Presseaussendung: Transparenz-NGO droht 7.500-Euro-Gebühr für Anfragen zu Wahlrechtsaberkennung

Forum Informationsfreiheit startet Spendenaktion: „Transparenz-Patenschaft für eine Gemeinde übernehmen“

Wien – Der österreichischen Bürgerrechtsinitiative „Forum Informationsfreiheit“ droht eine existenzbedrohliche Gebührenforderung durch niederösterreichische Gemeinden.

Die Transparenz-NGO recherchierte nach medialen und politischen Diskussionen um ein fragwürdiges Gesetz zur Änderung des Wählerverzeichnisses, wie vielen Bürgerinnen und Bürgern in Niederösterreich vor der letzten Landtagswahl das Wahlrecht aberkannt worden war. Bisher gab es keine amtliche Gesamtzahl dazu – weder vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, noch in den Medien.

5-einhalb Fragen an 573 niederösterreichische Gemeinden

Für das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist Transparenz beim Wahlrecht ein Kernpunkt der Demokratie. Doch per Gesetz lassen sich diese Zahlen nur in Erfahrung bringen, wenn man sie bei jeder Gemeinde einzeln erfragt.

Darum schrieb das Forum Informationsfreiheit durch seinen Generalsekretär Mathias Huter alle 573 Gemeinden in Niederösterreich an und ersuchte um statistische Angaben zur Streichung von Personen aus dem Wählerverzeichnis und zum Vorgehen der Gemeinde.

Nach ersten Antworten und teils sogar sehr netten Reaktionen von Gemeinden, erhielt das Forum Informationsfreiheit von (fast) allen Gemeinden plötzlich nur noch (fast) wortgleiche, juristisch formulierte Antwortbriefe, in denen zwar kaum noch Antworten standen, dafür aber eine Gebühr in Höhe von EUR 14,30 „für die Eingabe“ vorgeschrieben wurde. Die Gebühr impliziert, die Anfrage liege im „Privatinteresse“ des Antragstellers.

„Die Bürgermeister unterstellen uns auf Verdacht, Transparenz zu schaffen beim Wahlrecht wäre unser Privatvergnügen“, sagt FOI-Vorstand Josef Barth. „Dabei ist alles, was wir seit fünf Jahren tun, immer im Interesse der Öffentlichkeit – im wahrsten Sinn des Wortes.“

Die Zeit drängt: Erste 1.000 Euro bereits nächste Woche fällig

Da zu erwarten ist, dass weitere Gemeinden die Gebühr in Rechnung stellen, droht der Transparenz-NGO bei über 500 Gemeinden eine Gebührenzahlung von über EUR 7.500. Die Zahlungsfrist beträgt dabei zwei Wochen, die ersten EUR 1.000 sind damit schon am Freitag, den 13. April, fällig.

Drohende Gebühren: „Wahlrecht und Demokratie sind zu wichtig”

Die Bürgerrechtler haften persönlich für die Verpflichtungen des Vereins. „Wahlrecht und Demokratie sind zu wichtig, um sich durch finanziellen Drohungen von Klärung abhalten zu lassen“, sagt FOI-Vorstand Barth.

„Offenbar haben sich die Gemeinden abgesprochen“, sagt FOI-Generalsekretär Mathias Huter. „Es wäre nur sinnvoll, würden sie diese Energie darin investieren, die beantragten Zahlen zentral für die Bürger verfügbar zu machen, statt mit juristischen Briefen den Wunsch danach abzublocken. Wir werden einzelne Fälle von den Gerichten klären lassen, auch im Interesse zivilgesellschaftlicher Initiativen und von Journalisten. Sollte eine Gebühr bei Auskunftsbegehren zum neuen Standard werden, wird sich kaum ein engagierter Bürger mehr trauen, nachzufragen – aus Angst vor etwaigen Kosten.“

2015 hat das Forum Informationsfreiheit den Demokratiepreis der M. Lupac Stiftung des Parlaments erhalten. “Der Demokratiepreis war unsere einzige Einnahme in dieser Größenordnung”, sagt Huter.

Nähere Informationen und Details zur Crowdfunding-Kampagne gibt es hier.

Das Forum Informationsfreiheit ist die erste Bürgerrechts-NGO für das Recht auf Zugang zu Information und engagiert sich seit 2013 für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Transparenzgesetzes nach internationalen Standards. Der Verein betreibt unter anderem die Bürgerplattform https://fragdenstaat.at und das Transparenz-Portal https://www.parteispenden.at/.

Rückfragen & Kontakt:
Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit
0699/126 39 244
mathias.huter@informationsfreiheit.at

Slowakei: Gaben Behörden Details aus Informationsfreiheits-Anfragen an Journalistenmörder weiter?

Indiskretionen slowakischer Behörden könnten den Mord am Investigativjournalisten Ján Kuciak und an Martina Kušnírová, seiner Verlobten, ausgelöst haben, berichtet das Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP), dem Kuciak angehörte.

Der Reporter recherchierte zu Aktivitäten der italienischen ‘Ndrangheta in der Slowakei, insbesondere zum Missbrauch von EU-Agrarförderungen und zu Verbindungen der Mafia in slowakische Behörden und die Regierungspartei SMER.

Einen wichtigen Teil seiner Recherchen bildeten Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an slowakische Behörden: Kuciak hatte mehrere Dutzend Anfragen an Grundbuchämter, Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte gestellt. Diese Anfragen beinhalteten nicht nur seinen Namen und seine Adresse, sondern ließen auch Rückschlüsse auf seine Recherchen zu. Reporter-Kollegen von Kuciak vermuten nun, dass der oder die Mörder, oder deren Hintermänner, von öffentlichen Stellen über die Recherchen informiert wurden.

