Wie hoch sind die Reisespesen von EU-Kommissaren? Finden wir es heraus!

Die EU-Kommission ziert sich, die Reisekosten der Kommissare transparent zu machen.

Seit zwei Jahren versuchen unsere Kollegen von Access Info Europe, diese Abrechnungen zu bekommen. Zuletzt hat sich gezeigt, dass die EU-Kommission auf Anfrage Informationen zu einzelnen Kommissaren für einen Zeitraum von zwei Monaten auf Anfrage herausgibt.

Deshalb startet Access Info Europe heute eine Kampagne, um durch 168 Anfragen von JournalistInnen und engagierten BürgerInnen die Spesen der 28 Kommissare für 2016 transparent zu machen. Wir machen gerne mit – und auch Sie können beitragen!

Vertrauen ist gut, öffentliche Kontrolle ist besser

Es ist legitim, dass Kommissare als Teil ihrer Arbeit reisen – und dass die öffentliche Hand dafür die Kosten trägt. Transparenz kann dabei helfen, das Risiko für Verschwendung und Missbrauch zu reduzieren.

Denn bereits erste öffentlich gewordene Informationen werfen die Frage auf, ob EU-Mittel für Reisen der Kommissare sparsam und zweckmässig eingesetzt werden:

So flog EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 2015 per Lufttaxi zum G20-Gipfel nach Antalya. Kostenpunkt: 62,472 Euro, wie die Veröffentlichung einer Reise-Abrechnung zeigt, die Access Info erhalten hat. Der Vertrag zwischen der Kommission und dem Flugtaxi-Unternehmen bleibt jedoch geheim.

(Update: 26.1.2017, 20:45: Ein Sprecher der EU-Kommission hat dazu erklärt: “Aus Sicherheitserwägungen konnte der Rückflug der Präsidenten Tusk und Juncker sowie der sie begleitenden Delegationen vom G-20 Treffen in Antalya nicht wie geplant von der Belgischen Luftwaffe durchführt werden. Es mussten daher sehr kurzfristig zwei kleinere Flugtaxis angemietet werden. Die Kostenabrechnung erfolgte gemäß den dafür einschlägigen Vorschriften, die vorsehen, dass der Präsident den Großteil der Kosten übernimmt (die verbleibenden Kosten werden von den anderen Passagieren in Höhe eines Businessclass-Tickets getragen). )

Bus of J.C. Juncker when he campaigned to become President of the EU Commission. Foto: European Peoples' Party, https://www.flickr.com/photos/eppofficial/14326187398/, CC BY 2.0 (bearbeitet)

Juncker auf Reisen. Kampagnen-Bus im EU-Wahlkampf 2014. Foto: Europäische Volkspartei, https://www.flickr.com/photos/eppofficial/14326187398/, CC BY 2.0 (bearbeitet)

Machen wir die Reisespesen der EU-Kommissare transparent

Und so gehts:

  1. > Auf der Webseite von AccessInfo ist zu sehen, welche Abrechnungen bereits angefragt wurden, und welche nicht
  2. > Auf “submit” klicken, um die Abrechnung eines Kommissars bzw. eine Kommissarin in einem bestimmten Zeitraum anzufragen
  3. > Sie werden automatisch auf AskTheEU.org weitergeleitet, wo ein entsprechendes Anfrageformular schon ausgefüllt ist
  4. > “[Name]” und “[Address]” durch Ihren Namen und Adresse ersetzen (in diesem Fall werden diese Informationen öffentlich einsehbar sein, deshalb ggf. eine Arbeits-Adresse verwenden)
  5. > Auf “Send” klicken, woraufhin Sie gebeten werden, sich mit Name und Email auf AskTheEU.org anzumelden, damit Sie per Email über Antworten informiert werden können
  6. > Auf Antwort warten!

Unter diesem Link lassen sich alle gestellten Anfragen einsehen. Bei Interesse können Sie einer Anfrage “folgen”, dann werden Sie per Email informiert, wenn eine Antwort eingetroffen ist.

EU ist Österreich bei Transparenz weit voraus

Alle Bürger haben das Recht auf Zugang zu Dokumenten gegenüber allen Institutionen und Behörden der EU. Eine Antwort sollte binnen 15 Arbeitstagen einlangen. Über AskTheEU.org sind solche Anfragen dank automatisch generierten Briefvorlagen sehr einfach möglich.

Zum Vergleich: in Österreich gilt weiterhin das Amtsgeheimnis, Behörden erteilen Auskunft, verweigern aber in der Regel die Übermittlung von Dokumenten. Die Antwortfrist beträgt 8 Wochen – sollte der vorliegende Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen werden, so könnte die Antwortfrist auf bis zu 16 Wochen verlängert werden.

Auslandsreisen: Der neue Bundespräsident sollte auf Transparenz setzen

Der Bundespräsident ist ein wichtiger Türöffner für österreichische Interessen im Ausland. Auf seinen Reisen begleiten den Bundespräsidenten meist Wirtschaftsdelegationen, VertreterInnen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie JournalistInnen.

Welche Organisationen, Medien, Unternehmen und Interessensvertretungen den Bundespräsidenten als Teil der offiziellen Delegation auf seinen Auslandsreisen begleiten, wird bislang nicht veröffentlicht. Mehr Transparenz ist wünschenswert, da die in den Delegationen vertretenen Firmen und Institutionen davon profitieren, im Umfeld des Staatsoberhauptes zu reisen und dabei neue Kontakte und Kooperationen zu schließen. Durch mehr Offenheit kann auch einem möglichen Anschein von Interessenkonflikten entgegengewirkt werden.   

Auskunft, wer in den Jahren 2014 und 2015 den Bundespräsidenten als Teil offizieller Delegationen auf Auslandsreisen begleitet hat, wurde von der Präsidentschaftskanzlei mit Verweis auf damit verbundenen Arbeitsaufwand verweigert.

2014 unternahm Bundespräsident Heinz Fischer laut Präsidentschaftskanzlei 16 offizielle und bilaterale Staatsbesuche und nahm an acht bilateralen Treffen von Staatsoberhäuptern teil, 40 Treffen mit Vertretern anderer Staaten und internationaler Organisationen gab es dabei. Im Jahr 2015 unternahm der Bundespräsident acht bilaterale Besuche, dazu kamen 10 multilaterale Treffen und 35 Treffen mit anderen Staatsvertretern.

Der neue Bundespräsident sollte von Beginn seiner Amtszeit an Transparenz vorleben und Informationen rund um seine Handlungen und Reisen aktiv online veröffentlichen, inklusive Details zu Treffen und den offiziellen Delegationen.

So könnte die Präsidentschaftskanzlei in Zukunft Vorbild in Sachen Transparenz für andere staatliche Stellen sein.

