Regierungsentwurf für Informationsfreiheitsgesetz – Unsere Ersteinschätzung

Wir begrüßen, dass es nun einen neuen Regierungsentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Jede Bewegung ist positiv, die Politik ist uns schon seit 10 Jahren im Wort.

Es wäre gut und wichtig, dass ein gutes Informationsfreiheitsgesetz kommt und damit ein neues Grundrecht in Österreich geschaffen wird – das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten für alle Bürgerinnen und Bürger.

Das Gesetz ist eine historische Chance für Österreich – das vorgesehene Recht auf Information nimmt Behörden viele beliebte Ausreden. Dass das Recht auch gegenüber Staatsunternehmen durchsetzbar sein soll ist jedenfalls ein wichtiger Fortschritt.

Wir müssen den Entwurf aber jetzt noch im Detail analysieren. Denn: Wie die sogenannte Veröffentlichungspflicht für Studien (Art. 20 (5) B-VG) gezeigt hat, liegt der Teufel im Detail. Wegen Formulierungsmängeln ist es bislang bei Transparenz auf dem Papier geblieben: Ministerien etwa veröffentlichen nur einen kleineren Teil aller Studien. So etwas darf hier nicht passieren.

  • Unsere Stellungnahme und unser Blog Post zum Begutachtungsentwurf (2021) – viele dort angeführte Kritikpunkte gelten weiterhin.

Verbleibende No-Gos

Der Entwurf sieht auf Verfassungsebene etwas vor, das man nur als Ewigkeitsklausel bezeichnen kann (Art. 22a (4) B-VG). Jedes Bundesland könnte aus jedem Grund verhindern, dass das Gesetz in Zukunft geändert werden kann. Bei einem Gesetz, dass den Informationszugang von Bürger:innen grundsätzlich neu regelt und völlig ungetestet ist, muss die Reformierbarkeit unbedingt gewahrt bleiben. Andere Länder evaluieren und verbessern die Gesetze nach wenigen Jahren, hier ist das nicht vorgesehen und jeder Landeshauptmann könnte auf jeden anderen verweisen, dass dieser es ja nicht wolle. Das Gesetz geht jetzt in den parlamentarischen Prozess und aus unserer Sicht sollte neben etwas Detailarbeit besonders dieser Punkt entschärft werden.

Nachdem § 10 nicht vorsieht, dass Behörden die Identität des Anfragestellers schützen, ist dies eine Gefahr für die Medienarbeit und würde Interventionen bei laufenden Recherchen begünstigen.

  • „§ 10: Greift die Erteilung der Information in die Rechte eines andere (§ 6 Abs. 1 Z 7) ein, hat das zuständige Organ diesen davor nach Möglichkeit zu verständigen und zu hören. Hat sich die betroffene Person gegen die Erteilung der Information ausgesprochen und wird diese Information dennoch erteilt, ist sie davon schriftlich zu verständigen.“

Auch der § 16, der Einschränkungen des Informationszuganges durch andere Gesetze erlaubt, ist ein gefährliches Einfallstor, dessen Auswirkungen wir bisher nicht einschätzen können.

  • „§ 16: Soweit in anderen Bundes- oder Landesgesetzen besondere Informationszugangsregelungen bestehen oder besondere öffentliche elektronische Register eingerichtet sind, ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden.“

Im Parlament sind alle Parteien in demokratischen Verhandlungen gefordert, ein möglichst bürgerfreundliches Gesetz zu finalisieren – und sicherzustellen, dass die Transparenz nicht nur auf den Papier steht, sondern auch gelebt wird. 

International gilt für Transparenzgesetze ein einfacher Gradmesser: Ein Informationsfreiheitsgesetz ist immer nur so gut, wie seine schwächste Bestimmung.

Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Information effektiv durchsetzen können, also die gewünschten Dokumente unbürokratisch und rasch bekommen können – auch dann, wenn eine staatliche Stelle dies, etwa aus politischen Überlegungen heraus, nicht herausgeben will.

Was wird sich ändern?

  • Die Verkürzung der Fristen im Rechtsweg ist eine positive Entwicklung, die auch schon im vorherigen Entwurf vorgesehen war. Auch das Informationsrecht gegenüber staatseigenen Unternehmen ist jedenfalls eine positive Entwicklung im Vergleich zur jetzigen Rechtslage.
  • Die vorgesehene automatische Veröffentlichung – für die betroffenen Stellen – von staatlichen Verträgen und Informationen allgemeinen Interesses sollte möglichst ambitioniert und klar gestaltet werdenVerträge mit Wert über 100.000 Euro ist eine äußerst unambitionierte Grenze.
  • Die Abschaffung der Veröffentlichungspflicht für manche Gemeinden ist ein Foul an ihren Einwohnern. Sie müssen sich mit ihrem Bürgermeistern anlegen für die Informationen, zu deren Herausgabe andere Bürgermeister verpflichtet sind. Und da geht es nicht um nichts, sondern um Verträge über 100.000 Euro. Das betrifft auch die aktuelle Veröffentlichungspflicht von Studien in kleinen Gemeinden, das wäre also eine Verschlechterung für die Bürger des Großteils der Gemeinden.

„Mauer des Schweigens 2023” geht an Stadt Wien, Vorarlberger Bürgermeister, Rust und Burgenland

Intransparenz-Preise anlässlich des Tags der Informationsfreiheit – Goldener Informationsfilter an die Oberösterreichische Landesregierung

Wien, 28. September 2023 – Anlässlich des 21. Internationalen Tags der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day – hat das Forum Informationsfreiheit (FOI) den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“ vergeben.

Die Stadt Wien erhält den ersten Preis für die schikanöse Behandlung einer Anfrage des Grätzl-Blattes zu einer Verkehrsstudie im Volkertviertel – inklusive Inseratenentzug gegen das ehrenamtliche Blatt und Strafdrohung an einen recherchierenden Journalisten. Der Bürgermeister von Fraxern erhält stellvertretend für zahlreiche weitere Vorarlberger Bürgermeister den zweiten Preis für seine Auskunftsverweigerung zur Verwendung von Steuergeld – für sein Gehalt. Das Burgenland und die Stadt Rust erhalten den dritten Preis für die Verhinderung der Veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen auf der Homepage, obwohl der Gemeinderat diese Veröffentlichung beschlossen hat.

Den goldenen Informationsfilter erhält die Regierung des Landes Oberösterreich, die seit geraumer Zeit die Veröffentlichung von Video-Aufzeichnungen von Gemeinderatssitzungen verhindert, statt die Gemeindeordnung anzupassen.

Mit dem Negativ-Preis „Mauer des Schweigens“ weist die Bürgerrechts-Organisation jährlich auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern hin. Nominiert werden konnten alle Fälle, bei denen österreichische Behörden Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten wurden, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurde.

Erster Preis: Stadt Wien

„für die schikanöse Behandlung einer Journalisten-Anfrage, inklusive Androhung einer Mutwilligkeitsstrafe und Inserate-Entzug“

Das Volkertviertel nahe des Praters in Wien ist Gegenstand einer Pilotstudie, in der die Verkehrsabteilung der Stadt Wien die Wünsche der Bewohner:innen für ein dort zu errichtendes „Supergrätzel“ sammeln ließ. Das Supergrätzel ließ auf sich warten, die Studie blieb unter Verschluss. 2021 begehrte ein Redakteur des ehrenamtlichen „Grätzl-Blattl“ die Übermittlung der Studie. Es folgen Ausflüchte: Zuerst wolle man sie nicht veröffentlichen, dann sei die Studie noch nicht fertig gewesen und am Ende standen sogar Geschäftsgeheimnisse einer Veröffentlichung im Weg. Das Grätzl-Blattl bleibt trotz verweigerten Bescheiden und nicht ans Gericht weitergeleiteten Säumnisbeschwerden am Ball. In einer Gerichtsverhandlung kündigt der Bezirksvorsteher an, dass die Studie übergeben werden wird, die Stadt macht aber einen Rückzieher und bietet nur eine „Ergebnispräsentation“ ohne Studie an. Weil der Redakteur auf der vereinbarten Übergabe besteht, droht ihm die Stadt Wien mit einer Mutwillensstrafe. Das Verwaltungsgericht entscheidet schlussendlich: Der Redakteur hat Recht und soll die Studie bekommen, die Stadt Wien geht mit einer Amtsrevision zur höheren Instanz.

Nach zwei Berichten über die skurrile Verschlussakte im Newsletter „Falter.morgen“ erhält das Grätzl-Blattl plötzlich die ganze Studie. Ohne Schwärzungen. Obwohl der Fall noch beim Höchstgericht lag. Ende gut, alles gut?