Ähnliche Fälle, in denen Behörden sensible Informationen von Journalisten, Anwälten und anderen Anfragenden an kriminelle Organisationen oder Politiker, die im Zentrum einer Anfrage standen, weiterleiten, hat OCCRP in mehreren europäischen Ländern dokumentiert.

Gemeinsam mit Access Info Europe, OCCRP und rund 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus ganz Europa haben wir einen Brief an alle Abgeordneten des Europäischen Parlament gerichtet, das heute zum Schutz investigativer Journalisten diskutiert. Darin fordern wir die EU auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Journalist_innen und all jene, die ihr Recht auf Zugang zu staatlicher Information nützen (das in Österreich weiterhin nicht gesetzlich verankerten ist), zu schützen:


Statement zur Unterzeichnung durch Journalisten-, Medienfreiheits-, Informationsfreiheits-, Menschenrechts- und anderen Organisationen (im englischen Original)

EU muss jene schützen, die von ihrem Recht auf Zugang zu Information Gebrauch machen

Angesichts der schockierenden Nachrichten, dass Ján Kuciak vermutlich aufgrund seiner Tätigkeit als investigativer Journalist getötet wurde und seine Informationsfreiheits-Anfragen möglicher Weise an jene weitergegeben wurden, die im Zentrum seiner Recherchen standen, appellieren wir, die Unterzeichnenden, an die EU, dringende Maßnahmen zu ergreifen, um Journalisten zu schützen, die von ihrem Recht auf Zugang zu Information Gebrauch machen.

Nach dem zweiten Journalisten-Mord in Europa in weniger als sechs Monaten ist es offensichtlich, dass dringende Maßnahmen gesetzt werden müssen, um die Zivilgesellschaft bei der Ausübung ihrer Grundrechte zu schützen.

Das Recht auf Zugang zu Information ist ein essentielles Werkzeug, um Korruption zu bekämpfen, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen.

Wir verurteilen jegliche Handlungen öffentlicher Stellen, die jene gefährden, die dieses Recht nutzen.

Wir haben zahlreiche Fälle quer durch Europa identifiziert, in denen Behörden die Namen von Journalistinnen und Journalisten sowie von anderen Anfragenden an Dritte weitergegeben haben. Das Fehlen von spezifischen Gesetzen und Regelungen, um solche Verstöße zu ahnden und sanktionieren, ist ein Grund zu großer Sorge. Die Identität von Anfragenden sollte nur offengelegt werden, wenn ein deutlich gerechtfertigtes überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht.  

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, appellieren deshalb an die Europäische Union, dringende Handlungen zu setzen, um die Sicherheit und Unversehrtheit von Journalistinnen und Journalisten und all jenen sicherzustellen, die ihr Recht auf Zugang zu Information nutzen.

Insbesondere fordern wir Maßnahmen, die Folgendes sicherstellen:

  • Ein Umfeld, in dem das Recht auf Zugang zu Information ohne Angst ausgeübt werden kann;
  • Eine Stärkung des gesetzlichen Rahmens in europäischen Ländern, inklusive spezifischer Maßnahmen die sicherstellen, dass die Identität von Anfragenden geschützt ist.

Unterzeichnet:

Access Info Europe
Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP)
Transparency International EU
Centre for Law and Democracy, Canada
European Federation of Journalists/Fédération européenne des journalistes, Belgium
Association of European Journalists (AEJ)
mySociety, United Kingdom
N-ost, Germany
Tax Justice Network

Access to Information Programme, Bulgaria
Associated Whistleblowing Press / Fíltrala, Spain
Association for protection of human rights and citizens’ freedom “HOMO”, Croatia
APADOR-CH, Romania
Autonomia Foundation, Poland
Befallers of Montenegro, Montenegro
Center for Civic Education, Montenegro
Center for Democracy and Rule of Law (CEDEM), Ukraine
Center for Development of NGOs, Montenegro
Center for Investigative Journalism, Montenegro
Citizen Network Watchdog Poland, Poland
Civic Alliance, Montenegro
Civil Network OPORA, Ukraine
Coalizione Italiana Diritti e Libertà Civili (CILD), Italy
Croatian Journalists’ Association, Croatia
Danes je nov dan, Slovenia
Diritto Di Sapere (DDS), Italy
ePanstwo Foundation, Poland
Forum Informationsfreiheit, Austria
Foundation Open Society, Macedonia
Freedom of Information Center, Armenia
Fundación Ciudadana Civio, Spain
GONG, Croatia
Green Home, Montenegro
Helsinki Foundation for Human Rights, Poland
Human Rights House Zagreb, Croatia
Human Rights Platform, Ukraine
Human Rights Action, Montenegro
Hungarian Civil Liberties Union, Hungary
Iraqi Journalists Rights Defense Association (IJRDA), Iraq
Integrity Watch Afghanistan, Afghanistan
International School for Transparency, South Africa,
Institute Alternative, Montenegro
Institute of Mass Information, Ukraine
Journalists’ Club “Asparez”, Armenia
K-Monitor, Hungary
MANS, Montenegro
Mertek Media Monitor, Hungary
Montenegrin-Slovak Friendship Association, Montenegro
National Federation of Polish NGOs, Poland
Open Data Lab Ukraine
Open Knowledge, Germany
Our Action, Montenegro
Panoptykon, Poland
Plataforma en Defensa de la Libertad de Información (PDLI), Spain
Regional Press Development Institute, Ukraine
Regionalne Centrum Wspierania Inicjatyw Pozarządowych, Poland
Reporters Foundation, Poland
The Slovene Association of Journalists, Slovenia
Union of Professional Journalists, Montenegro
Women’s Rights Center, Montenegro
Zbigniew Holda Association, Poland

Who funds political parties? What we have learned from an effort to create meaningful transparency

As a voter, I would like to know who the largest donors or a party are before I make my choice on election day.  