Amtsgeheimnis: Forum Informationsfreiheit fassungslos über Aussagen des zuständigen Kanzleramts-Beamten im Verfassungsausschuss

Laut Sektionschef sollen staatliche Aufträge mit “Informationsfreiheitsgesetz” künftig geheim gehalten werden – FOI fordert Aussetzung des Gesetzgebungsprozesses

Wien (OTS) – Fassungslos über Aussagen des Cheflegisten des Bundeskanzleramts sind die Vertreter des Forum Informationsfreiheit (FOI) nach dem gestrigen Hearing des Verfassungsausschusses zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz.

Der zuständige Sektionschef Gerhard Hesse hatte dort eine Bombe platzen lassen: Verträge zu Beschaffungen und Vergaben, etwa von Ministerien vergebene Aufträge an Berater oder die Kosten für den neu errichteten Grenzzaun in Spielberg, sollten mit dem neuen Gesetz von den Behörden in Zukunft geheim gehalten werden können.

Solche Informationen würden weiterhin unter Geheimhaltungsregelungen fallen und müssten laut aktuellem Entwurf nicht beauskunftet werden, räumte Hesse nach einer Frage von Albert Steinhauser (Grüne) ein.

Wörtlich sagte Hesse: „Nein. Die Zaunkosten in Spielfeld – ebenso wie der Beratungsvertrag – da geht’s um ‚wirtschaftliche Interessen einer Gebietskörperschaft‘. Ich würde überhaupt sagen, dass es problematisch ist Vergabeverfahren nachträglich zu öffnen.“

Genau das wäre aber der Kern des Gesetzes: Eigentlich sollten damit Korruption und Steuerverschwendung vorgebeugt werden, wie das mit diesem Zugang zu Dokumenten und der Offenlegung von staatlichen Beschaffungen in vielen Ländern erfolgreich üblich ist. Hier passiert nun genau das Gegenteil.

Sofortiger Runder Tisch mit Politikern und Journalistenorganisationen

Damit ist der vorliegende Entwurf in seinen Kernaspekten für das Forum Informationsfreiheit unbrauchbar, der Gesetzgebungsprozess müsse ausgesetzt werden bis das sauber geklärt ist. „Eine Regelung, die Verträge der öffentlichen Hand vor Journalistinnen und BürgerInnen geheim hält, führt die Idee des Rechts auf Informationszugang ad absurdum”, sagt Josef Barth vom Forum Informationsfreiheit. „Damit ist dieser Entwurf kein Transparenzgesetz mehr, sondern ein Transparenz-Verhinderungsgesetz.”

Deshalb braucht nach Ansicht des FOI nun einen runden Tisch bei der Politik, Journalisten und Bürgerrechtsvertretern – ohne die Juristen der Verwaltung – an einem Tisch besprechen, was ein Informationsfreiheitsgesetz leisten muss und soll, und welche Informationen in Zukunft für die Öffentlichkeit zugänglich zu sein haben.

Politiker überließen Arbeit den JuristInnen

In all den Diskussionen in den vergangenen dreieinhalb Jahren wurde seitens der Regierung immer wieder Sektionschef Hesse als Gegenüber geschickt. Der ehemalige stellvertretende Kabinettschef der Kanzler Alfred Gusenbauer und Werner Faymann hat immer wieder mitgeteilt, dass die Sorgen und die Kritik des FOI übertrieben wären.

„Beim Hearing im Verfassungsausschuss hat sich gestern leider klar gezeigt: Es ist noch viel schlimmer als befürchtet“, so FOI-Vorstand Barth.

Nun wird auch das Kernproblem klar: Die Politiker dürften die Arbeit am Informationsfreiheitsgesetz komplett genau den Verwaltungsjuristen jener Behörden überlassen haben, die ja selbst zu Transparenz verpflichtet werden sollen. Beim nun dreieinhalbjährigen Versuch, die Wünsche von Bund, Ländern, Parteien und einzelnen Politikern unter einen Hut zu bringen, wurden die wesentlichen Ziele komplett aus den Augen verloren.

Das Forum Informationsfreiheit ist die erste Bürgerrechts-NGO für das Recht auf Zugang zu Information und engagiert sich seit 2013 für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Transparenzgesetzes nach internationalen Standards – eine Initiative, die von mehr als 12.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird.

Eine Auflistung der vom FOI geforderten Nachbesserungen gibt es unter
https://www.informationsfreiheit.at/2016/09/28/ifg-forderungen.

Forderungskatalog für die parlamentarischen Verhandlungen des Informationsfreiheitsgesetzes

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) engagiert sich seit 2013 für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Transparenzgesetzes – eine Initiative, die von mehr als 12.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird.

Um internationalen Standards zu entsprechen, sind essentielle Nachbesserungen im bislang vorliegenden Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) notwendig. Werden die folgenden Punkte nicht reflektiert, wird das Bürgerrecht auf Information untergraben – ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde seinen Namen nicht verdienen.

Eine detailliertere Ausführung unserer Kritik findet sich in den Stellungnahmen des FOI im Rahmen der Begutachtung der Verfassungsänderung und des Informationsfreiheitsgesetzes sowie in unserer Aufbereitung des IFG-Entwurfs.

Ausnahmegründe

Problem: Ausnahmegründe sind zu breit gefasst, noch breiter als die derzeit geltende Verfassungsregelung zur Auskunftspflicht. Insbesondere die Möglichkeit, zusätzliche Geheimhaltungsgründe durch Gesetze auf Bundes- oder Landesebene einzuführen, lässt eine Aushöhlung der Informationsfreiheit befürchten und wäre nach derzeitigen Bestimmungen verfassungswidrig. Auch soll das IFG laut Entwurf nicht anwendbar sein, wenn ein anderes Gesetz in einem eigenen Verfahren den Zugang zu Information regelt oder Geheimhaltungsbestimmungen welcher Art auch immer enthält (§ 15).

Forderung: Die Einführung weiterer Ausnahmegründe sollte verunmöglicht werden. Bei der Auslegung von Geheimhaltungsgründen sollte nach internationalem Vorbild stets im Einzelfall ein durch die Veröffentlichung entstehender Schaden mit dem öffentlichen Interesse am Informationszugang abgewogen werden. In den Erläuterungen zum IFG sollte klar festgehalten werden, dass Rechte am geistigen Eigentum (z. B. von Gutachtern) nicht per se Vorrang vor dem Auskunftsinteresse der Bürger haben dürfen.

(Update, 6.10.2016:) Bei Beschaffungen, Vergaben, Privatisierungen, der Übernahme von Haftungen durch die öffentliche Hand, sowie bei vergleichbaren Verträgen, sehen wir grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung.

Es kann nicht sein, dass das IFG selbst durch die lapidare Formulierung des § 15 seine eigene Anwendbarkeit weitestgehend ausschließt. In diesem Punkt fällt der IFG-Entwurf sogar hinter das geltende Auskunftspflichtgesetz, das im Gegensatz zum IFG nur dann nicht anwendbar ist, wenn „nach anderen Bundesgesetzen besondere Auskunftspflichten bestehen”.