Nicht ganz. Einmal mehr zeigt dieser Fall, wie unsouverän die Stadt Wien mit Journalisten umgehen kann: Bezirksvorsteher Alexander Nikolai drohte schon 2021, dass der Bezirk in Zukunft keine Inserate mehr im Grätzl-Blattl schalten werde. Als der Journalist das Angebot, eine Präsentation statt der Studie zu erhalten, nicht annahm, wurde ihm eine Mutwillensstrafe angedroht. Stadt und Bezirk konnten jahrelang eine politisch ungewollte Diskussion verhindern – und ohne Konsequenzen Gericht und Journalisten einen ungeheuren Aufwand aufbürden.

Zweiter Preis: Steve Mayr, Bürgermeister von Fraxern, stellvertretend für weitere Bürgermeister:innen

„für das Geheimhalten der Verwendung von Steuergeld: ihrer von der Gemeinde festgelegten Gehälter“

Man möchte meinen, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass Bürger:innen von Gemeinden erfahren, wie viel der gewählte Bürgermeister:innen verdient. Nicht so in Vorarlberg. Dort wollten die Vorarlberger Nachrichten wissen, wie viel Gemeinden ihren Bürgermeistern überweisen und sind bei einigen Gemeinden auf Unverständnis gestoßen. Eigentlich sollten die Bezüge-Verordnungen von den Gemeinden proaktiv veröffentlicht werden, doch mehrere Gemeinden verstoßen gegen diese Veröffentlichungspflicht – straflos. Die VN mussten daraufhin selbst rechnen, kamen aber bei mehreren Gemeinden wegen Anpassungen und Nullrohnrunden zu keinem eindeutigen Ergebnis. Eine Unsicherheit, die einige Bürgermeister trotz mehrmaliger Nachfragen nicht aufklärten.

Die „Mauer des Schweigens“ erhält Fraxens Bürgermeister Steve Mayr stellvertretend für alle Bürgermeister:innen in Vorarlberg, die ihre Bürger:innen über ihre tatsächlichen Bezüge im Unklaren lassen und ihre Veröffentlichungspflichten ignorieren. Mayr, der auch im Landtag sitzt, warf den recherchierenden VN „Hetze gegen Politiker Gehälter“ vor – wegen der Frage, wie viel Steuergeld genau an ihn fließt. Diese Einstellung ist symptomatisch für das immer noch fest verankerte Amtsgeheimnis in der österreichischen Verwaltung.

Die Preisträger zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie eine Auskunft verweigern, die zahlreichen in anderen Gemeinden kein Problem war, teilweise schon „nach wenigen Minuten“ erteilt wurde und deren Berechnungsgrundlage proaktiv zu veröffentlichen wäre.

Dritter Preis: Amt der Burgenländischen Landesregierung & Stadt Rust

„Für die Verhinderung der Umsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses, laut dem Gemeinderatsprotokolle auf der Website zu veröffentlichen sind“

Die Freude war groß: die Protokolle der öffentlichen Teile von Gemeinderatssitzungen in der Freistadt Rust sollen auf der Homepage veröffentlicht werden. Die Geschäftsordnung wurde mit Zustimmung aller Parteien geändert – eine absolute Seltenheit. Seither gab es laut den Einreichern sechs Sitzungen und noch kein einziges Protokoll auf der Homepage. Der Grund: Datenschutzbedenken. Der Bürgermeister habe beim Land nachfragen lassen und erfahren: eine Gemeinderatssitzung sei „publikumsöffentlich, nicht aber internetöffentlich“. Die zuständige Abteilung spricht sich laut dem Bürgermeister dagegen aus, dass ein vollumfängliches Protokoll veröffentlicht wird, eine Kurzzusammenfassung würde reichen. Ebenso ein Hinweis, dass das Protokoll im Rathaus aufliegt. Nur das vollständige Protokoll geht für das Landesamt nicht in Ordnung.

Sollten tatsächlich Datenschutzbedenken bestehen, könnten diese auch durch teilweise Schwärzung der Protokolle ausgeräumt werden – das wäre wohl auch weniger Aufwand, als eine eigene Zusammenfassung zu fertigen. Stattdessen werden der Bevölkerung auch jene Teile der Protokolle vorenthalten, bei denen es keinerlei Datenschutz-Bedenken gibt. Das verdient eine Mauer.

Goldener Informationsfilter: Land OÖ – Gemeindeordnung

„für die Unterbindung der Veröffentlichung von Gemeinderatssitzungs-Videos“

Seit geraumer Zeit erhalten Gemeinden in Oberösterreich laut der Initiative „mehr demokratie!“ vom Amt der Landesregierung die Auskunft, Gemeinden dürfen Gemeinderatssitzungen zwar live im Internet übertragen, dauerhaft abrufbare Videos der Sitzungen dürfe eine Gemeinde aber nicht veröffentlichen. Dafür sei nämlich anders als im Fall von Parlamenten und Landtagen eine Rechtsgrundlage nötig, die Oberösterreichische Gemeindeordnung sehe das aber nicht vor. Das Gesetz, das die Zurverfügungstellung von Videos nicht explizit erlaubt, stammt aus 1990, lange bevor das technisch möglich war. Diese Rechtsansicht hat die absurde Auswirkung, dass Zuschauer Videos von Gemeinderatssitzungen veröffentlichen dürfen, die Gemeinde selbst aber nicht.

Die Regierungsparteien in Oberösterreich könnten diese Gemeindeordnung jederzeit anpassen und damit die Veröffentlichung von Videos der öffentlichen Sitzungen explizit erlauben, wie sie es schon 2018 taten, um explizit Livestreams aus Gemeinderatssitzungen zu ermöglichen. Ein Entwurf, der diesen Missstand behebt, ist bisher jedoch noch nicht bekannt.

Erwin Leitner von „mehr demokratie!“ betont in seiner Einreichung die Auswirkungen dieser Rechtsansicht: „Wie können wir junge Menschen für die Demokratie begeistern, wenn sie zwar täglich am Smartphone zahllose Videos ansehen können, aber nicht solche, in denen wichtige Entscheidungen in ihrer Gemeinde gefällt werden?

Mauer des Schweigens 2023: Die Nominierten

Die Umsetzung der proaktiven Veröffentlichungspflicht in den Ministerien: Monatelang veröffentlichten Ministerien gar keine Studien. Gleichzeitig fanden sie Wege, die Veröffentlichungen hinauszuzögern. Längst fertige Studien werden etwa erst dann veröffentlicht, wenn sie auch abgerechnet sind. Manche Ministerien haben bis jetzt nicht einmal ihre Webseite für diese Veröffentlichungen vorbereitet.

Das Gutachten des Wirtschaftsministeriums, mit der die fragwürdige Reihung einer Besetzungskommission öffentlich gerechtfertigt wurde. Das Wirtschaftsministerium verwies gegenüber Medienvertretern mehrfach auf diese Studie und begründete so seine  Entscheidung, die Bundeswettbewerbsbehörde mit einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts zu besetzen. Doch über die Inhalte  der Studie will das Ministerium lieber schweigen. Eine Anfrage des Forum Informationsfreiheit in dieser Causa wurde nicht beantwortet, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht aus.

Die ORF-Pressestelle, die konkrete Fragen hinsichtlich der Ukraine-Berichterstattung des ORF nicht beantwortet hat. Der recherchierende Journalist erhielt nur eine Rückmeldung, die er als „vorgefertigtes Statement“ bezeichnet, das seine Fragen „nicht einmal tangierte“.

21 Jahre Right to Know Day

Seit 21 Jahren macht die Zivilgesellschaft am 28. September, dem „Right to Know“-Day international auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam. Der Tag wird mittlerweile auch von den UNESCO als „International Day for Universal Access to Information“ zelebriert.

Das Forum Informationsfreiheit setzt sich für ein BürgerInnen-Recht auf Zugang zu staatlicher Information sowie für Transparenz in Politik und Verwaltung ein und vergibt jährlich die „Mauer des Schweigens“. Viele der nominierten Fälle stammen aus dem Anfrageportal des Forum Informationsfreiheit, FragDenStaat.at.

 

Zehn Jahre Transparenzgesetz.at – die Rede

Die Rede von Vorstandsmitglied Markus Hametner in Vertretung von Obmann Mathias Huter zum Anlass der Feier „10 Jahre für ein Informationsfreiheitsgesetz“ am 13.9.2023.

 

Im Rückblick: Was haben wir jetzt zehn Jahre lang gemacht?

Anfangs haben wir eine Entscheidung getroffen, über die wir uns heute froh zeigen können: wir haben nicht auf die Versprechen der Regierung gesetzt. Wir haben ihr nicht geglaubt, als es hieß, dass in zwei Wochen das Amtsgeheimnis fallen soll. Oder noch vor dem Sommer, oder noch dieses Jahr – also 2013.

Wir haben sie nur an ihre Versprechen erinnert und geschafft, den medialen Druck aufrecht zu halten. Das Ergebnis? Nach zehn Jahren fragt niemand mehr uns, warum wir denn Transparenz wollen – sondern die jeweilige Regierung wird gefragt, wann sie endlich kommt.