To shed light on the funding of Austrian political parties, last July – three months ahead of parliamentary elections – Forum Informationsfreiheit launched Parteispenden.at, a platform that aggregates available information party financing and provides interactive visualizations and analysis.

We realized that simply providing the names of donors would not be sufficient for citizens to be able to understand which interests may be connected to political contributions. We thus provided relevant background information on donors – we listed companies an individual donor owns or manages, and listed the beneficial owners, brands, business activities and relevant subsidiaries of legal entities that supported a party.

Political parties in Austria, since 2013, have to release annual financial reports and disclose donors who give more than 3,500 Euro. These reports, however, is only published with up to two years delay and released as scanned PDF files, making it almost impossible for journalists and interested citizens to derive meaningful insights. The fact that the Austrian Court of Audit is not allowed to audit parties and their financial reports further increases the importance of meaningful transparency and public scrutiny.

During the run-up to the elections, questions about the possible influence of major donors on parties’ agenda were widely discussed. Parties are not required to release information on their campaign funding. As of yet, only one parliamentary party releases structured, itemized data on their revenues and expenditures in a timely manner. However, due to growing public demand, several parties voluntarily released information about contributions, which we incorporated into Parteispenden.at. For the first time, citizens had access to a platform that allowed them to get a sense of how transparent the finances of different parties were.  

Public funding is the largest source of income for most established Austrian parties. On the regional and local level, however, public funds paid to parties and their factions are not proactively disclosed. We have filed more than 90 requests for information through our request platform FragDenStaat.at to trace these financial flows. Due to the lack of a Freedom of Information Act and a prevailing culture of secrecy in parts of the administration – the Austrian government so far has not expressed interest in joining the OGP – in some cases it took more than a year and even required first steps of litigation to obtain information on awarded public funding.

However, we also found that several cities, including Salzburg, Linz and Bregenz, release open data on awarded grants and subsidies. Overall, were able to document more than 210 million Euro in direct public funding paid annually to parties, their parliamentary factions and think tanks (not including funding to affiliate organizations and at least 47 million Euro in opaque contracts awarded to party-owned companies).

There has been strong interest in our effort, more than 100 citizens donated some 5.000 Euro to help cover the costs of our research. Having spent several hundred hours opening up the party finance data, we publish the data we collect. Several media reports have referenced our data and used it to build infographics. We also used the insights about regulatory gaps and loopholes to co-draft a comprehensive civil society review of the party finance framework and its implementation.

What we have learned:

  • It is essential that the legal framework mandates the timely, detailed and comprehensive disclosure of political contributions, campaign funding and parties’ annual finances in a standardized and easily accessible format, and provides for independent oversight and adequate sanctions in case of non-compliance.
  • The framework for political finance disclosure should be reviewed regularly to identify how state-of-the-art technologies can be applied to help strengthen democratic accountability. The lack of OGP membership means that there may be no apparent mechanism to frame such a dialogue between civil society and government.
  • Infomediaries, i.e. as civil society initiatives and the media, can play an important role to turn available data on party financing, even if incomplete, into meaningful transparency by providing easy access, analysis and relevant context as well as by highlighting gaps to larger audiences.
  • Free and easy access to public registries, including the company registry, a beneficial ownership registry and registries of associations and trusts are essential for the media and civil society to provide the public with context on major political financiers. Our research was only possible because a commercial data provider granted us free access to its service.
  • Establishing meaningful transparency of the financing of political parties and electoral campaigns may be one important approach to help strengthen public trust in democratic processes and institutions, including by enabling citizens to make a bitter informed choice on election day.

Amtsgeheimnis-Award „Mauer des Schweigens 2017“ geht an Regierungsparteien SPÖ und ÖVP

Anlässlich des Internationalen „Tag der Informationsfreiheit“ – dem Right to Know Day am 28. September 2017 – verleiht das „Forum Informationsfreiheit (FOI)“ den heurigen Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ an die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP für ihre Verdienste um den Schutz des Amtsgeheimnisses.

Die Bürgerrechtsorganisation vergibt den jährlichen Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für besondere Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten und die Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern.

(c) Christian MUELLER

In den vergangenen Jahren ging der Negativ-Preis für die Verhinderung von Transparenz u.a. an das Österreichische Innenministerium (für das Zutrittsverbot für Journalisten zum Flüchtlingslager Traiskirchen) sowie an die Stadtschulrat Wien (für die Weigerung, Eltern Einsicht in die Lesetests ihrer Kinder nehmen zu lassen).