Was unter das Gesetz fällt

Problem: Nur „Aufzeichnungen, die amtlichen […] Zwecken” im Wirkungsbereich des jeweiligen Organs dienen, fallen unter das Bürgerrecht auf Informationszugang. Damit könnten etwa rechtswidrig gesammelte Informationen, von Dritten – etwa Lobbyisten – an eine Behörde übermittelte Schreiben oder Dokumente, die laut internen Behörden-Regeln nicht zu verakten sind, vor Bürgerinnen und Bürgern geheim gehalten werden.

Forderung: Es ist entscheidend, dass alle bei einer Behörde vorhandenen Aufzeichnungen, egal in welcher technischen Form sie vorliegen und wer der Autor ist, grundsätzlich unter das IFG fallen und zu beauskunften sind, soweit nicht spezifische Ausnahmen zum Tragen kommen.

Antwort-Dauer

Problem: Das aktuell geltende Auskunftspflichtgesetz von 1987 gibt Behörden acht Wochen für eine Antwort, die vorliegenden Entwürfe sehen eine Verlängerung um weitere acht Wochen vor. Nach derzeitiger Praxis antworten Behörden meist erst am Ende oder nach Ablauf der Frist.

Forderung: Bei Umweltthemen sieht das Umweltinformationsgesetz (UIG) bereits heute eine Antwortfrist von einem Monat vor (mit Möglichkeit auf weitere Verlängerung). Im Hinblick darauf, dass mehrere europäische Länder Antwortfristen von einer Woche haben, sollte Österreich zumindest dem Vorbild der EU-Institutionen folgen und eine Frist von 15 Arbeitstagen festschreiben, die nötigenfalls um weitere 15 Arbeitstage verlängert werden kann.

Beanspruchung der Verwaltung

Problem: Der Entwurf erlaubt einer Behörde, eine Antwort zu verweigern, wenn damit „unverhältnismäßiger Aufwand verbunden” wäre.

Forderung: Es sollte in den Erläuterungen klargestellt werden, dass eine mangelhafte personelle oder ressourcenmäßige Ausstattung einer Behörde keinen Freibrief für die Zurückweisung von IFG-Anfragen darstellt. Österreichs Verurteilung durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof 2013 (Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes gg. Österreich) zeigt auf drastische Weise auf, wie behauptete Ressourcenmängel in menschenrechtswidriger Weise als Vorwand zur systematischen Verweigerung des Zugangs zu Information benutzt werden könnten.

Gebühren

Problem: Der Entwurf sieht eine neue 30-Euro-Gebühr für Bescheide vor.

Forderung: Es ist inakzeptabel, dass Bürgerinnen und Bürger, freie Journalistinnen und Journalisten und Bürgerinitiativen durch drohende Kosten von der Inanspruchnahme elementarer Kontrollrechte abgeschreckt werden – sowohl durch eine Bescheidgebühr als auch durch die in den Entwurf-Erläuterungen erwähnten behördlichen Barauslagen. Bei Anfragen zu Umwelt-Themen hat eine Behörde bereits heute laut UIG automatisch einen Bescheid auszustellen, wenn Informationen (teilweise) verweigert werden, ohne dass dafür Gebühren fällig werden. So kann der Bürger zeitnaher sein Recht auf Information durchsetzen und gegebenenfalls Einspruch erheben. Dieses Prinzip sollte für alle Anfragen gelten und ins IFG übernommen werden. Eine Gebühr allein für die Begründung einer Auskunftsverweigerung wäre ein europaweites Alleinstellungsmerkmal im negativen Sinn.

Öffentliche Unternehmen

Problem: Der Plan, eine Durchsetzung der Informationspflicht gegenüber staatlichen Unternehmen nur auf dem Zivilrechtsweg zu ermöglichen, gibt diesen freie Hand für Geheimniskrämerei. Das Risiko, in einem Zivilprozess zu unterliegen und damit Gerichtsgebühren und Anwaltskosten der Gegenseite tragen zu müssen, ist mit einer wirksamen, demokratischen Ausgestaltung der Informationsfreiheit unvereinbar.

Forderung: Wir regen dringend an, auch gegenüber öffentlichen Unternehmen eine Durchsetzung im Wege eines Verwaltungsverfahrens einzuführen. Dieses Verfahren wäre gegen die Gebietskörperschaft zu eröffnen, in deren Eigentum das öffentliche Unternehmen steht oder von der das öffentliche Unternehmen beherrscht wird. Alternativ wäre zumindest eine Durchsetzung im Wege des Außerstreitverfahrens und eine spezifische Regelung zu Verfahrenskosten, die Antragsteller vor abschreckenden Kostenrisiken schützt, zu verankern. Einem Informationsbeauftragten könnte in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zukommen. Andernfalls könnte die entsprechende Regelung des Rechtsschutzes aus dem UIG übernommen werden.

Automatische Veröffentlichung von Informationen

Problem: Der Entwurf sieht eine sehr vage aktive Veröffentlichungspflicht für Behörden von „Informationen von allgemeinem Interesse” vor, jedoch keine Sanktionen und Berichtspflichten. Der Entwurf bietet keine Rechtssicherheit, etwa für Gemeinden, die aktiv auf Transparenz setzen und gewisse Dokumente online veröffentlichen wollen. Im internationalen Vergleich ist dies sehr unambitioniert, etwa im Hinblick auf Hamburg, Bremen und die Slowakei, wo Verträge der öffentlichen Hand ab gewissen Schwellenwerten im Internet veröffentlicht werden müssen und erst in Kraft treten dürfen, nachdem sie veröffentlicht wurden.

Forderung: Eine klare Verpflichtung für die öffentliche Hand, insbesondere Informationen und Dokumente rund Aspekte von großem öffentlichem Interesse – etwa Vergaben, Beschaffungen, Privatisierungen, Förderungen und Haftungsübernahmen über gewissen Schwellenwerten – verpflichtend online zu stellen. Das UIG definiert heute schon klar, welche Arten von Informationen von informationspflichtigen Stellen im Umweltbereich aktiv zugänglich gemacht und verbreitet werden müssen bzw. dass praktische Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Bürgern den Zugang zu Informationen zu erleichtern.  

Es braucht auch eine Berichtspflicht, sodass jede öffentliche Stelle zumindest jährlich in einem Bericht Informationen zu erhaltenen IFG-Anfragen und deren Behandlung veröffentlicht.

Kompetenz- und Kontrollstelle für Transparenz

Problem: Entgegen internationalen Erfahrungen, die zeigen, dass es eine(n) Informationsbeauftragte(n) braucht, um das Bürgerrecht auf Informationszugang durchzusetzen und in der Praxis einen Kulturwandel in der Verwaltung effektiv voranzutreiben, sieht das IFG keine vergleichbare Stelle vor.