Forum Informationsfreiheit–Vorstandsmitglied Markus Hametner bei der Rede zu Zehn Jahre Transparenzgesetz.at

 

Mit dem Aufbau der Bürgerplattform FragDenStaat.at haben wir gleichzeitig Infrastruktur geschaffen – für andere Bürgerinitiativen, für Journalist:innen, aber auch für uns. Wir haben über sie relevante Fragen gestellt – und uns nicht nur gefreut, wenn wir Antworten bekommen haben, sondern sind auch gegen die Republik vor Gericht gezogen, wenn die Verwaltung mit fragwürdigen Argumenten Auskünfte verweigert hat. Wir konnten so die in Österreich den alltäglichen Gesetzesbruch durch Behörden bei der Bearbeitung von Anfragen dokumentieren. Eine Informationspolitik nach Gutsherrenart, wo zuerst das Melderegister abgefragt wird, bevor entschieden wird, ob eine Frage beantwortet wird.

Wir kennen deswegen den absurden, zeitraubenden und bürgerfeindlichen Beschwerdeprozess fast in-und auswendig. Und wir haben – hier ein Shout-Out an alle Menschen, die uns juristisch unterstützen – vor den Höchstgerichten  Informationen erstritten, bei denen vor zehn Jahren noch viele meinten, das gehe wegen dem Amtsgeheimnis sicher gar nicht. Eurofighter-Gegengeschäfte, Eurofighter-Kaufverträge, Beschlüsse der Landesregierungen, bis zu Empfänger von freihändig vergebenen Covid-Förderungen. Alles kein Amtsgeheimnis, gerichtlich bestätigt, dank dem Einsatz des Forum Informationsfreiheit. Das Learning: das Amtsgeheimnis ist nicht das Gesetz – sondern die Praxis rechtswidriger und konsequenzfreier Handlungen der Behörden.

Der Amtsgeheimnis-Award „Mauer des Schweigens“, den wir auch seit einigen Jahren jährlich vergeben, wird breit wahrgenommen – wobei ich mich bei manchen Anfragen, bei besonders abenteuerlichen Begründungen, schon frage, ob sich die Behörde durch den Award inspirieren hat lassen.

Bei unseren kleineren Forderungen und Projekten sind wir auch weiter gekommen: die Gesetze zur Parteienfinanzierung wurden reformiert und etwas verschärft, auch unsere Forderung nach steuerlicher Absetzbarkeit von Engagement für die Demokratie scheint näher zu rücken. Und auch unser Projekt OffeneVergaben.at ermöglicht immer wieder journalistische Berichterstattung zu Auftragsvergaben der öffentlichen Hand.

 

  Eindrücke von der Feier  

 

Die bisherigen Regierungen haben sich in der gleichen Zeit hauptsächlich dadurch ausgezeichnet, Deja-Vu-Erlebnisse auszulösen.

Die regelmäßigen Versprechen, bis wann auf Bundesebene das Amtsgeheimnis abgeschafft werden, lassen wir mal außen vor.

Im ersten Jahr schon wurde bis zum Sommer ein Verfassungsentwurf angekündigt, vor einer Parlamentssitzung hieß es auch, dass er eingebracht werden wird. Wurde er nicht. Und wurde danach auch noch geheim gehalten – erst nach einem offenen Brief mit starker Kritik haben ÖVP und SPÖ ihre unterschiedlichen Entwürfe geteilt.

Was passiert diesen Sommer? Man liest, es gibt einen Entwurf, Stand Juni 2023. Dieser wurde uns weder von den Grünen, noch von der ÖVP übermittelt – Deja Vu.

In sechs von neun Ländern wurde zumindest einmal ein Transparenzgesetz im Regierungsprogramm versprochen – oft nur, wenn auf Bundesebene keins kommt. Umgesetzt? Bisher keines – Deja Vu.

Angeklopft für unsere Expertise – immerhin haben wir auch an den Landesverwaltungsgerichten Verfahren geführt – hat in letzter Zeit keine Landesregierung. Aber die Steiermark schafft sicher im kommenden Jahr noch ein tolles Transparenzgesetz. Wie versprochen.

Und die Prozesse zu den Gesetzesentwürfen? Dazu habe ich ein Zitat. Wer hat es gesagt? ​

„Ein Transparenzgesetz durch einen intransparenten Gesetzgebungsprozess abzuwickeln, das wird nicht gehen“

Es waren nicht wir … es war ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf am 12. Juni 2013 im Parlament. Mit dieser Begründung wurde der erste Versuch der Abschaffung abgesägt.

Transparenter ist der Gesetzgebungsprozess auch unter der Verantwortung der ÖVP nicht geworden. Wie sich das auf die Qualität für die Bürger auswirkt, sieht man nicht nur an den heutigen Vorschlägen (über 2.000 Gemeinden von der proaktiven Veröffentlichungspflicht auszunehmen, Anm.), sondern auch an der Verfassungsänderung, die Transparenz in staatliche Studien bringen sollte, und für die auch kein Input aus der Zivilgesellschaft eingeholt wurde. Die involvierten Parteien haben eine Veröffentlichungspflicht im Internet versprochen, geblieben ist: die Behörden können machen was sie wollen, kontrolliert wird es sowieso nicht, und statt Veröffentlichung reicht auch die mögliche Einsicht im Gemeindeamt.

„Ein Transparenzgesetz durch einen intransparenten Gesetzgebungsprozess abzuwickeln, das wird nicht gehen“

ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf, 2013

Was ließen sie sich dafür bejubeln. Weil oft das erzählte reicht. Für uns zählt aber das Erreichte. 

Die Regierung hat jetzt also vor, kleinere – also quasi alle – Gemeinden zu „entlasten“, indem sie keine Informationen proaktiv veröffentlichen müssen. Das ist ein Trugschluss, denn die proaktive Veröffentlichungspflicht ist ein Weg dahin, dass Arbeit eingespart wird – für die Beantwortung einzelner Anfragen, für die Kommunikation zwischen Behörden und im Amt selbst. Deswegen ist die proaktive Veröffentlichung in einem zentralen Register eine unserer Kernforderungen – und integraler Bestandteil des Hamburger Modells, dass von allen Parteien versprochen wurde.

Was bleibt dann in den Gemeinden von der Amtsgeheimnis-Abschaffung übrig? Genau die gleichen Regeln und mühsamen Beschwerdeprozesse wie jetzt – Transparenz nur für die, die Zeit haben, und sich es mit ihren Bürgermeistern verscherzen können.

Und jede dieser Regeln wäre in Zukunft nur mehr änderbar, wenn alle Landeshauptleute zustimmen. Das steht so im letzten Entwurf. Den aktuellen kennen wir ja nicht – aber nachdem die Regierungsparteien wohl nur Vorschläge für Verschlimmbesserungen akzeptieren, wird das wohl bleiben.

Deswegen bleibt mir nur zu warnen:

Nicht jeder neue Entwurf ist ein Fortschritt. Nicht in jedem Paket, das „Amtsgeheimnis-Abschaffung“ genannt wird, ist sie auch drin.

Darauf werden wir auch in Zukunft öffentlich hinweisen und wir schätzen uns sehr glücklich, auch Mitstreiter gefunden haben, die die Relevanz der Informationsfreiheit erkennen. Der Runde Tisch der NGOs, zu dem wir die Minister Edtstadler und Kogler letztes Jahr eingeladen haben, war nur durch deren Engagement möglich und auch Initiativen wie der Demokratieindex helfen uns, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu kommunizieren.

Als nächstes wird man von uns wohl hören, wenn es eine neue Mauer des Schweigens zu vergeben gibt – also in etwa zwei Wochen. Vorschläge nehmen wir gerne hier an.

All das passierte in den letzten 10 Jahren und ein bisschen mehr. Wenn ich aber so in die Runde schaue und jene die da sind, und auch an die Vielen denke, die heute nicht da sein können, dann freut es uns zu sehen, dass wir doch zu einer guten Zahl an Mensch den Funken überspringen lassen konnten. Und das Feuer für die Sache auch in Ihnen ein wenig entfachen konnten. Denn wenn wir uns ansehen, was früher von NGOs und Journalist:innen an Anfragen gestellt wurden, und was heute von ihnen bis vor den Verfassungsgerichtshof durchgefochten wird und wozu das führt, dann werden die letzten 10 Jahre auf die nächsten 10 Jahre hinaus wirken – und auch noch ein bissl mehr. In diesem Sinne: Danke fürs kommen – und lasst uns anstoßen auf echte Transparenz und Informationsfreiheit in Österreich. Und uns alle weiter dafür für engagieren.

Herzlichen Dank – und eine schöne Feier!

Neues Eigentümerregistergesetz bringt Hürden für Medien und Zivilgesellschaft

NGOs fordern möglichst breiten Zugang

6 Juli 2023 – Im Parlament wird heute eine Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass nur mehr Journalist*innen, Wissenschaftler*innen oder NGOs auf das Register zugreifen können, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können.