Abschaffung des Amtsgeheimnisses – ein gebrochenes Versprechen

Die Begründung fiel heuer sehr eindeutig aus: „Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben den Bürgern aufgrund des öffentlichen Drucks für ein Transparenzgesetz versprochen, das Amtsgeheimnis abzuschaffen – und dies seither nicht getan. Mehr noch: Die Regierungsparteien ließen sich für die puren Ankündigungen in den Medien jedes Mal aufs Neue feiern, verweigerten jedoch öffentliche Verhandlungen mit den Bürgern, und verschleppten das Thema in geheime Hinterzimmergespräche. Das Ergebnis ist damit ein unausgegorener Regierungsentwurf, der gefährliche Verheimlichungspassagen enthält – und dem sogar der zuständige Sektionschef im Hearing des Nationalrats attestiert, dass Österreichs Bürger danach auch weiterhin nicht wissen dürften, was beispielsweise der vieldiskutierte neue Grenzzaun bei Spielfeld kosten würde.“

Damit ist die Entscheidung des Forum Informationsfreiheit heuer mehr als eindeutig gewesen.

Intransparenz bei der Verfassung des Informationsfreiheitsgesetzes

Hinzu kommt, dass die Regierungsparteien den Prozess immer wieder der Öffentlichkeit entziehen, und in intransparenten Verfahren nicht nachvollziehbare Änderungen aufgrund von nicht nachvollziehbaren Wünschen nicht bekannter Player vornehmen.Mauer des Schweigens – Forum Informationsfreiheit

Die konkreten Positionen von SPÖ und ÖVP zu einem Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information sind deshalb auch nach über vier Jahren der politischen Debatte für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar.

„Die Regierungsparteien lassen uns Bürger nicht einmal wissen, ob und wie der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz nach der Begutachtung und nach fundierter Kritik von Journalistenorganisationen, Zivilgesellschaft und internationalen Experten abgeändert wurde. Diese Dokumente bleiben weiter unter Verschluss. Das ist eines transparenten Verfahrens für ein Transparenzgesetz nicht würdig“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit.

Österreich bleibt damit weiter die letzte Demokratie Europas mit einem Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Die seit mehreren Jahren im Parlament liegenden Reformpläne, die allerdings ohnehin nur ein Amtsgeheimnis 2.0 gebracht hätten, begruben die Regierungsparteien im Juni.

Verhandlungen verweigert, Gesprächstermine ausgeschlagen

Seitens der SPÖ hat seit viereinhalb Jahren kein Abgeordneter der Kanzlerpartei ein inhaltliches Gespräch mit den Vertretern des Forum Informationsfreiheit dazu geführt. Der zuständige Verfassungssprecher Peter Wittmann hat vielmehr Gesprächseinladung dazu ausgeschlagen bzw. ist sogar zu Mehrparteienterminen mit FOI und Journalistenorganisationen nicht erschienen.

Seitens der ÖVP hat der damalige Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz versprochen, sich des Themas anzunehmen, doch nach dem Scheitern der ersten Bemühungen trotz mehrfacher persönlicher Zusagen einem weiteren Gesprächstermin nicht zugestimmt.

Chronologie: Die jüngsten Ereignisse im Detail

Im September 2016 hat das FOI im Verfassungsausschuss des Parlaments seine detaillierte Kritik am Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz den Abgeordneten dargelegt. Als sich bei diesem Expertenhearing gezeigt hat, dass der Gesetzesentwurf laut seinen Autoren noch mehr Geheimhaltung erlauben würde, als ohnehin befürchtet – demnach wären etwa die Kosten des Grenzzauns in Spielfeld oder Beratungsverträge der Ministerien unter Verschluss geblieben – schlugen selbst Journalistenvertreter öffentlich Alarm.

In der Folge luden die führenden Journalistenorganisationen – Journalistengewerkschaft, Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen, Initiative für Qualität im Journalismus, Presseclub Concordia, Reporter ohne Grenzen – zusammen mit dem Forum Informationsfreiheit die Verhandler aller Parlamentsparteien zu einem Runden Tisch, um die Schwachstellen des Gesetzesentwurfs – und den politischen Willen für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz – zu diskutieren. Nur Vertreter der Oppositionsparteien Grüne, NEOS und Team Stronach kamen. Der ÖVP-Vertreter war verhindert, von der SPÖ gab es keine Bereitschaft, mit Journalistenvertretern ein Recht auf Informationszugang zu diskutieren.

Als Reaktion auf starke Kritik auf Twitter lud Bundesminister Thomas Drozda Vertreter des FOI schließlich im Oktober 2016 in sein Büro, gemeinsam mit dem zuständigen Sektionschef im Bundeskanzleramt – der erste Gesprächstermin dort seit Anfang 2013.

In separaten Treffen mit Verhandlern der Grünen und der FPÖ – den beiden Parteien, die eine für einen Beschluss notwendige Verfassungsmehrheit hätten liefern können – legte das Forum Informationsfreiheit seine Kritik und seine Vorstellungen für ein echtes Transparenzgesetz dar, und schlug auch entsprechende Formulierungen vor.

Grüne und Neos derzeit einzige Parlamentsparteien für Transparenzgesetz nach internationalen Standards

Soweit es nachvollziehbar ist, haben sich Grüne und NEOS als einzige Parlamentsparteien für ein echtes Transparenzgesetz, das guten internationalen Standards entsprechen würde, eingesetzt.

Zusammen mit Journalistenvertretern haben wir eine Policy Group geformt und in zwei Folge-Treffen mit Mitarbeiterinnen des Verfassungsdiensts und Fachreferenten von Minister Drozda unsere Kritikpunkte an öffentlich bekannten Gesetzesentwürfen im Detail erläutert. Eine Reaktion darauf blieb komplett aus.

Was davon – und ob überhaupt etwas – schlussendlich in Entwürfe eingearbeitet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Bis heute sind nur mehrere Jahre alte Gesetzesentwürfe bekannt – Gespräche und Verhandlungen zwischen den Parteien und Vertretern der Länder fanden hinter verschlossenen Türen statt.

