärt wird, dass Bürger durch die neue Regelung auch Akteneinsicht und die Herausgabe von Dokumenten – und nicht nur von in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen – möglich werden sollen. 

Keine Diskussion

Die Entstehung des Entwurfs ist auch zu kritisieren: von Regierungsseite wurde keine öffentliche Diskussion über Kernthemen wie die schutzwürdigen Interessen des Staates oder die Rechtsdurchsetzung von Informationsinteressen angestrebt. “Ein Gesetz über mehr staatliche Transparenz in Hinterzimmern auszuhandeln widerspricht auch den selbst gesetzten Zielen der Regierung, wie sie zum Beispiel auf partizipation.at dokumentiert sind”, sagt Huter. 
Besonders bezeichnend ist, dass die Regierung nicht nur selbst keine öffentlichen Diskussionen initiiert hat, sondern sich die SPÖ, in deren Verantwortungsbereich das Thema Informationsfreiheit fällt, ausserstande sah, zu Diskussionsveranstaltungen des Forums Informationsfreiheit VertreterInnen zu entsenden. 

Das Forum Informationsfreiheit sieht die Verpflichtung von Behörden zur Veröffentlichung bestimmter Informationen als wichtigen ersten Schritt. Doch ohne zentral verantwortliche Behörde, zwingender Abwägung zwischen Geheimhaltungsgründen und Informationszugang, ohne schlagkräftiger Rechtsdurchsetzung und ohne einem starken Bekenntnis zum dringend nötigen Kulturwandel in der Verwaltung wird die Transparenz staatlichen Handelns auch in Zukunft keine Realität für Österreichs Bürgerinnen und Bürger sein.