Attac, das Forum Informationsfreiheit und das VIDC kritisieren die neu geschaffenen Zugangshürden für Medien und die Zivilgesellschaft. Zudem wurden bekannte Schlupflöcher des Eigentümerregisters nicht beseitigt. Die Organisationen fordern einen möglichst breiten Zugang zu einem kostenlosen, leicht zu durchsuchenden Register.

Durch dieses Register soll, zumindest in der Theorie, nachvollziehbar werden, wer hinter Unternehmen in Österreich steht und diese kontrolliert. Zahlreiche Leaks und Steuerskandale zeigen, dass ein breiter öffentlicher Zugang zu Daten über wirtschaftliches Eigentum von entscheidender Bedeutung ist, um Korruption, Geldwäsche und Steuerbetrug zu erschweren und aufzudecken.

“Das neue Gesetz hingegen schränkt den öffentlichen Zugang unnötig stark ein. Es gibt der Registerbehörde einen viel zu großen Ermessensspielraum bei der Bestimmung, was ein berechtigtes Interesse darstellt und wer Zugang bekommt“, kritisiert Kai Lingnau von Attac Österreich. (1) Selbst für Berechtigte bleibt das Register nur eingeschränkt brauchbar. (2)

„Recherchen durch Zivilgesellschaft und investigative Journalist*innen zu Korruption, Misswirtschaft und anderen Missständen werden unnötig erschwert und damit öffentliche Kontrolle geschwächt. Weiters steht zu befürchten, dass nun erhebliche Personal-Ressourcen dafür verwendet werden müssen, um “berechtigtes Interesse” und den Zugang zu Informationen zu administrieren und vor Gericht zu klären. Diese Ressourcen könnten besser dafür verwendet werden, die übermittelten Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern zu prüfen“, sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit.

Zwei zypriotische Briefkastenfirmen reichen, um die Registrierungspflicht zu umgehen

Die Organisationen kritisieren zudem, dass die bekannten Schlupflöcher des Registers nicht behoben werden. Eine Meldepflicht besteht weiterhin erst ab einem mehr als 25-prozentigen Anteil an Eigentum. Ist eine Unternehmensebene zwischengeschaltet, sind sogar mehr als 50 Prozent für eine verpflichtende Meldung im Register notwendig. „Zwei zypriotische Briefkastenfirmen reichen also schon, um die Registrierungspflicht zu umgehen“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC. Die Organisationen fordern eine deutliche Senkung des Schwellenwerts. Ideal wäre eine Meldepflicht bereits ab einer Aktie, um Verschleierungskonstruktionen einen Riegel vorzuschieben.

Nächste Überarbeitung steht schon bevor

Die EU-Kommission hat mittlerweile einen Vorschlag für eine neue, sechste Geldwäsche-Richtlinie vorgelegt, der in den nächsten Monaten zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der EU verhandelt werden soll. Attac, das VIDC und das Forum Informationsfreiheit fordern die Regierung auf, sich im Rahmen dieser Überarbeitung für die Behebung der aktuellen Schwächen der Register und für eine einheitliche Umsetzung in allen EU-Staaten einzusetzen.

(1) Als Nachweis des „berechtigten Interesses“ sind laut Gesetz ein journalistischer oder wissenschaftlicher Beitrag oder ein entsprechendes Vereinsstatut zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bzw. „erfolgreiche diesbezügliche Aktivitäten“ nötig. Da unklar ist, was das genau bedeutet, besteht die Möglichkeit einer sehr restriktiven Auslegung. Wer mit Recherchen beginnt, kann zudem noch keine „Beiträge“ oder „erfolgreiche Aktivitäten“ vorweisen. Außerdem ist kein expliziter Zugang für Akteur*innen vorgesehen, die zu Transparenz und Rechenschaftspflicht oder zu Geldwäsche-Vortaten arbeiten, darunter etwa Steuerbetrug, Korruption und Kriminalität.

(2) Für Berechtigte ist eine Suche nur nach Firmenwortlaut möglich, nicht aber nach wirtschaftlichen Eigentümer*innen. Bei Geldwäsche und Steuerbetrug laufen aber die entscheidenden Fäden bei Personen zusammen und nicht bei den Rechtsträgern. Daher ist es entscheidend Abfragen auch nach Personen stellen zu können. Die Daten stehen zudem weder in einem durchsuchbaren open data Format zur Verfügung noch ist die Nutzung kostenlos.

Feststellungen von Verwaltungsgericht „rechtlich nicht bindend“ – weitere Schikane durch Stadt Wien

Die Causa, über die wir schon letztes Jahr unter „Wie die Stadt Wien eine Auskunftserteilung zur Farce werden lässt“ berichtet haben – Kurzfassung: 1.200 Einsparungsvorschläge, 100 Millionen Euro Einsparungspotenzial, zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes darüber, dass Informationen zu erteilen wären – ist nach einer weiteren Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Wien in unserem Sinne nun schon wieder um eine Farce reicher.

In der mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung VGW-101/032/14669/2022 hat das Verwaltungsgericht Wien unsere Rechtsansicht bestätigt, dass durch die beiden unter Fotografierverbot gewährten Termine die gewünschte Auskunft (zu deren rechtswidrigen Verweigerung es ja schon zwei Sprüche des VwGH gibt) nicht erteilt wurde. Das Gericht hält zusätzlich fest:

3.2.    Auf Sachverhaltsebene steht im Beschwerdefall fest, dass die vom Auskunftsbegehren erfassten Dokumente, deren “Wortlaut” zu beauskunften ist, einen Umfang von mindestens 2.000 A4-Seiten haben. Die von der belangten Behörde gewählte Form der Auskunftserteilung in Form von Einräumung von Einsichtsterminen, bei welchen weder Kopien noch Fotos der Dokumenteninhalte angefertigt werden können, erweist sich angesichts des Umfangs der zu erteilenden Auskunft grundsätzlich als ungeeignet, um eine zeitnahe und zweckmäßige Auskunftserteilung zu gewährleisten. […]
und
3.5.    Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass im Beschwerdefall keine gesetzlichen Hindernisse iSd § 1 Abs. 1 und 5 Wr. APG, die gegen eine Auskunftserteilung sprechen, von der belangten Behörde ins Treffen geführt wurden oder amtswegig zu erkennen sind (vgl. dazu bereits VwGH Ra 2020/03/0120, Rz. 55 ff). Insbesondere kann durch die Auskunftserteilung die Besorgung der übrigen Aufgaben der belangten Behörde nicht wesentlich beeinträchtigt werden, da die naheliegendste und zweckmäßigste Form der Auskunftserteilung – die elektronische oder postalische Übermittlung der ohnehin bei der belangten Behörde aufliegenden Dokumente an den Beschwerdeführer – mit keinem ersichtlichen nennenswerten Aufwand verbunden ist.

Mehr konnte das Gericht nicht entscheiden – es sieht sich mit Verweis auf VwGH 5.10.2021, Ra 2020/03/0120 insbesondere außerstande zu bestimmen, wie genau die Auskunft zu erteilen wäre. Der Richter verweist aber darauf, dass die Behörde „unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtes entsprechenden Rechtszustand herzustellen“ hat. Außerdem stellt er der Behörde die Amtsmissbrauch-Rute ins Fenster, wie die Presse schon berichtet hat.

Wie versucht die Stadt Wien nun diesen Zustand herzustellen? Indem sie die oben zitierten Stellen nicht einmal ignoriert.

Mit Brief vom 9. Mai 2023 wurden mir 10 Termine á vier Stunden für eine weitere Einsicht vorgeschlagen. Zusatz: „Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir vorab darauf hinweisen, dass das Anfertigen von Fotos oder Kopien auch bei diesen Einsichtsterminen nicht möglich sein wird und der jeweilige Einsichtstermin gegebenenfalls abgebrochen werden muss“. Naja, zumindest ist das Fotografierverbot dieses Mal angekündigt. „Zeitnah“ und „zweckmäßig“ sind in der Causa offenbar einfach kein passender Maßstab.

Auf Nachfrage, wie das mit den oben zitierten Stellen der Entscheidung zusammenpasst, kam folgende Erklärung:

„[Die] Ausführungen des Verwaltungsgerichtes zur Form der Auskunftserteilung sind – insbesondere im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach die Wahl der Art der Auskunftserteilung ausschließlich bei der verpflichteten Behörde liegt – aus Sicht der Magistratsabteilung 5 für das weitere Verfahren rechtlich nicht bindend“.

Offenbar hat die Stadt Wien beschlossen, in dieser Causa zum Thema Verwaltungseinsparungen auf maximale Verschwendung von Verwaltungsressourcen zu setzen. Sie will meine Zeit verplempern – damit aber auch die Arbeitszeit der Behördenmitarbeiter. Denn wenn ich Zeit investiere, um die Informationen abzuschreiben muss die Behörde auch (sinnlos) Zeit damit verbringen, mich am Fotografieren zu hindern. (Dieses Fotografierverbot ist in keinem Gesetz vorgesehen, eine rechtliche Begründung abseits von „because we can“ konnte die Behörde in der letzten Runde auch vor Gericht nicht vorbringen.)