Landeshauptleute mit angeblichen Sonderwünschen

Ebenso wenig nachvollziehbar bleiben die Positionen der Landesregierungen, die zwar in Koalitionsabkommen vielfach mehr Transparenz ankündigen, gleichzeitig aber auf der Bremse standen – und den Beschluss eines echten Informationsfreiheitsgesetzes nach Auskunft beteiligter Personen durch das Verhängen von Junktimen weiter erschwerten: Ihre Zustimmung zu einem österreichweit einheitlichen Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information wollten die Landeshauptleute nur geben, wenn sie im Gegenzug mehr Rechte bei der Ernennung von Landesamtsdirektoren und der Neuziehung von Gemeindegrenzen vom Bund erhalten. Ein quid pro quo auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger.

Für die Wahl sammelte das Forum Informationsfreiheit in den letzten Wochen die – nicht einheitlich und transparent verfügbaren – Email-Adressen der Kandidatinnen und Kandidaten. An sie schicken wir noch diese Woche einen Fragebogen, wie sie als mögliche zukünftige Abgeordnete zum Transparenzgesetz stehen.

„Right to Know Day“: Der internationale „Tag der Informationsfreiheit“

Der Zugang zu Information ist ein Menschenrecht. Information ist die Grundlage der Demokratie und der sinnvollen Partizipation an politischen Prozessen. Am Tag der Informationsfreiheit werden international Zeichen für das Recht der Bürger auf Zugang zu den Informationen ihres Staates gesetzt. Mit der “Mauer des Schweigens” unterstreicht das Forum Informationsfreiheit seine Forderung nach der Einführung eines internationalen Beispielen folgenden Bürgerrechts auf Informationszugang.

Über das Forum Informationsfreiheit (FOI)

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist die zentrale NGO in Österreich für das Recht auf Zugang zu Information und wurde mit dem Concordia-Preis für Pressefreiheit 2013 und dem Demokratiepreis 2014 der Margaretha Lupac-Stiftung des Österreichischen Parlaments ausgezeichnet. Das Forum Informationsfreiheit ist die Trägerorganisation der Kampagne Transparenzgesetz.at, die von mehr als 10.000 Österreicherinnen und Österreichern unterstützt wird und die österreichische Regierung dazu brachte, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses zu versprechen. Das FOI betreibt auch die Seite FragDenStaat.at, über die BürgerInnen unkompliziert und öffentlich Auskunftsbegehren an staatliche Stellen richten können, sowie das Transparenzportal Parteispenden.at.

 

5 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Wien, 1. September 2017 – Eine kritische Bilanz des vor fünf Jahren beschlossenen „Transparenzpakets“ zieht eine Allianz zivilgesellschaftlicher Akteure, die die Wirkung des Gesetzespakets untersucht haben. Erklärtes Ziel des Pakets war, die Integrität und Transparenz der Politik in wichtigen Bereichen zu erhöhen – Parteienfinanzierung, staatliche Inseratenausgaben, die Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Lobbyismus wurden schärferen Regeln unterworfen – und damit Korruptionsrisiken zu bekämpfen.

Die Evaluierung, erstellt vom Politologen Hubert Sickinger (Beiratsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten), Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) und Florian Skrabal (DOSSIER), zeigt, dass das geltende Regelwerk zahlreiche Schwächen und Schlupflöcher enthält.

Geltende Regeln können kaum kontrolliert und durchgesetzt werden. Weitgehende Nachbesserungen wären dringend notwendig, um in der Praxis in demokratiepolitisch wichtigen Bereichen echte Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Parteienfinanzierung

  • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.
  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.
  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit
    welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa Rechtsanwälte, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es
    keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessenvertretern mit Vertreter_Innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage ofengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der
    gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als vier Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.

Pressekonferenz

Das Video unserer Pressekonferenz:

#EchteTransparenz

Posted by Dossier on Friday, September 1, 2017

Rückfragen

Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) – mathias.huter@informationsfreiheit.at
Hubert Sickinger – hubert.sickinger@univie.ac.at
Florian Skrabal (DOSSIER) – forian.skrabal@dossier.at
Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten) – mb@mediaclan.at

Zugang zu Informationen rund um die Arbeit des Parlaments: unsere Empfehlungen

Eine Stärkung von Open Legislative Data in Österreich und punktuelle Nachbesserungen bei der Veröffentlichung von parlamentarischen Inhalten könnten einen großen Mehrwert für die Öffentlichkeit bringen.

Wie kann man Informationen rund um die Arbeit des Parlaments für die Öffentlichkeit einfacher und besser zugänglich machen? Wie kann man eine Transparenz schaffen, die es Bürgerinnen und Bürgern und zivilgesellschaftlichen Organisationen ermöglicht, sich genau zu den für sie relevanten Themen und deren Behandlung im Parlament auf dem Laufenden zu halten – um sich dann auch aktiv einbringen zu können, wenn es dazu Gelegenheit gibt?

Uns beschäftigen diese Fragen seit einiger Zeit. Wir arbeiten weiter an OffenesParlament.at, einer Plattform, mit der wir Inhalte der Parlaments-Webseite neu aufbereiten und den Zugang zu diesen Informationen verbessern möchten.

Im Zuge der Entwicklung der Webseite haben wir festgestellt, dass wichtige Informationen und Dokumente rund um die Arbeit des Parlaments in einer Art und Weise veröffentlicht werden, die uns keine oder nur eine eingeschränkte Aufbereitung dieser Inhalte ermöglicht. Würde das Format, in dem diese Inhalte zur Verfügung gestellt werden, verbessert, könnte dies einen großen Mehrwert und einen deutlich bürgerfreundlicheren Zugang zu Informationen bringen.