Forderung: Ein politisch unabhängiger Informationsbeauftragter hilft Bürgerinnen und Bürgern dabei, unbürokratisch und zeitnah zu den gewünschten Informationen zu kommen. Im Streitfall wiegt die Stelle das öffentliche Interesse am Informationszugang und schützenswerte Geheimhaltungsgründe ab, empfiehlt eine weitere Vorgehensweise und steht allen Behörden als Kompetenz-Center bei der Auslegung des Gesetzes und der Umsetzung von Transparenz-Maßnahmen beratend zur Seite. Auch beobachtet die Stelle die Umsetzung des Rechts auf Informationszugang.

Das Forum Informationsfreiheit ist die erste österreichische NGO für ein Bürgerrecht auf Information.

Rückfragehinweis:
Mathias Huter
mathias.huter@informationsfreiheit.at
0699/126 39 244

Right to Know Day: die Welt feiert 250 Jahre Informationsfreiheit – Österreich schaut zu

Schlechteste Rechtslage zum Recht auf Informationszugang unter 111 Ländern

Der 28. September wird als „Right to Know Day“ – der Tag des Rechts, Wissen zu dürfen – seit 2002 international gefeiert und ist heuer erstmals auch von der UNESCO anerkannt. An diesem Tag bietet sich an, eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Das Konzept der Informationsfreiheit feiert in diesem Jahr runde Geburtstage: 1776 – vor 250 Jahren – hat Schweden als erstes Land seinen Bürgern das Recht eingeräumt, Informationen von staatlichen Stellen anzufragen und Dokumente von Behörden einzusehen. Vor 50 Jahren haben die Vereinigten Staaten ihren Freedom of Information Act reformiert und ebenfalls ein Recht auf Akteneinsicht eingeführt. Vor 10 Jahren ist in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten.

„Es braucht endlich auch in Österreich eine neue Verwaltungskultur, geprägt von Offenheit und Transparenz. Dafür sind jedoch weitreichende Nachbesserungen im Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz, der seit einem Jahr im Parlament liegt, unbedingt notwendig“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit (FOI). „Das, was derzeit auf dem Tisch liegt, verdient den Namen ‘Transparenzgesetz’ nicht, es droht in einigen Aspekten sogar ein Rückschritt gegenüber der derzeitigen Rechtslage und damit ein neues Amtsgeheimnis durch die Hintertüre.“

Mit heutigem Datum haben 111 Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern auf nationaler Ebene das Recht auf Zugang zu Behördeninformation eingeräumt. In Österreich aber regiert, wie schon in der Monarchie, weiterhin das Amtsgeheimnis. Im „Right to Information“-Rating, einer Bewertung der Rechtslage auf Informationszugang, liegt Österreich auf Rang 111 und damit, wie bereits in den vergangenen Jahren, an allerletzter Stelle – hinter Tadschikistan, den Philippinen und Liechtenstein, die, zumindest auf dem Papier, ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Informationszugang zugestehen als Österreich.

Seit über dreieinhalb Jahren versucht das Forum Informationsfreiheit, das zu ändern. Im Jänner 2013 startete die Kampagne Transparenzgesetz.at mit der Forderung, Österreich solle die Rechtslage von Vorbildern wie Hamburg oder Slowenien übernehmen. Trotz rascher Zusagen von Regierungsseite ist nicht nur die Gesetzeslage unverändert, die vorliegenden Entwürfe für ein Informationsfreiheitsgesetz bleiben deutlich hinter europäischen und internationalen Standards zurück. Jegliche politischen Verhandlungen über ein zukünftiges Bürgerrecht auf Informationszugang wurden bislang ohne Einbindung der Öffentlichkeit geführt.

„Es gilt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Institutionen durch eine Öffnung der Verwaltung nachhaltig zu stärken, und so auch neue Formen der Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Dafür braucht es eine Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Verwaltung auf Augenhöhe. Der vorliegende Entwurf würde das Gegenteil machen: Er täuscht eine neue Transparenz vor, würde es der Politik aber gleichzeitig erlauben, all das, was unangenehme Diskussionen auslösen könnte, weiter vor der Öffentlichkeit geheim zu halten”, sagt FOI-Generalsekretär Huter.

Am 5. Oktober wird es erstmals ein öffentliches Experten-Hearing im Verfassungsausschuss des Parlaments zum Informationsfreiheitsgesetz geben. Thomas Drozda, der für Verfassungsfragen zuständige Kanzleramtsminister, sagte kürzlich in einem Interview, die Gesetzesentwürfe sollten noch im Oktober im Ausschuss beschlossen werden.

Das Forum Informationsfreiheit wird bei dieser ersten öffentlichen Diskussion im Parlament zum Thema Informationsfreiheit seit Start der Debatte über die Amtsgeheimnis-Abschaffung als einziger Vertreter der Zivilgesellschaft Auskunft geben.

PS: Die für das Forum Informationsfreiheit vorgesehene Redezeit beträgt sieben Minuten.

 

Rückfragehinweis:
Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit
mathias.huter@informationsfreiheit.at, 0699/126 39 244

Statement by European RTI Community on the world’s First Official Access to Information Day!

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Right to Know Day 2016 #AccessToInfoDay

Madrid, 28 September 2016 – On the first officially-recognised International Right to Know Day, European civil society groups working on the right of access to information today raised concerns that a lack of government transparency is damaging democratic processes, thereby facilitating rising mistrust and demagogic populism in Europe.

Recent monitoring by civil society organisations has demonstrated that while significant progress has been made – there are now 111 access to information laws globally and governments regularly publish key datasets on spending and services – there remain serious shortcomings with transparency of decision making which is shielding much government activity from public scrutiny.

The groups reported that one of the biggest obstacles to government openness is a lack of adequate record keeping: list of meetings of public officials and minutes of meetings are not kept, there is no trace of exchanges with lobbyists, and decisions are taken without proper justifications or supporting evidence.

Another serious problem is the over-application of exceptions, and in particular the use of the pretext of privacy to veil the activities of public officials when they carry out public functions, such as their participation in meetings or their travel expenses.

A particular concern identified by European civil society is that the lack of transparency at the EU and national levels around decisions that are of concern to the wider public. The groups cited the refusal by the EU to release documents on the legality of the EU-Turkey refugee deal (March 2016) as an example of where openness might permit a more fact-based debate rather than a tendentious and xenophobic discourse.

The groups criticised these basic fails in transparency, noting that this year also marks celebrations of 250 years since the world’s first freedom of information law, the Swedish law of 1766, was adopted, and that all relevant international human rights bodies, including the European Court of Human Rights and the UN Human Rights Committee, as well as the treaties of the EU and many national constitutions, recognise access to information as a fundamental right.

We know that good government is open government,” stated Helen Darbishire, Executive Director of Access Info Europe, “but we are still seeing too much resistance to really opening up and too many shadows and dark corners inside public authorities.

It’s not even a problem of having something to hide, such as corruption or inefficiency,” added Guido Romeo of Diritto di Sapere “what we are also seeing in many countries is that public officials have not yet accepted that they are accountable to the public, to the voters who elect them and fund the public purse through their taxes.”

The right of access to information of public interest is essential for journalists in order to carry out their roles effectively. When such information is made available through leaks, either from private or public bodies, there should be protection for both journalists and whistle-blowers,” said Renate Schroeder, Director of the European Federation of Journalists (EFJ).