Mit dieser Einschränkung wird im Ergebnis versucht, der Recherche zu diesen Einsparungsvorschlägen ein Preisschild zu geben: 40 Arbeitsstunden, eine Arbeitswoche, in Geld umgerechnet: ein Viertel eines Monatsgehalts. Eine faktische Auskunftsverweigerung, die ich wohl nun in vierter Runde vor das Verwaltungsgericht bringen muss.

So funktioniert der Rechtsschutz, wenn die „transparenteste Gemeinde Österreichs“ nicht will.

Gegenüber der Presse (vom 19.6.2023) verweist die Stadt Wien auf Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse – nur konnte sie diese in mittlerweile drei Verfahren, in denen immer wieder rechtskräftig festgestellt wurde, dass die Auskunft zu unrecht verweigert wurde, nicht nachweisen.

Forum Informationsfreiheit begrüßt Zeitplan in Richtung Informationsfreiheitsgesetz, warnt vor Rückschritten

Wir begrüßen, dass endlich ein Zeitplan für die nächsten Schritte für ein Informationsfreiheitsgesetz steht. Einen solchen hatten wir schon nach Ende der Begutachtungsfrist sowie nach unserem Runden Tisch im Dezember gefordert. Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler, ÖVP, hat gegenüber dem „Profil“ einen überarbeiteten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz bis zum Sommer angekündigt.

Wenn Veränderungen am Entwurf geplant sind, sollte auch sichergestellt werden, dass ein Gesetz auch in Zukunft reformierbar bleibt – und von der „Ewigkeitsklausel“ Abstand genommen werden, die Ländern ermöglicht, zukünftige Transparenz-Reformen zu verhindern.

Edtstadlers pauschale Ablehnung einer unabhängigen Transparenz-Kontrollstelle, die auch Bürger:innen im Verfahren unterstützt, verwundert: Die Bedenken kleiner Gemeinden und Behörden, ohne juristischem Personal mit ihren Transparenz-Entscheidungen allein gelassen zu werden, würde eine solche Stelle ebenso entschärfen wie die Überlastung der Verwaltungsgerichte, die durch ihre Tätigkeit seltener als Beschwerdeinstanz tätig werden müssten.

Zukünftig sollte Transparenz nicht nur ein Schlagwort bleiben, sondern auch gelebt werden. Deshalb braucht es eine Möglichkeit für Bürger:Innen, rasch und unbürokratisch Unterstützung zu bekommen, um Ihr Recht auf Zugang zu Information in der Praxis auch nutzen und durchsetzen zu können. Zahlreiche Aufgaben der in anderen Ländern erfolgreich gelebten unabhängigen Stelle sind im Entwurf gar nicht vorgesehen. Solche Informationsfreiheitsbeauftragten gibt es in vielen europäischen Ländern, etwa bei unseren Nachbarn in Deutschland, der Schweiz, Slowenien, und Kroatien. 

Länder und Gemeinden haben massive, nur zum Teil nachvollziehbare Kritik am ersten Entwurf für ein Informatonsfreiheitsgesetz geübt. Dabei wurde gleichsam ein Zusammenbruch der Verwaltung durch die Einführung von international gelebten Transparenz-Standards in den Raum gestellt. Transparenz-Widerstände in Teilen der Verwaltung sollten jedoch nicht zu einer Einschränkung von Bürgerrechten führen – also dazu, das Bürger:Innen in Österreich weniger Informationsrechte als in den meisten anderen EU-Staaten und gegenüber EU-Institutionen haben. 

Wir warnen insbesondere davor, Rückschritte gegenüber dem ersten Entwurf vorzunehmen. Insbesondere die im ersten Entwurf vorgesehenen Fristen dürfen nicht verlängert werden. Die im Entwurf angedachten Fristen – vier Wochen plus eine Verlängerungsmöglichkeit um weitere vier Wochen – sind im internationalen Vergleich bereits außergewöhnlich lang. Auch Eilanträge für die Rechtsdurchsetzung sind – anders als in anderen Ländern – nicht vorgesehen.

Wir fordern außerdem eine adäquate Einbindung der Vertreter von Bürgerinnen-Interessen in den Anpassungsprozess.

Sollte die Verwaltung auf Landes- und Gemeindeebene weiter behaupten, zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung von Transparenz-Bestimmungen zu benötigen, so sollten diese endlich beziffert werden – bis jetzt wurde keine nachvollziehbare Aufwandsschätzung genannt.

10 Jahre – und kein Informations­freiheitsgesetz: Forum Informationsfreiheit erinnert Regierung an Versprechen

Aussendung: Forum Informationsfreiheit startet Crowdfunding um Kampf für Transparenz für die nächsten 10 Jahre abzusichern

Vor genau zehn Jahren startete die Kampagne “Transparenzgesetz.at” zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und damit die Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz: Aus diesem Anlass erinnert das Forum Informationsfreiheit (FOI) das Bundeskanzleramt heute an das im Februar 2013 gegebene und seither oft wiederholte Versprechen, ein Informationsfreiheitsgesetz für Österreich nach internationalen Standards zu schaffen.

Ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information ist mittlerweile bei drei Nationalratswahlen von zumindest vier Bundeskanzlern in insgesamt sechs Regierungen versprochen worden – und dennoch nach 10 Jahren immer noch nicht realisiert. „Wir erinnern die Regierung daran, was ihre Parteien, ihre Parteifreunde und sie selbst den Österreicher:innen seit einem Jahrzehnt in die Hand versprechen“, sagt Mathias Huter, Vorstand des FOI. „Während die Politik bislang nicht liefert, haben wird einiges weitergebracht: das FOI hat fünf Entscheidungen vor Höchstgerichten zu unrechtmäßiger Amtsverschwiegenheit erwirkt und so Transparenz-Rechte gestärkt. Wir haben die Eurofighter-Kaufverträge freigeklagt und als erste über 700 Millionen an Covid-Förderungen für Organisationen und Vereine veröffentlicht. Bürger:innen haben knapp 2.200 Anfragen über unser Portal FragDenStaat.at gestellt; wir machen auf OffeneVergaben.at Aufträge der öffentlichen Hand besser nachvollziehbar, haben zahlreiche Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abgegeben, und in hunderten Medienbeiträgen mangelnde Transparenz in Politik und Verwaltung thematisiert.”

10 Jahre Kampf für Informationsfreiheit in Österreich

Am 30. Jänner 2013 initiierte der ehemalige Journalist Josef Barth gemeinsam mit dem Politologen Hubert Sickinger und anderen Mitstreiter:innen die Kampagne “Transparenzgesetz.at” zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses – und damit die Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz in Österreich. Innerhalb einer Woche wurde die Petition von mehr als 10.000 Bürger:innen sowie von Journalismus- und Menschenrechtsorganisationen unterstützt.

Die Bundesregierung griff die Forderung der Initiative auf und nahm das Thema auf die Agenda: Zum offiziellen Kick-Off-Event der Kampagne am 13. Februar 2013 im Presseclub Concordia versprachen Bundeskanzler und Vizekanzler von SPÖ und ÖVP bereits ein entsprechendes Gesetz: Einen Entwurf solle es „innerhalb von zwei Wochen“ geben, das Gesetz solle “noch vor dem Sommer“ beschlossen werden.

„Das war 2013. Jetzt haben wir 2023 und Österreich hat noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz“, kritisiert FOI-Vorstand Mathias Huter. Die letzten 10 Jahre hätten gezeigt, dass man Politiker:innen immer wieder an ihre Versprechen erinnern, ihre Gesetzesvorschläge auf Hintertüren kontrollieren, und die Rechte der Bürger:innen laufend neu einfordern müsse. Zahlreiche Affären und Skandale des vergangenen Jahrzehnts wären so wohl nicht möglich gewesen, hätte Österreich ein starkes Informationsfreiheitsgesetz gehabt.

Zum 10-Jahres-Jubliäum werden die Ereignisse von damals auf einem eigenen Instagram-Kanal (instagram.com/forum_informationsfreiheit) ein halbes Jahr lang in Echtzeit nacherzählt.

10-Jahres-Crowdfunding zur Absicherung für die Zukunft

„Unser Team hat zehn Jahre lang ehrenamtlich tausende Stunden für Informationsfreiheit und mehr Transparenz in Österreich gekämpft und wir sind zu einer angesehenen Bürgerrechts-NGO geworden“, sagt Huter.

Zum 10-Jahres-Jubiläumsjahr 2023 startet das Forum Informationsfreiheit daher eine Crowdfunding-Kampagne, um ein nachhaltiges Engagement für mehr Transparenz in Zukunft gewährleisten zu können. Diese kann unter https://fragdenstaat.at/spenden/durch eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende unterstützt werden.