Diese Aspekte haben wir in einem Empfehlungspapier zusammengefasst.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung haben sich dem Thema Open Data längst angenommen und den Zugang zu parlamentarischen Inhalten stetig verbessert. Für weitere Schritte und eine Umsetzung unserer Empfehlungen bräuchte es ausreichende Ressourcen für die betroffenen Teams der Verwaltung.

Um wichtige Verbesserungen zu erzielen, bräuchte es in einigen Bereichen auch einen politischen Auftrag an die Verwaltung und koordinierte Maßnahmen, um Reformschritte umsetzen zu können – etwa betreffend die Weiterverwendungsrechte von Werken der Abgeordneten oder beim Format, in dem Ministerien parlamentarische Anfragen beantworten.

Wir freuen uns über Feedback zu diesem Paper an office@informationsfreiheit.at und berücksichtigen dieses gerne in einer zukünftigen Version.

CCBY
Namensnennung 3.0 Österreich (CC BY 3.0 AT)

Neues Datenschutzgesetz: eine Husch-Pfusch-Aktion

Der Datenschutz wird ab nächstem Jahr auf Basis einheitlicher europäischer Mindeststandards neu geregelt. Wir haben zum neuen Datenschutzgesetz eine Stellungnahme abgegeben, wie auch 109 andere zivilgesellschaftliche Organisationen, Interessensverbände, Behörden und Unternehmen. Doch die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP ignorieren diese wichtigen Anmerkungen völlig.

Üblich ist, dass das zuständige Ministerium die Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen in den Gesetzesentwurf einarbeitet, und dieser überarbeitete Entwurf dann vom Ministerrat beschlossen und an das Parlament geschickt wird. Doch im Fall des Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, das die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger betrifft, wurde das Gesetz zwei Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist von der Regierung ans Parlament übermittelt.

Das Ende der Begutachtungsfrist war Freitag, der 23. Juni. Bereits am Montag wurde das Gesetz mit Stimmen der Regierungsparteien vom Verfassungsausschuss beschlossen – Zeit, das erhaltene Feedback in den komplexen Entwurf einzuarbeiten blieb da natürlich keine.

Für uns ist diese Vorgehensweise höchst problematisch und nicht nachvollziehbar: Man hätte das Feedback einarbeiten und im Herbst beschließen können. Dazu kommt, dass die Regierung bereits ein Jahr Zeit hatte, den Entwurf vorzulegen. Stattdessen werden nun vorerst nur Teile des Gesetzes, für deren Beschluss die Regierung keine Stimmen der Opposition braucht, in einem Husch-Pfusch-Verfahren beschlossen.

Begutachtungsverfahren sind in Österreich politische Tradition, aber nicht gesetzlich geregelt, was auch die Staatengemeinschaft gegen Korruption des Europarates (GRECO) kritisiert hat.

Die wichtigsten Punkte unserer Stellungnahme: 

  • Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht es Staaten, gesetzliche Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten zu schaffen, und dieses Bürgerrecht mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten in Einklang zu bringen. Wir bedauern, dass Österreich von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht.
  • Nur Teile des neuen Gesetzes sind auf Auskunftsbegehren und journalistische Berichterstattung anzuwenden. Wir haben eine Referenz auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 11 der EU Grundrechtecharta angeregt, um zu betonen, dass auch bei Anfragen nach den Auskunftspflichtgesetzen beziehungsweise im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes im Einzelfall eine Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteressen und dem öffentlichen Interesse am Zugang zur Information zu erfolgen hat.
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen sollten Klagen einreichen können, ohne dabei einen Betroffenen oder eine Betroffene vertreten zu müssen. So würden die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft gestärkt, Privatsphäre und Datenschutz vor Gerichten verteidigen und durchsetzen zu können. Insbesondere der damalige AK Vorrat (jetzt epicenter.works) und Max Schrems haben erfolgreich gezeigt, wie wichtig solche Verfahren sein können.

Unsere Stellungnahme im Volltext

Als PDF auf der Parlaments-Website zur Begutachtung: Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018.

Amtsgeheimnis: Regierungsparteien ignorieren Engagement der Bürger für mehr Transparenz

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist gestern im Verfassungsausschuss des Parlaments gescheitert.

“Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass SPÖ und ÖVP nach vier Jahren der politischen Ankündigungen und mehr als drei Jahren Behandlung im Parlament nicht Willens waren, das antiquierte Amtsgeheimnis endlich durch ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information zu ersetzen”, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit.

Tausende Bürgerinnen und Bürger haben sich für ein Transparenzgesetz eingesetzt. Die Regierungsparteien haben dieses Engagement nicht gewürdigt. Sie hatten nicht den Mut, die Öffnung von Staat und Verwaltung zu erlauben. Damit bleibt Österreich weiter europäisches Schlusslicht bei der Transparenz.

Die Verantwortung für das Scheitern der Amtsgeheimnis-Abschaffung schieben die Parteien sich gegenseitig und den Ländern zu. Selbst beim Thema Transparenzgesetz waren die Verhandlungen völlig intransparent – welche Rolle etwa Vertreter der Landesregierungen in Verhandlungen hinter verschlossenen Türen gespielt haben, ist nicht nachvollziehbar. Klar ist, dass die Länder durch das Verhängen von Bedingungen ein Transparenzgesetz weiter erschwert haben – im Tausch für eine Zustimmung zum Informationsfreiheitsgesetz bestehen sie auf mehr Kompetenzen in anderen Bereichen, etwa bei der Bestellung von Landesamtsdirektoren.