The 16 groups called for immediate action to reverse this situation, including through improving access to information in practice, advancing on national commitments under the Open Government Partnership, and by signing and ratifying the Council of Europe Convention on Access to Official Documents, the world’s first binding treaty on the right of access to information.

Organisations:

  • Access Info Europe, Spain/Europe
  • Citizens Network Watchdog Poland, Poland
  • Civio Foundation, Spain
  • Diritto di Sapere, Italy
  • ePanistwo Foundation, Poland
  • European Federation of Journalists, Europe
  • Fair-Play Alliance, Slovakia
  • Forum Informationsfreiheit, Austria
  • K-Monitor, Hungary
  • GONG, Croatia
  • N-Ost, Germany
  • Open Knowledge Foundation Deutschland, Germany
  • Request Initiative, United Kingdom
  • Right to Know Ireland, Ireland
  • Spinwatch, United Kingdom
  • Vouliwatch, Greece

For more information, please contact:

Helen Darbishire, Access Info Europe
helen@access-info.org +34 913 656 558

Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit
mathias.huter@informationsfreiheit.at, +43 699 126 39 244

Notes for the editors
International Right to Know Day, now in its 14th year of being celebrated globally, was established by civil society organisations in September 2002. It was formally recognised by the UNESCO General Assembly in November 2015.

Hilfestellung für Verfassungsausschuss: Kommentierte Fassung des Entwurfs für ein Informationsfreiheitsgesetz

Heute nimmt der Verfassungsausschuss des Parlaments die Verhandlungen zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wieder auf. Ganze 45 Minuten sind im Zeitplan der Sitzung dafür vorgesehen. Im November des Vorjahres wurde ein Entwurf für das IFG veröffentlicht, seither wurden die Verhandlungen vertagt.

Um einen besseren Überblick zu geben, haben wir unsere Experten-Kritik am schwachen Entwurf für das IFG einfach und nachvollziehbar aufbereitet: http://kommentiert.foi.at/.

Wir fordern weiter eine offene Diskussion zum Thema Transparenz und Informationsfreiheit: „Die Verhandlungen zum Transparenzgesetz waren bisher ähnlich geheim, wie jene über TTIP in EU. Verhandelt wurde bislang in Hinterzimmer zwischen Landes- und Parteienvertretern. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer welche Aspekte hinein- oder rausinterveniert hat, welche Akteure für mehr Offenheit eintreten und wer auf der Bremse steht”, sagt Forum Informationsfreiheit-Generalsekretär Mathias Huter. „Auf eine sachliche und offene Diskussion warten wir jetzt seit mehr als drei Jahren.”

Update 23.6.2016: Als Ergebnis der Ausschusssitzung wurde angekündigt, eine Enquete zum Thema Informationsfreiheit im Herbst abzuhalten. Wir bleiben dran.

Forum Informationsfreiheit gewinnt Akademikerball-Gerichtsverfahren gegen Polizei

Die Bürgerrechtsorganisation Forum Informationsfreiheit (FOI) hat einen weiteren Zwischenerfolg gegen behördliche Geheimniskrämerei vor Gericht erzielt, diesmal gegen die Landespolizeidirektion Wien: Die Polizei hatte Auskunft zu Dokumenten und Gutachten bezüglich der Sperrgebiet-Ausweitung und Untersagung der Heldenplatz-Demonstration rund um den Akademikerball 2014 verweigert.

Nach über zwei Jahren – statt den gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monaten – urteilte nun das Verwaltungsgericht: Der Bescheid, mit dem die Polizei die Auskunftsverweigerung argumentiert hatte, wurde aufgehoben.

„Drei mal bin ich nach einer Auskunftsverweigerung vor Gericht gezogen. In jedem dieser Fälle wurde die Geheimhaltungs-Begründung von den Richtern wegen Schlamperei oder Rechtsverdrehung durch die Behörden aufgehoben”, sagt Markus Hametner, Mitinitiator und Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit. „Behörden halten ohne ausreichende rechtliche Absicherung Informationen von öffentlichem Interesse zurück, ohne dass die Beteiligten selbst Konsequenzen befürchten müssen. Leidtragende sind Bürgerinnen und Bürger, die ihnen zustehende Information nicht erhalten. Das Gericht konnte nicht einmal über die Frage der Informationserteilung urteilen, weil die Polizei laut dem Urteil nicht oder nur ungenügend ermittelt und dokumentiert hatte, ob und weshalb die Information geheim zu bleiben hat”, so Hametner.

Die Polizei, deren Informationspolitik auch rund um die Identitären-Demonstration kürzlich kritisiert wurde, kann jetzt die zwei Jahre alten Informationen herausgeben – oder sich eine neue Begründung ausdenken, warum die Auskunft verweigert wird.

Das Forum Informationsfreiheit hofft, dass es nicht dazu kommen wird und appelliert an die Verantwortlichen, insbesondere Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), die angeforderten Informationen zu veröffentlichen. Sein Parteikollege, Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, hatte im Vorjahr die Veröffentlichung der Eurofighter-Gegengeschäfte veranlasst, nachdem das FOI vor Gericht die Aufhebung des Geheimhaltungs-Bescheides erreicht hatte.

Der Kläger

Markus Hametner, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit klagte 2013 erfolgreich auf Herausgabe der Eurofighter-Gegengeschäfte.

Das Forum Informationsfreiheit ist die führende österreichische Bürgerrechts-NGO für ein Recht auf Zugang zu Information. Sie hat die Abschaffung des Amtsgeheimnisses überhaupt erst auf die Agenda der Politik gebracht. Ihre Kampagne Transparenzgesetz.at wurde innerhalb von drei Wochen von mehr als 10.000 Österreichern unterstützt. Sie forderten ein österreichisches Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. Damit sollte das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Recht der Bürger auf Information in der Verfassung verankert werden.

Offener Brief an Bundeskanzler Christian Kern

OFFENER BRIEF: FÜR EIN GUTES INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

Willkommen in Ihrem neuen Amt! Viele Herausforderungen liegen sicher vor Ihnen, wir konnten es aber nicht lassen, Sie auf eine davon besonders hinzuweisen. Eine Herausforderung, die symptomatisch für die von Ihnen beklagte Zukunftsvergessenheit Ihrer Vorgänger ist:

Die Abschaffung des österreichischen Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes.

Seit 2013 setzen wir uns uns dafür ein – und damit für ein transparenteres Österreich. Ein Österreich, in dem das sinkende Vertrauen in demokratische Institutionen so ernst genommen wird, dass Bürgerinnen und Bürger ein starkes Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber Politik und Verwaltung haben, und nicht mehr abgekanzelt und weggeschickt werden, sobald sie Fragen stellen – und wissen wollen. Ein Österreich, in dem Bürgerinnen und Bürger keine Bittsteller sind, sondern die Möglichkeit haben, mit öffentlichen Stellen auf Augenhöhe zu kommunizieren.