Mit dem Anfrageportal „FragDenStaat.at” ermöglicht das Forum Informationsfreiheit es Bürgerinnen und Bürgern, ihre Fragen nach Auskunftspflichtgesetz an die Verwaltung zu stellen. Dies soll weiter ausgebaut und professionalisiert werden.

Forum Informationsfreiheit erhält „Preis für Freies Wissen 2023“

Im Rahmen des „Ball der Wissenschaften“ durften wir Ende Januar den „Preis für Freies Wissen 2023“ in der Kategorie Zivilgesellschaftliches Engagement entgegen nehmen. Wikimedia Österreich vergab diesen Preis für „zivilgesellschaftliche Einzelinitiativen sowie besonders engagierte Organisationen […], die sich um Freies Wissen verdient gemacht haben“ dieses Jahr zum zweiten Mal.

Die hochkarätig besetzte Jury hat insbesondere unsere Plattformen gewürdigt:

Auf Parteispenden.at und OffeneVergaben.at macht das Forum Informationsfreiheit zwar öffentlich verfügbare, aber schlecht aufbereitete Daten nachvollzieh- und benutzbar. Die Plattform FragDenStaat.at erlaubt es allen Interessierten – unter anderem Ehrenamtlichen, die diese Informationen für ihre Arbeit in der Wikipedia benötigen – schnell und einfach Anfragen an Behörden einzubringen und auch dran zu bleiben, wenn Fristen verpasst werden.

Wir freuen uns sehr, dass unsere Arbeit positiv wahrgenommen wird und versprechen, das Preisgeld von 1.000 Euro zu verwenden, unser Engagement für weitere Jahre zu sichern.

Den Preis in der Kategorie „Institution des Jahres 2023“ hat das Wien Museum für seine „Open Content“-Initiative erhalten, wir gratulieren sehr herzlich.



Unser Runder Tisch mit NGOs, Vizekanzler Kogler und Ministerin Edtstadler

Zum Ausklang des alten Jahres haben wir prominent diskutiert, was sich in Sachen Amtsgeheimnis-Abschaffung und Informationsfreiheitsgesetz (nicht) tut: Mit den zuständigen RegierungsvertreterInnen und in der Zeit im Bild 2.

Am 19. Dezember fand im Bundeskanzleramt der Runde Tisch mit Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstader (ÖVP) statt, zu dem wir gemeinsam mit führenden demokratiepolitischen NGOs im Herbst die Regierungsvertreter eingeladen hatten. Fast eineinhalb Stunden konnten wir das Thema Amtsgeheimnis-Abschaffung und Informationsfreiheit besprechen.

© photonews.at/Georges Schneider – Wien 19.12.2022 – Heute zu Mittag btrafen sich im Bundeskanzleramt Regierungsvertreter und führende demokratiepolitische NGOs aus den Bereichen Transparenz, Pressefreiheit, Bürger- und Menschenrechte zu einem Gespräch über eine rasche Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes so wie sie von der Politik seit Jahren vielfach angekündigt wurde. PHOTO: Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) beim Gespräch mit den Vertretern der NGO´s mit u.a. Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)  im Ministerratszimmer.

Runder Tisch im Bundeskanzleramt

Wir haben in diesem Termin betont, wie wichtig ein bürgerInnenfreundlichen Informationszugang ist: Länder und Gemeinden haben in den vergangenen Monaten mit angeblich drohenden Kosten und hohem Aufwand, die durch Transparenz-Verpflichtungen entstehen würden, gegen den bislang vorliegenden Gesetzesentwurf argumentiert.

Für uns steht fest: Menschen- und Bürgerrechte dürfen keine Kostenfrage sein und nicht durch Behauptungen zu großer Aufwände ausgehebelt werden. Solange Länder- und Gemeindevertreter entsprechende Kosten nicht beziffern können, können wir solche Argumente nicht nachzuvollziehen.

Auch im Austausch mit der Regierung konnten wir nicht klären, welche finanziellen und personellen Ressourcen denn von Gemeindeseite benötigt würden, um den vorliegenden Entwurf umzusetzen.

Weiters haben wir die geplante Ewigkeitsklausel angesprochen – ein im Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz vorgesehenes Vetorecht für jedes einzelne Bundesland bei künftigen Transparenz-Reformen – und explizit vor dieser Konstruktion gewarnt. Gerade im Informationszeitalter ändert sich nicht zuletzt durch die moderne Technik der Umgang mit Information mittlerweile rasend schnell. Man darf die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht für alle Ewigkeit festlegen. Eine solche „Ewigkeitsklausel“ würde der dringend benötigen Transparenz in Zeiten wie diesen ebenso zuwiderlaufen und das Gesetz mit all seinen etwaigen Schwächen auf Jahrzehnte einzementieren.

Unser Lösungsansatz

Für die Bedenken der Gemeinden brachten wir einen Lösungsansatz mit: Eine unabhängige Transparenz-Kompetenzstelle könnte einerseits den Gemeinden durch Anleitung, Trainings und Beratung zur Seite stehen, und darüber hinaus die BürgerInnen bei der korrekten Anfragestellung unterstützen, um so einen niederschwelligen Informationszugang für beide Seiten sicherstellen.

Die UNESCO hat zuletzt in einer globalen Analyse die zentrale Bedeutung von derartigen unabhängigen Kompetenzstellen für die praktische Umsetzung von Informationsfreiheitsgesetzen hervorgehoben.

Wir haben gegenüber der Regierung anerkannt, dass der seit knapp zwei Jahren vorliegende Gesetzesentwurf deutlich stärker ist als Entwürfe vorheriger Regierungen.

Einen konkreten Zeitplan für den Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes unter Einbindung der Bürgerrechts-Organisationen konnten wir jedoch nicht erreichen.

Ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz muss unserer Meinung nach nun zeitnah finalisiert werden, um im Parlament beschlossen werden zu können.

Neben zahlreichen anderen Medien (u.a. der Standard, Wiener Zeitung, ORF.at) hat auch die ZIB2 über den runden Tisch berichtet. Mathias Huter war als Vertreter des Forum Informationsfreiheit eingeladen – nicht unser erster Auftritt in einer der wichtigsten Nachrichtensendungen des Landes, aber das erste Mal direkt live im Studio.

Die Bundesregierung ist gefordert, die Schwächen des momentanen Entwurfs noch auszugleichen, aber besonders dessen Stärken nicht durch Einwände von Ländern oder Gemeinden verwässern zu lassen.

 

Die Teilnehmer:innen am runden Tisch zwischen NGOs und Bundesregierung:

  • Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)
  • Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
  • ExpertInnen der Kabinette und des Verfassungsdiensts
  • Forum Informationsfreiheit: Mathias Huter
  • FragDenStaat.at: Markus Hametner
  • Presseclub Concordia: Daniela Kraus (erkrankt)
  • Reporter ohne Grenzen: Christin Edlinger
  • Antikorruptionsbegehren: Michael Ikrath
  • Meine Abgeordneten: Marion Breitschopf
  • Epicenter.Works: Thomas Lohninger & Tanja Fachathaler
  • Open3: Robert Seyfriedsberger
  • Chaos Computer Club Wien: Erwin Ernst Steinhammer
  • Ökobüro: Lisa Weinberger
  • Wahlbeobachtung.org: Paul Grohma
  • Amnesty International Österreich: Moritz Birk
  • Respekt.net: Luise Wernisch-Liebich
  • Moderation: Josef Barth

Amtsgeheimnis-Award „Mauer des Schweigens 2022” für FPÖ-Ex-Sozialministerin Hartinger-Klein, Land Tirol und Wirtschaftsministerium

Intransparenz-Preise anlässlich des Tags der Informationsfreiheit – Goldener Informationsfilter an Wiener Bürgermeister Ludwig

Wien, 29. September 2022 – Anlässlich des 20. internationalen Tags der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day – hat das Forum Informationsfreiheit (FOI) den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“ vergeben.

Mit dem ersten Platz ausgezeichnet wurde das Kabinett der früheren FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein für den Missbrauch des Staatsarchivs zur Geheimhaltung von Beratungsverträgen über mehr als 10 Millionen Euro, die nun für 25 Jahre versiegelt sind.

Der zweite Platz ging an das Land Tirol für ein anonymes und intransparentes Fachkuratorium zu Abschüssen von Wölfen, der dritte Negativ-Preis ging an Wirtschaftsministerium für die Geheimhaltung der Nutzerzahlen des „Kaufhaus Österreich“ und das Ignorieren entsprechender Journalistenanfragen.

Der „Goldene Informationsfilter“ geht an den Wiener Bürgermeister Michael Ludwig für die monatelange Geheimhaltung von freihändig vergebenen Krediten in Höhe von 1,75-Milliarden-Euro der Stadt an die Wien Energie ohne entsprechende Information.