Um zumindest im Nachhinein Klarheit darüber zu schaffen, was Grundlage der Geheimverhandlungen für ein Transparenzgesetz war, fordern wir die Regierungsparteien auf, die aktuellsten Gesetzesentwürfe zu veröffentlichen.

Das Ende der Verhandlungen sei ein “Sieg der Bewahrer”, kommentiert Sebastian Fellner im Standard:

“Mit dem nahenden Ende der Legislaturperiode ist nun gewiss: Die Republik verhält sich weiterhin wie ein Staat, dessen Weisheit bitte nicht durch neugierige Bürger infrage gestellt werden soll. Was vom Steuerzahler finanzierte Projekte kosten, welche Beschlüsse eine Landesregierung fasst: Das und mehr bleibt auch künftig geheim, man muss sich in Causen wie der Pröll-Privatstiftung weiterhin einzig auf Untersuchungen des Rechnungshofs verlassen.”

 

OffenesParlament.at: Visualisieren, wie ein Gesetz entsteht

Welche Stationen durchläuft ein Gesetz, bevor es beschlossen wird? Um diese Schritte nachvollziehbar zu machen, arbeiten wir derzeit an einer Visualisierung für unser Projekt OffenesParlament.at.

Wer weiß, wie Gesetze und Würste zustande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen

hat Otto von Bismarck angeblich mal gesagt. Wir wollen dennoch graphisch darstellen, wie Gesetze in Österreich entstehen.

Mit der Visualisierung wollen wir den Nutzerinnen und Nutzern von OffenesParlament.at zeigen, in welchem Schritt des Gesetzgebungsprozesses ein Entwurf gerade liegt, wann Stationen absolviert wurden. Dazu wollen wir auf wichtige Informationen verweisen.

Angefangen hat dieser Prozess mit einer Recherche, wie der Gesetzgebungsprozess im Detail abläuft. Wir haben uns angesehen, welche Sonderfälle mitunter vorkommen, und welche Datenpunkte wir für unsere Visualisierung in maschinenlesbarer Form zur Verfügung haben. Unser Ziel ist, so viele Inhalte wie nur möglich untereinander zu verlinken, um es für die NutzerInnen so einfach wie möglich zu machen, die Informationen zu finden, die sie suchen.

Unsere großartige Designerin Elvira hat nach diesen Recherchen eine erste Skizze entworfen:

Auf dieser Skizze aufbauend hat Elvira erste Entwürfe gefertigt:

Nach einer Besprechung unseres Teams hat Elvira den Entwurf weiter verfeinert:

An der Umsetzung der Darstellung tüfteln wir im Moment. Wie die graphische Darstellung in der Praxis aussieht und funktioniert, das wird demnächst auf OffenesParlament.at zu sehen sein.

Weitere Blogs und Infos zum Projekt gibt es hier: https://www.informationsfreiheit.at/offenesparlament-at

Der Code, Scraper und Dokumentation auf GitHub: github.com/Forum-Informationsfreiheit/OffenesParlament

FragDenStaat.at: Wikimedia Österreich erstattet Anfrage-Gebühren

Gebühren, die bei Anfragen an Behörden nach dem Auskunftspflichtgesetz über unsere Plattform FragDenStaat.at anfallen, können ab sofort bei Wikimedia Österreich für eine Rückerstattung eingereicht werden. Ein Budget von 500 Euro steht dafür zur Verfügung.

Bedingung ist, dass der oder die Anfragende aktives Mitglied der Wikimedia/Wikipedia-Community ist und die beantragte Auskunft Wikimedia-Projekten zugute kommt.

Details zur Rückerstattung gibt es auf dieser Wikipedia-Seite.

Eine Gebührenrückerstattung gibt es auch für Deutschland, wenn Anfragen über FragDenStaat.de gestellt werden.

In den meisten Fällen sind in Österreich Auskunftserteilungen durch Behörden auf Bundes- und Landesebene gebührenfrei. Spätestens wenn man im Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung einen entsprechenden Bescheid beantragt, um gegebenenfalls Beschwerde einzulegen, entstehen jedoch Kosten.

Die geheimen Gründe für das Akademikerball-Platzverbot

Morgen findet dieses Jahr der Akademikerball statt. Der von der FPÖ organisierte Ball wird oft von Mitgliedern rechter und extrem rechter Parteien besucht, weswegen seit 2008 auch Demonstrationen gegen den Ball abgehalten werden. Ich habe bereits vor drei Jahren eine Anfrage zum Akademikerball gestellt und ein Dokument erhalten – trotzdem muss ich vor Gericht ziehen. Denn die Landespolizeidirektion Wien weigerte sich mir dasselbe Dokument zu übermitteln. Das klingt verwirrend? Ist es auch. Aber von vorne:

Im Jänner 2014 wurden erstmals weitläufige Platzverbote verhängt und dadurch auch die in den Vorjahren friedliche Demonstration gegen den Akademikerball am Heldenplatz untersagt. Die Polizei wurde zu dieser Zeit von vielen Seiten für diesen Beschluss kritisiert, das Platzverbot wurde seitdem jedes Jahr aufs neue verhängt.