Seit 2013 gibt es auch ein Bekenntnis der Politik, dieses Amtsgeheimnis zu streichen. Der jetzige Außenminister Sebastian Kurz und der frühere Kanzleramtsminister Josef Ostermayer haben schon im Februar 2013 angekündigt, es vor der vergangenen Nationalratswahl abzuschaffen. Als sich das nicht ausging, fand das Vorhaben seinen Weg ins Regierungsprogramm.

Das Problem: Seit 2013 ist de facto nichts passiert. Zwar wurden erste Gesetzesentwürfe vorgelegt, ein echtes Recht auf Information würden diese aber nicht einführen. Unnötige, international unübliche Ausnahmen und zu enge Definitionen machen jeden Fortschritt zunichte. In vielen Aspekten wäre der Vorschlag sogar ein Rückschritt zum Status quo. Seit Jahren liegt Österreich in einer Bewertung der Rechtslage auf Informationszugang unter 103 Ländern an letzter Stelle.

Ebenso gravierend wie die bislang fehlende Ambition, die Verwaltung zu öffnen: die Verweigerung jeder öffentlichen Diskussion zum Thema; alle Verhandlungen dazu wurden im Hinterzimmer geführt. Selbst als wir alle Parlamentsparteien zur Diskussion eingeladen haben erschien kein Vertreter Ihrer Partei, beim einzigen Termin im Parlament dazu fehlte der sozialdemokratische Abgeordnete. Ein Gespräch dazu hat der SPÖ-Verfassungssprecher in über dreieinhalb Jahren kein einziges Mal mit uns gesucht.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, um es kurz zu sagen: wir ersuchen Sie, das Thema Informationsfreiheit zur Chefsache zu erklären und konkrete Verhandlungen nicht nur mit den Parteienvertretern und Landeshauptleuten zu führen, sondern auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Denn diese betrifft das Thema. Direkt und ganz persönlich.

Ihr Vizekanzler Reinhold Mitterlehner kündigte in der „Klartext“-Diskussion mit Ihnen an, aus „Betroffenen künftig Beteiligte” machen zu wollen. Dieses Projekt wäre eine gute Chance dazu. 

Und wir bitten Sie um eine Bereitschaft zu jenem offenen Dialog, der von Ihren Vorgängern zwar schnell versprochen und auch öffentlich vorgetäuscht, de facto aber permanent verweigert wurde.

Gegenüber den aktuellen Entwürfen braucht es Verbesserungen in folgenden Bereichen:

  1. Schluss mit in Definitionen versteckten Ausnahmen: alle Informationen, die öffentliche Stellen haben, müssen grundsätzlich anfragbar sein.
  2. Abwägungspflicht von Ausnahmen: Informationen sollen nur verweigert werden können, wenn dies zur Abwehr von Schäden, die das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung überwiegen, notwendig ist. Diese Abwägung ist zu dokumentieren.
  3. Zeitgemäße Verfahrensvorschriften: Antwortfrist von höchstens drei Wochen wie auf EU-Ebene, keine Kosten für Antworten, Ablehnungen oder Begründungen von Ablehnungen (Bescheide). Der für Behörden geltende Rechtsweg muss auch bei Anfragen an staatliche Unternehmen angewendet werden.
  4. Ein rasches, bürger- und behördenfreundliches Verfahren im Fall einer ersten Ablehnung. Der Gang vor Gericht ist langwierig, bürokratisch und führte bisher in keinem unserer Verfahren zu Entscheidungen in der Sache. Verunsicherte Verwaltungsbedienstete brauchen ein zentrales Kompetenzcenter, das ihnen bei Entscheidungen über Informationsweitergabe oder Geheimhaltung zur Seite steht. International üblich ist es, einen unabhängigen Informationsbeauftragten zu schaffen, der die Umsetzung des Informationsfreiheitsrechts überwacht aber gleichzeitig auch Datenschutzagenden übernimmt.
  5. Relevante Verträge der öffentlichen Hand – etwa zu Vergaben, Privatisierungen und Förderungen – sollten, einem international bewährten Verfahren folgend, grundsätzlich erst nach einer Veröffentlichung online in Kraft treten. Wenn Gemeinden Haftungen für Projekte übernehmen, dann muss die Bevölkerung davon erfahren – auch zum Schutz der Gemeinde selbst.

In den vergangenen dreieinhalb Jahren haben wir schon zu oft von einem „neuen Stil“ gehört. Sie werden verstehen, wenn wir dem erst wieder Glauben schenken können, wenn wir diesen durch konkrete Taten auch belegt sehen.

Sollten Sie diesen aber tatsächlich verwirklichen wollen, stehen wir gern für ein konstruktives Gespräch zur Verfügung, wie sich das im Bereich von Transparenz und Informationsfreiheit verwirklichen ließe.

Um zu einer guten Lösung zu kommen. Im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Barth, Markus Hametner und Mathias Huter

Für das Forum Informationsfreiheit (FOI)

Erste österreichische Bürgerrechts-NGO
für das Recht auf Zugang zu Information

Download: Offener Brief – Informationsfreiheitsgesetz (PDF)

Zweiter Erfolg vor Gericht für Transparenz bei Eurofighter-Kauf

  • Neues Urteil zeigt Grenzen der auch zukünftig geplanten Rechtsdurchsetzung auf
  • Wir fordern Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil auf, Transparenz zu leben und sich nicht neue Verweigerungsgründe auszudenken

Letztes Jahr durften wir uns über eine erfolgreiche Beschwerde gegen die Geheimhaltung der Liste der Eurofighter-Gegengeschäfte durch das Wirtschaftsministerium freuen, die in der Veröffentlichung der jahrelang geheim gehaltenen Liste endete.

Jetzt haben wir in einem weiteren Verfahren zur Causa Eurofighter vom Verwaltungsgericht recht bekommen: In diesem Fall fragten wir die Eurofighter-Kaufverträge an, gegebenenfalls in geschwärzter Form.

Da der Fall Eurofighter seit über zehn Jahren immer wieder in der Öffentlichkeit steht, halten wir das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung der Verträge für viel höher, als das Interesse an einer Geheimhaltung sein kann – besonders wenn die Möglichkeit für Schwärzungen besteht. Dass durch eine Veröffentlichung solcher Verträge kein Schaden für die nationale Sicherheit entstehen muss zeigt auch das Faktum, dass wir ähnliche Eurofighter-Kaufverträge mit nur wenigen Schwärzungen vom Britischen Verteidigungsministerium erhalten haben – dort gibt es ein funktionierendes Recht auf Informationszugang.

Das Verteidigungsministerium dichtete unsere Auskunftsanfrage in seiner Antwort zu einer Anfrage nach Akteneinsicht um, die es prompt verweigerte. Auch nach erneuter Klarstellung unserer Rechtsauffassung behauptete das Ministerium sinngemäß, es gäbe einfach kein Recht auf Dokumentenübermittlung – und selbst wenn es ein solches Recht gäbe, würden die Geheimhaltungsinteressen der Republik überwiegen.