Mit dem Negativ-Preis „Mauer des Schweigens“ weist die Bürgerrechts-Organisation jährlich auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern hin. Nominiert werden konnten alle Fälle, bei denen österreichische Behörden Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten wurden, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurde.

Positive Entwicklungen

Zu erwähnenswerten positiven Transparenz-Entwicklungen zählt das FOI Beauskunftungen von einigen politisch sensiblen Anfragen: darunter die Spesen-Abrechnungen der Abgeordneten durch die Parlamentsverwaltung – eine Anfrage, die vor 10 Jahren abgelehnt worden war und zur Gründung der Initiative Transparenzgesetz.at beigetragen hatte – sowie die Beauskunftung aller Empfänger von Corona-Hilfen aus dem NPO-Fonds durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung könnte auch eine kürzlich beschlossene Veröffentlichungspflicht von Studien, Gutachten und Umfragen der öffentlichen Hand ab Anfang 2023 sein. Jedoch bietet diese neue im Bundes-Verfassungsgesetz verankerte Regelung keine Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten; eine Veröffentlichung ist jedoch nur verpflichtend, soweit das Amtsgeheimnis nicht greift.

20 Jahre Right to Know Day

Markus Hametner und Mathias Huter von Forum Informationsfreiheit mit den Amtsgeheimnis-Awards

Seit 20 Jahren macht die Zivilgesellschaft am 28. September, dem „Right to Know“-Day international auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam. Der Tag wird mittlerweile auch von den UNESCO als „International Day for Universal Access to Information“ zelebriert.

Das Forum Informationsfreiheit setzt sich für ein BürgerInnen-Recht auf Zugang zu staatlicher Information sowie für Transparenz in Politik und Verwaltung ein und vergibt jährlich die „Mauer des Schweigens“. Viele der nominierten Fälle stammen aus dem Anfrageportal des Forum Informationsfreiheit, FragDenStaat.at.

Alle Informationen, Hintergründe sowie Mauer-Preisträger der letzten Jahre gibt es hier.

Die Preisträger 2022

  1. Platz: FPÖ-Ex-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und ihr Kabinett

„für die kreative Nutzung des Staatsarchivs zur strategischen Geheimhaltung“

Wie das Nachrichtenmagazin Profil kürzlich berichtete, vergab das Kabinett 2018 ohne Einbindung der Fachsektionen einen 11-Millionen-Beratungsauftrag, den die ÖGK bezahlen musste. Statt die Vergabe ordentlich nachvollziehbar zu dokumentieren wurden alle Informationen dazu mit anderen Kabinettsakten an das Staatsarchiv übergeben – wo sie für 25 Jahre versiegelt sind. Nicht einmal der Rechnungshof dürfte auf diese relevanten Unterlagen Zugriff erhalten haben.

“Das Staatsarchiv darf nicht zur strategischen Geheimhaltung missbraucht werden. Sollte die Gesetzeslage dies aktuell ermöglichen, muss diese Lücke durch gesetzliche Anpassungen geschlossen werden” sagt Mathias Huter, Vorsitzender des Forum Informationsfreiheit.

  1. Platz: Das Land Tirol 

„für die Errichtung eines anonymen, intransparenten Fachkuratoriums zu Abschüssen von Wölfen, das eine kritische öffentliche Diskussion untergräbt“

In Tirol berät seit dem Vorjahr ein fünfköpfiges „Fachkuratorium Wolf-Bär-Luchs“, dessen Mitglieder per Tiroler Jagdgesetz anonym bleiben, in geheimen Sitzungen, wann und wo ein Wolf abgeschossen werden soll – obwohl diese EU-rechtlich streng geschützt sind. Die Intransparenz des von der Landesregierung eingerichteten Gremiums erschwert sowohl den Medien als auch der interessierten Öffentlichkeit eine kritische Einordnung und Diskussion der Entscheidungen, wie Dolomitenstadt berichtete.

Zwar werden „Beschlussprotokolle“ veröffentlicht, nicht jedoch wer konkret die Entscheidungen getroffen hat, mit welcher Mehrheit entschieden worden ist oder ob es abweichende Meinungen gab. Dazu kommt die rechtliche Fragwürdigkeit: Denn Ausnahmen vom EU-rechtlich verankerten Artenschutz sind laut der bisherigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs und gemäß der heimischen Rechtsprechung nur nach einer genauen Einzelfallprüfung sowie nach Ausschöpfung gelinderer Mittel zulässig. 

  1. Platz: Das Wirtschaftsministerium

„für die Geheimhaltung der Zugriffszahlen des sogenannten Kaufhaus Österreich – und die Mauer des Schweigens, die dazu im Verfahren gelebt wurde“

Journalist Max Werner fragte Anfang 2021 die Zugriffszahlen der Website „Kaufhaus Österreich“ an. Er erhielt „keine Rückmeldung, keinen Bescheid, keine Mail und keine Reaktion auf seine Säumnisbeschwerde“ auf seine Anfrage und seine Nachfragen. Selbst die Säumnisbeschwerde wurde vom Ministerium nicht – wie vorgeschrieben – an das Verwaltungsgericht weitergeleitet.

„Es geht nicht, dass Anfragen, die vielleicht zu für politische Entscheider unangenehmen öffentlichen Diskussionen führen könnten, einfach ignoriert werden“ sagt Mathias Huter zu diesem Fall. Das Auskunftspflichtgesetz schreibt eindeutig vor, dass Anfragen spätestens nach acht Wochen zu beantworten sind. Für die journalistische Arbeit ist die Einhaltung dieser – viel zu langen – Fristen besonders wichtig. 

Goldener Informationsfilter an den Wiener Bürgermeister Michael Ludwig

„für die Geheimhaltung zweier 700-Millionen Kredite, die der Bürgermeister an die Wien Energie vergab“

Der Wiener Bürgermeister hatte im Sommer Kredite über 700 Millionen Euro der Stadt an die Wien Energie genehmigt – in der Höhe fast eines Zehntels des letztjährigen Stadtbudgets. Das laut Wiener Stadtverfassung unverzüglich zu informierende Gemeinderatsgremium hätte erst zwei Monate danach davon erfahren sollen. Die Bürger – aufgrund deren Steuergeld Kredite gegeben wurden – wurden erst recht nicht informiert. Obwohl die Stadt selbst Medien herausgibt und großflächig Inserate schaltet – und in dieser Zeit über Projekte informierte, die einen viel geringeren Teil des Stadtbudgets betreffen.

Während Ludwig sich in öffentlichen Statements zu Transparenz bekennt, agiert die Stadt Wien nicht nur in diesem Bereich höchst intransparent und verhindert öffentlichen Zugang zu angefragten Informationen.

Mauer des Schweigens 2022: Die Nominierten

Wir haben auch dieses Jahr zahlreiche Fälle als Nominierungen erhalten bzw. aus Medienberichten entnommen. Drei weitere Fälle, die es nicht auf das Stockerl geschafft haben, wollten wir Ihnen nicht vorenthalten.

BMSGPK: Schweigen über die fachlichen Begründungen für Covid-Verordnungen

Journalist Maximilian Werner beantragte beim Gesundheitsministerium die Übermittlung der fachlichen Begründungen für diverse Covid-Verordnungen, um die Covid-Maßnahmen aus journalistischer Sicht zu überprüfen.

Laut seiner Schilderung ignorierte das Ministerium seinen Antrag über acht Monate lang und wies ihn dann mit einer schwammigen Begründung ab. Die fachlichen Begründungen für Freiheitseinschränkungen würden nur „der internen Dokumentation der zentralen Entscheidungsgrundlagen im Verordnungsakt“ dienen, weswegen das österreichische Ministerium unter anderem auf Zahlen des US-amerikanischen CDC verwies.

BMF: Schweigen zur Betrauung von Staatssekretär Tursky

Die Frage ist eigentlich einfach: Wofür ist Staatssekretär Florian Tursky konkret zuständig, und wann wurde er mit diesen Aufgaben betraut? Auch sechs Wochen nach einer Anfrage an das Bürgerservice des Finanzministeriums hatte Medienrechtler und Verwaltungsrichter Hans Peter Lehofer noch keine Antwort erhalten, wie er auf Twitter erwähnte.

Das ist ein Problem, denn die Bevölkerung sollte wissen dürfen, wer für welche Bereiche eines Hauses verantwortlich ist – und schlussendlich auch die politische Verantwortung trägt. Da die Digitalagenden erst Monate nach dem Digitalisierungsstaatssekretär (Selbstdefinition) in den Verantwortungsbereich des Finanzministerium umgesiedelt wurden, dürfte die Beantwortung der Anfrage allerdings kompliziert werden.