Am Tag der Ankündigung des Platzverbots fragte ich beim zuständigen Bundesministerium für Inneres (BMI) Kopien der Dokumente an, die zur Vorbereitung der Entscheidung erstellt wurden. Ich wollte mir selbst ein Bild machen, auf welcher Gefahren- oder Risikoeinschätzung das Platzverbot basierte, und ob es eine ausreichende Grundlage für diese Einschränkung des Demonstrationsrechts gab.

Wenn ich die Dokumente bekommen hätte, ihr Inhalt nachvollziehbar gewesen wäre, würde ich nicht drei Jahre später einen Blogpost darüber schreiben. Also: was ist passiert?

Die Landespolizeidirektion Wien (an die die Anfrage vom BMI weitergeleitet wurde) behauptete, sie müsse sich mir gegenüber nicht rechtfertigen und mir schon gar nicht Dokumente aushändigen.

Das Verwaltungsgericht ließ das nicht durchgehen. Es stellte einen Verfahrensmangel durch unzureichende Begründung fest und wies die Behörde an, die Anfrage erneut zu bearbeiten und entweder zu beantworten oder eine Informationsverweigerung juristisch korrekt zu argumentieren. Das Gericht darf eine solche Entscheidung nur in folgenden Fällen treffen:

Meine Interpretation als nicht-Jurist: die Behörde hat geschlampt. Das ist leider nicht ungewöhnlich, bei den vier bisher entschiedenen Verfahren lautete die Entscheidung: Verfahrensmangel, zurück zur Behörde.

Die Landespolizeidirektion Wien hatte also einen zweiten Versuch. Dieses Mal argumentiert sie erneut, dass mir kein Recht auf Übermittlung von Kopien zustünde. Aber: sie fasst im Bescheid das Gefährdungsanalyse-Dokument in eigenen Worten zusammen. Dies kommt einer Beantwortung meiner Anfrage schon näher, allerdings: in dieser Version ist nicht klar, wie viel die Behörde zurück hält. Die Frage kann nur durch Übermittlung teilweise geschwärzter Dokumente geklärt werden.

Natürlich habe ich gegen diese Auskunftsverweigerung erneut Beschwerde eingelegt. Eine pauschale Verweigerung der Übermittlung von Dokumenten ist nach meiner Rechtsansicht rechtswidrig. 2013 wurde Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für eine Verweigerung der Dokumentenübermittlung verurteilt, seitdem ist klar: zumindest Mitglieder von “public watchdogs” haben ein Recht auf Übermittlung von (teilweise geschwärzten) Kopien von Dokumenten.

Aber: Sie sehen hier ein Dokument, das ungefähr dem entspricht, was ich wollte. Eine geschwärzte Version des Originaldokuments. In ihm ist die Struktur des Originaldokuments ersichtlich, man sieht wo wie viel weitergegeben wurde – und wie viel nicht. Man könnte aufgrund des Dokuments entscheiden, ob es sinnvoll wäre, die einzelnen Schwärzungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Dokument wurde mir nicht zugespielt. Wenn eine Behörde eine Auskunft verweigert, kann man diese Verweigerung in Bescheidform ausführen lassen. Nur gegen diesen Bescheid sind Rechtsmittel möglich, in ihm wird (theoretisch) juristisch argumentiert, warum die Auskunft nicht möglich war. Es gibt außerdem einen Akt zur Erstellung des Bescheids, in den man als Antragsteller Einsicht nehmen kann.

Im Akt zum Bescheid war die geschwärzte Version des Originaldokuments hinterlegt. Das Dokument, über das im Bescheid argumentiert wird, dass ich es nicht haben darf.
Am 26. August 2016 habe ich Rechtsmittel gegen den Bescheid eingebracht. Weil es inakzeptabel ist, dass sich eine Behörde aus Prinzip weigern kann, ein Originaldokument zu übermitteln. Besonders wenn genau das Dokument über eine wenig bekannte Hintertür trotzdem einsehbar ist. Theoretisch sollte das Verwaltungsgericht innerhalb von sechs Monaten urteilen, unserer Erfahrung nach kann es aber länger dauern.

 

OffenesParlament.at: Was wir verbessern werden

Seit 2015 arbeiten wir an der Umsetzung von OffenesParlament.at. Gemeinsam mit einem großartigen Team und zahlreichen Helferinnen und Helfern aus der Community haben wir seither Scraper und eine Plattform gebaut, die Inhalte von der Webseite des Parlaments übernehmen und benutzerfreundlich aufbereiten.

Die Seite ist derzeit in einer Text-Version. Eine Anschlussförderung durch die Netidee ermöglicht uns, in den kommenden Monaten mehrere wichtige Verbesserungen umzusetzen, darunter:

  • Die Suche effektiver und einfacher machen
  • Den Gesetzgebungsprozess intuitiv visualisieren
  • Weitgehende Verbesserungen bei Email-Benachrichtigungen auf Suchergebnisse umsetzen
  • Die Daten hinter OffenesParlament via API und Download verfügbar machen
  • In einem WhitePaper darlegen, wie parlamentarische Anfragen und Beantwortungen so formatiert werden könnten, dass einfacher weiterverwendbar werden
  • Ein Tool für Nutzer_Innen entwickeln, um Sammlungen von Inhalten anzulegen (z.B. Anfrageserien, konkurrierende Anträge zu einem Thema etc.)

Weitere usability Aspekte, die wir uns noch vornehmen werden, sind auf GitHub dokumentiert.

Unser Plan ist, die Änderungen von OffenesParlament.at im Sommer 2017 abzuschließen.

Wir freuen uns über Mithilfe, Kritik, Feedback, Anregungen und Vorschläge auf GitHub oder an office@informationsfreiheit.at.