Wir beschwerten uns gegen diese Informationsverweigerung aufgrund von Verfahrensmängeln (Begründung nicht nachvollziehbar) und der Missachtung des Menschenrechts auf Informationszugang.

Etwa acht Monate nachdem wir die Beschwerde beim Ministerium eingebracht haben befand das Bundesverwaltungsgericht jetzt:

“Die belangte Behörde hat die notwendigen Erfordernisse zur Begründung eines Bescheides nicht erfüllt.”

Weiters stellt die zuständige Richterin fest:

“Bescheide, in denen die Behörde nicht in eindeutiger Weise aufzeigt, von welcher konkreten Sachverhaltsannahme sie ausgegangen ist und worauf sich die getroffenen Tatsachenfeststellungen in Einzelnen stützen, sind mit einem wesentlichen Verfahrensmangel behaftet. […] Den Anforderungen an die Begründung eines Bescheides wird der angefochtene Bescheid nicht gerecht. Inwieweit sich die belangte Behörde mit dem Antragsvorbringen auseinandersetzte, ist der Begründung ihres Bescheides nicht zu entnehmen. […] Aus welchem Grund eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich einer “umfassenden Landesverteidigung” besteht, wird nicht erläutert. […] Damit unterschreitet der angefochtene Bescheid die Anforderungen an eine im Sinn des § 60 AVG ausreichende, nachvollziehbare Begründung.”

Einen Wunsch hat uns das Gericht nicht erfüllt, nämlich den nach einer Entscheidung über eine Veröffentlichung der von uns angefragten Information – anstatt einer reinen Aufhebung des Verweigerungs-Bescheides. Wir hatten ausführlich argumentiert, warum die Veröffentlichung des Vertrags nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern auch konform mit Beschaffungsregeln der EU wäre. Die Richterin beschloss jedoch:

“Wegen seiner Unüberprüfbarkeit in dieser Hinsicht konnte daher auch auf die behauptete inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht eingegangen werden.”

Sie zitiert den “Aspekt der Raschheit und der Kostenersparnis” als Begründung für die Entscheidung, in dem Fall nicht selbst zu ermitteln.

Das Verteidigungsministerium muss nun erneut über die ursprüngliche Anfrage entscheiden – unter Berücksichtigung des Urteils.

Dies bedeutet für uns eine weitere Verzögerung: die Behörde kann unser Ansuchen erneut ablehnen, worauf wir erneut vor das Verwaltungsgericht ziehen können, bevor ein Gang zum Höchstgericht möglich wird. Eine direkte Entscheidung des Gerichts über die Informationsherausgabe hätte im Fall einer negativen Entscheidung einen sofortigen Gang zum Höchstgericht ermöglicht.

Wir hoffen, dass es nicht dazu kommen wird, dass wir erneut vor Gericht ziehen müssen. Deswegen fordern wir Verteidigungsminister Doskozil auf, es Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner gleichzutun. Mitterlehner hatte nach unserem letzten Erfolg vor Gericht nach dem Ministerrat angekündigt, die ursprünglich verweigerten Informationen herauszugeben, was kurz darauf auch geschah. Zitat: „Aus meiner Sicht ist da volle Transparenz angebracht.”


Der Kläger

Markus Hametner, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit, trat als Kläger in diesem Rechtsstreit auf und erwirkte letztes Jahr erfolgreich auf Herausgabe der Eurofighter-Gegengeschäfte.

Das Forum Informationsfreiheit ist die führende österreichische Bürgerrechts-NGO für ein Recht auf Zugang zu Information. Sie hat die Abschaffung des Amtsgeheimnisses überhaupt erst auf die Agenda der Politik gebracht. Ihre Kampagne Transparenzgesetz.at wurde innerhalb von drei Wochen von mehr als 10.000 Österreichern unterstützt. Sie forderten ein österreichisches Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. Damit sollte das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Recht der Bürger auf Information in der Verfassung verankert werden.

Dokumente:

Einladung zum OffenesParlament-Hackday #4, am 2. Februar 2016

Wir laden zu einem weiteren, und vorerst letzten 

OffenesParlament.at Hackday,
am Dienstag, 2. Februar 2016, ab 18:00
im Metalab, Rathausstraße 6, 1010 Wien

OffenesParlament.at hat das Ziel, einen besseren Zugang zu Daten über die Arbeit des Österreichischen Parlaments zu schaffen.

Wir kommen mit unserem Projekt in die Schlusskurve und suchen interessierte Programmiererinnen und Programmierer, Designer und Designerinnen, die uns helfen, es zu finalisieren: eine Website, die die Arbeit des Parlaments darstellt, besser durchsuchbar und nachvollziehbar macht – und das alles nutzerfreundlicher aufbereitet, als es die Homepage des Parlaments bietet.

Einfache Mitmachmöglichkeiten haben wir als Code Bounties vorbereitet: für fehlende Features ist festgelegt, wie viel sie uns Wert sind – und zwar sowohl für die Erstellung oder Anpassung von Scrapern für Parlamentsdaten als auch für die Entwicklung des Frontends. Setzt Du ein Feature um, bekommst du diesen Betrag – wenn das ganze Teamarbeit ist, könnt ihr ihn euch natürlich teilen!

Insbesondere freuen wir uns über Hilfe im Bereich Design und Frontend, da die meisten unserer Scraper schon fertiggestellt sind!

Details zu unseren Code-Bounties findest Du hier: https://github.com/Forum-Informationsfreiheit/OffenesParlament/issues

Eine noch unvollständige Vorschauversion von OffenesParlament.at findest Du unter http://staging.offenesparlament.at

Alle Elemente und jeglicher Code des Projekts sind Open Source und werden auf GitHub veröffentlicht. Das Projekt wird durch die Netidee unterstützt.

Wir freuen uns!

Euer Team von OffenesParlament.at

Gerichtsverfahren gegen Informationsverweigerung: Drei Verfahren, drei Unregelmäßigkeiten

2015 war ein gutes Jahr für mich: meine Beschwerde gegen die Verweigerung, Eurofighter-Gegengeschäftslisten zu übermitteln, wurde stattgegeben. Nach Jahren der Geheimniskrämerei führte das Urteil im Juni zur Veröffentlichung dieser Liste mit rund 3.3 Milliarden Euro an Eurofighter-Gegengeschäften auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Seit Beginn dieses Rechtsstreits wurde das Verfahren für Beschwerden gegen Informationsverweigerung geändert, deswegen warten wir gespannt auf die noch ausstehenden Entscheidungen, die nach dem neuen Verfahren vor neuen Gerichten geführt werden. Das aktuelle System der Berufung vor den Verwaltungsgerichten ist auch in den die aktuellen Entwürfen für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen.