AMS: Für die Forsetzung der Intransparenz rund um den AMS-Algorithmus

Auch zwei Jahre nach Enthüllung der Pläne eines AMS-Algorithmus, der Kandidat:innen automatisiert in Gruppen eingeteilt hätte, kritisieren NGOs wie Epicenter.works, dass AMS und Arbeitsministerium abseits einer Studie keine technischen und rechtlichen Informationen zu diesem System zur Verfügung stellen, Fragen dazu nicht beantworten und sich keinen öffentlichen Diskussionen stellen. Einer Einladung an Bundesminister Martin Kocher sowie AMS-Vorstand Johannes Kopf zu einer öffentlichen Panel-Diskussion kamen beide nicht nach.

Stillstand bei Informationsfreiheitsgesetz: NGOs laden Kogler und Edtstadler zu rundem Tisch

Wien – 29. September 2022 – Im Rahmen der ersten Transparenz-Konferenz in Wien die vom Forum Informationsfreiheit (FOI) anlässlich des 20. Internationalen Tags der Informationsfreiheit initiiert wurde, sprachen sich am Mittwoch führende demokratiepolitische NGOs aus den Bereichen Transparenz, Pressefreiheit, Bürger- und Menschenrechte für eine rasche Umsetzung eines Informationsfreiheitsgesetzes aus, wie sie von der Politik seit Jahren vielfach angekündigt worden ist.

Ein Informationsfreiheitsgesetz müsse internationale Standards entsprechen und sich an den Rechten der BürgerInnen auf Zugang zu staatlicher Information orientieren, nicht an den Bedenken aus Politik und Verwaltung, etwa von Ländern und Gemeinden. Sollte es zusätzliche Ressourcen für die Verwaltung brauchen, um endlich echte Transparenz in Österreich umzusetzen, so sei es Aufgabe der Bundesregierung, diesen Bedarf zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen.

Weiters beschlossen die teilnehmenden Organisationen, angesichts des wahrgenommenen Stillstands bei der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes und der fehlenden Einbindung der breiteren Zivilgesellschaft in den Prozess eine Einladung an Vizekanzler Werner Kogler und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler auszusprechen, um etwaige Bedenken und Lösungsansätze an einem runden Tisch mit der Zivilgesellschaft zu diskutieren. In den nächsten Tagen werden die Organisationen Terminvorschläge übermitteln.

An der Transparenz-Konferenz nahmen teil:

  • Forum Informationsfreiheit
  • Antikorruptions-Volksbegehren
  • Amnesty International Österreich
  • Reporter ohne Grenzen
  • Presseclub Concordia
  • Meine Abgeordneten
  • Epicenter.works
  • Respekt.net
  • Dossier
  • Open3

Forum Informationsfreiheit veröffentlicht Zahlungsempfänger des NPO-Fonds

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) unter Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat nach unserer Anfrage eine vollständige Liste von Empfänger von Hilfszahlungen aus dem NPO-Fonds übermittelt. 721 Millionen Euro an Covid-Hilfszahlungen werden damit erstmals öffentlich bekannt. Wir veröffentlichen diese Liste – großteils.

Der NPO-Fonds wurde von der Bundesregierung aufgesetzt, um „gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften“ mit Zuschüssen in der Covid-Krise zu unterstützen.

Der NPO-Fonds hat aus unserer Sicht jedoch zumindest zwei Schwachstellen: Erstens wurden die Empfänger von Geldern aus dem Fonds bislang nicht veröffentlicht. Zweitens regelt die Verordnung zum Fonds zwar, dass politische Parteien und ihre Teilorganisationen von den Unterstützungsleistungen ausgenommen (§ 5 Z1) sind – dies gilt jedoch nicht für Organisationen, die Parteien nahestehen (gem. Parteiengesetz § 2 Z1).

Das Gesetz, das eine Veröffentlichung der Empfänger zukünftig möglich machen soll, liegt erst im Entwurfsstadium in Parlament – trotzdem haben wir nun Zugang zu den Zahlungen des NGO-Fonds erhalten. Dies passiert auf Basis der zahlreichen Entscheidungen der Höchstgerichte zu Informationsrechten von „public watchdogs“, die wir und andere – etwa Dossier vor dem VwGH und der ORF-Journalist Martin Thür vor dem VfGH – erwirkt haben.

Die Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz wurde von unserem Obmann Mathias Huter über FragDenStaat.at gestellt, wobei er explizit auf seine Rolle auf „public watchdog“ hingewiesen hat. Das Ministerium hat die Daten ohne Rechtsstreit innerhalb der Antwortfrist übermittelt – in anderen Ländern Alltag, in Österreich positiv bemerkenswert.

Fördergelder an parteinahe Organisationen

Parlamentarische Anfragen der NEOS hatten im Mai gezeigt, dass der Seniorenbund Oberösterreich knapp zwei Millionen Euro an Fördergeldern aus dem NPO-Fonds erhalten hat. Der Seniorenbund wäre als ÖVP-Teilorganisation eigentlich nicht berechtigt gewesen, Gelder abzurufen.

Anhand der Förder-Daten wollten wir nachvollziehen, ob und in welchem Ausmaß Parteien und ihnen nahestehende Organisationen direkt oder indirekt von Geldern aus dem NPO-Fonds profitiert haben (wir sprechen damit  einzelnen Organisationen nicht ab, gemeinnützige Arbeit zu leisten):

  • Zahlungen an Landes-, Bezirks- und Ortsgruppen des Seniorenbundes (Oberösterreich, Kärnten, Tirol und Vorarlberg) belaufen sich laut den uns übermittelten Daten auf 2.141.420€ (30.6.2022); der Verein Wiener Senioren ab5zig, dessen Webseite im ÖVP-Design gehalten ist, erhielt weitere 286.818€.
  • Die Bundes- und mehrere Landesorganisationen der Schülerunion, die der ÖVP zumindest nahe stehen, erhielten insgesamt 49.192€;

Auch SPÖ und FPÖ Parteien nahestehende Organisationen erhielten Gelder aus dem Fonds – jedoch unseren vorläufigen Erkenntnissen nach  in einer sehr viel kleineren Dimension als ÖVP-nahe:

  • Die Mietervereinigung in Oberösterreich, Steiermark und Tirol – der SPÖ nahestehende Organisationen – erhielten insgesamt 43.232€ aus dem Fonds; der Bund sozialdemokratischer AkademikerInnen, Intellektueller und KünstlerInnen (BSA) erhielt 27.177€.
  • Auch einige der FPÖ nahestehende Organisationen wurden gefördert: der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) Oberösterreich bekam 4.956€; der Freiheitliche Familienverband Oberösterreich erhielt 1.871€.

Die ZiB2, der wir die Daten für Recherchen übermittelt haben, berichtete am Dienstag dazu.

Klare Lehren, die aus dem NPO-Fonds gezogen werden sollten: Es braucht bei Förderungen volle Transparenz: Empfänger von öffentlichen Förderungen sollten zeitnah nachvollziehbar sein. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass derartige Fördermittel nicht über Umwege bei Parteien bzw. ihnen nahestehenden Organisationen landen.

Wir veröffentlichen die Daten

Es braucht volle öffentliche Kontrolle, um echte Transparenz bei der Verwendung von Steuergeld sicherzustellen. Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können, wer von öffentlichen Fördergeldern profitiert. Nur so ist eine informierte öffentliche Diskussion möglich, nur so können etwaige gesetzwidrige oder missbräuchliche Förderungen identifiziert werden. Und nur so kann Missbrauch in Zukunft effektiv verhindert werden.

Deshalb veröffentlichen wir die Empfänger-Organisationen heute selbst – allerdings vorerst teilweise anonymisiert. Dafür haben wir die per PDF erhaltenen Tabellen maschinenlesbar gemacht – eine fehleranfällige Prozedur, die wir gerne vermieden hätten. Die Empfänger von Zahlungen unter € 1.500,– (insgesamt 8,8 Millionen Euro an Förderungen) anonymisieren wir nachvollziehbar und orientieren uns damit an der Wertgrenze, die die Bundesregierung im Gesetzesentwurf vorsieht. Diese wirkt niedrig, Agrarförderungen an natürliche Personen werden ab € 1.250 namentlich veröffentlicht, warum juristische Personen höheren Datenschutz genießen sollten, sehen wir nicht. Die Anonymisierung nehmen wir rein aus rechtlicher Vorsicht vor, da das öffentliche Interesse an der Nachvollziehbarkeit relativ  kleiner Förderungen als geringer zu bewerten sein könnte – und behalten uns vor, die Anonymisierungen zu einem späteren Zeitpunkt aufzuheben. (Ja, unsere Gerichts-Verfahren haben sich bisher mehr damit beschäftigt, welche Daten wir überhaupt bekommen sollen – nicht damit, welche wir auch veröffentlichen dürfen.)

Wir finden wichtig und richtig, dass das BMKÖS entschieden hat, die Zahlungen bei Übermittlung an uns nicht zu anonymisieren – das macht für „public watchdogs“ Recherchen und Analysen möglich, die ansonsten erschwert oder verunmöglicht würden.