Die 2014 eingeführten Verwaltungsgerichte ersetzen als erste Beschwerdeinstanz rund 120 Behörden und bringen auch für Beschwerdeführer einige Vorteile zum früheren System: in der ersten Instanz gibt es keine Anwaltspflicht, die Kosten für eine Beschwerde betragen 35 € statt zuvor über 200 €. In der Praxis habe ich jedoch anhand meiner drei offenen Verfahren festgestellt, dass das System hinter den Erwartungen zurück bleibt.

Gemeinsam an allen Verfahren ist die lange Dauer zwischen Beschwerde und Entscheidung: Die erste Beschwerde im neuen System wurde am 25. März 2014 eingebracht. Trotz einer gesetzlichen Verpflichtung, eine Entscheidung innerhalb von 6 Monaten zu treffen (§ 34 VwGVG), gibt es nach 21 Monaten noch keine Entscheidung. Auch eine am 17. Juni 2014 eingebrachte Beschwerde ist noch offen.

Falsche Gerichtszuweisung im Fall
LPD Wien: Platzverbote Akademikerball 2014

Im Umfeld des Akademikerball 2014 erließ die Wiener Polizei ein Platzverbot, das einen großen Teil der Wiener Innenstadt umfasste. Darauf fragte ich die Dokumente an, die im Rahmen der Gefahrenbewertung konsultiert wurden.

Die Polizei behauptete im ablehnenden Bescheid, es gäbe keine Verpflichtung, “Motive für eine Entscheidung offen zu legen bzw. eine Begründung für ein Vorgehen zu nennen”. Es gäbe außerdem keine Rechtsgrundlage für eine Akteneinsicht.

Am 25. März 2014 reichte ich eine Beschwerde ein – wie im Bescheid vorgesehen bei der Behörde selbst. Weder bekam ich eine Empfangsbestätigung, noch wurde ich über ein weiteres Vorgehen informiert. Bei telefonischer Anfrage wurde mir keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilt, bis ich auf einen Termin zur Akteneinsicht pochte – erst dann habe ich erfahren, dass der Akt schon an das Wiener Verwaltungsgericht weitergeleitet worden war. Die Geschäftsziffer am Wiener Verwaltungsgericht konnte mir nicht genannt werden.

Fast ein Jahr ist der Akt am Gericht gelegen, das sich dann als das falsche herausstellte. Am 27. Februar 2015, 11 Monate nach der Beschwerde, wurde der Fall an das Verwaltungsgericht des Bundes übergeben. Eine Entscheidung steht noch aus.

Gebührentransparenz im Fall
BMWFW: Eurofighter-Geheimhaltungsbestimmung

Im ersten Fall zu den Eurofighter-Gegengeschäfte argumentierte das Wirtschaftsministerium vor dem VwGH, die Gegengeschäfte könnten nicht veröffentlicht werden, da in den Verträgen “grundsätzlich Vertraulichkeit vereinbart” wurde. Die genaue Formulierung wurde nicht zitiert, worauf ich eine Auskunft nach der genauen Art der Vertraulichkeitsvereinbarung (der Formulierung) einforderte.

Diese wurde nicht gewährt. Am 17. Juni 2014 reichte ich dagegen eine Beschwerde ein, wie im Bescheid vorgesehen. Von Gebühren war im Bescheid keine Rede, auch erreichte mich keine Zahlungsaufforderung und es waren keine Kontoinformationen am Bescheid ersichtlich. Ende September bekam ich einen Gebührenbescheid vom Finanzamt über 30 € plus 15 € Gebührenerhöhung für nicht entrichtete Gebühren. Laut Auskunft des Finanzamtes ist dies rechtmäßig, da die Gebühren per Verordnung (§ 2 BuLVwG-EGebV) festgeschrieben sind – aber es ist definitiv nicht bürgernah, besonders weil dieses System, das keine Anwaltspflicht vorsieht, recht neu ist und Bürgerinnen und Bürger in der Regel wohl nicht wissen, dass bzw. welche Gebühren vorgesehen sind.

Für den Bürger oder die Bürgerin steigen die Kosten eines Einspruchs schnell um die Hälfte, weil ein Beamter völlig rechtmäßig nicht die Kosten der Beschwerde erwähnt. Bürgerinnen und Bürger müssten explizit erfragen, ob Gebühren vorgesehen sind und an welches Konto überwiesen werden muss – bei der Stelle, gegen die sie eine Beschwerde einreichen wollen.

Verzögerung im Fall
BMLVS: Eurofighter-Vertrag

Nach der Veröffentlichung der Eurofighter-Gegengeschäfte nach dem Erfolg unseres ersten Rechtsstreits war die Formulierung der Geheimhaltungsbestimmungen für uns umso interessanter. Das Wirtschaftsministerium hatten behauptet, die Republik würde großen Schaden erleiden, wenn diese Gegengeschäfte veröffentlicht werden – dieser ist aber offensichtlich nicht eingetreten.

Weiters hatte ich eine komplette Kopie eines Eurofighter-Vertragswerks vom Verteidigungsministerium des Vereinigten Königreichs – eines Eigentümerlands von Eurofighter – angefragt und (mit nur einigen Schwärzungen) bekommen.

Deswegen fragte ich das Vertragswerk für den Eurofighter-Kauf und die Gegengeschäfte vom Verteidigungsministerium an – vorsichtshalber beantragte ich die Schwärzung von Vertragsstellen, die Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Die Auskunft wurde mir verweigert.

Die Einreichung der Beschwerde behandelte das Ministerium vorbildlich: Gebühren und Zahlungsinformationen im Fall einer Beschwerde wurden transparent im Bescheid dargestellt, die Sachbearbeiterin informierte mich sogar als der Akt der Beschwerde an das Verwaltungsgericht verschickt wurde – dies passierte bei den anderen Fällen nicht.

Allerdings habe ich die Beschwerde am 27. Juli 2015 eingereicht, das Verwaltungsgericht erreichte sie am 25. September 2015 – fast zwei Monate später.

Dies passiert scheinbar regelmäßig: die öffentliche Stelle schickt die Beschwerde mit einer Gegenschrift zum Verwaltungsgericht – und lässt sich für die Auswertung dieses Kommentars bis zu zwei Monate Zeit. In den Gesetzen ist jedoch keine Maximaldauer für die Weiterleitung definiert – Behörden können so Beschwerdeverfahren durch Nichtstun verlängern.

Verwaltungsgerichte vs Informationsfreiheitsbeauftragter

Neben den aufgezeigten Unregelmäßigkeiten und der Dauer der Verfahren haben die Verwaltungsgerichte einen weiteren Nachteil im Vergleich zu einem Informationsfreiheitsbeauftragten: das starre System. Ein Beauftragter könnte vermittelnd zwischen Beschwerdeführer und der öffentlichen Stelle tätig werden und informell helfen und die Parteien zur rechtlichen (Un)durchsetzbarkeit von extremen Positionen (“ich will das komplette, ungeschwärzte Vertragswerk” vs “es gibt kein Recht zu Informationszugang”) beraten. Dies würde dem Staat und den Gerichten lange und teure Beschwerdeverfahren in vielen Fällen ersparen.